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Autor Andi
 - 23. Januar 2014, 13:58:03
ReFü im Einsatz ist der Ansprechpartner - evtl. sind dort noch Unterlagen vorhanden. Vielleicht kann der eigene ReFü hier auch in Absprache mit dem ReFü im Einsatzland das ganze ausstellen.
Relevant ist für die Lohnsteuerabrechnung auch nicht der gezahlte AVZ (der ist steuerbefreit und geht die Finanzbehörden an sich gar nichts an), relevant ist die gezahlte Verpflegungspauschale, da diese auf das Tegegeld bei beruflichen Auslandsaufenthalten angerechnet wird. Und diese Pauschale wird auf dem Schrieb der Einsatzwehrverwaltung ebenfalls aufgeführt (für X Einsatztage wurde jeweils Summe Y gezahlt).

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 23. Januar 2014, 13:53:49
Es weißt die Zahlungen an?! Oder glauben Sie der ReFü macht das aus Gutdünken?
Autor flucs
 - 23. Januar 2014, 13:52:39
Hat das nichts mit den refü im einsatz zutun?? Warum dieses amt..was hat es mit den bund zutun??
Autor wolverine
 - 23. Januar 2014, 12:05:21
Wenn Sie ihn verloren haben, müssen Sie suchen um ihn wiederzubekommen. Eine Zweitausfertigung können Sie beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Ich würde ihn "Bescheid über die Zahlung von Auslandsverwendungszuschlag" nennen.
Autor flucs
 - 23. Januar 2014, 10:22:30
Hallo, ich war 2012 in Afghanistan im einsatz..und jetzt fehlt mir der bescheid zur vorlage beim Finanzamt zur Steuererklärung. .
Wo bekomme ich den bescheid wieder her.. und wie heißt der bescheid??