Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 05. März 2014, 15:50:50
Dies ist eine komplexe Rechnung - eine Wette auf die Zukunft, und läst sich nur nach Recherche für einen Einzelfall beantworten.
Autor StOPfr
 - 05. März 2014, 15:50:11
Zum Thema Anwartschaft gibt es etwa 120 Threads, in denen nahezu alle Fragen beantwortet werden. Schau doch bitte mal mit dem Stichwort "Anwartschaft" in der Suchliste (oben rechts) nach. Falls dann noch Fragen sind kommst du wieder auf uns zu.
Autor Daniel12345
 - 05. März 2014, 15:34:02
Ich lese momentan viel über die Anwartschaft und habe diesbezüglich auch mit verschiedenen Krankenkassen demnächst Termine. Bei den Unterlagen konnte ich entnehmen, dass man bei einer kleinen Anwartschaft eigentlich dennoch einen entsprechend Tarif dem Alter entsprechend später zu erwarten hat. Der bei einer privaten Krankenkasse sehr hoch sein wird.
Nur bei einer großen Anwartschaft (die entsprechend kostet) kann man mit stabilen späteren Tarifen rechnen.
Deshalb bin ich nun etwas verwirrt ob sich das überhaupt rentiert.
Und eigentlich nützt es nur, wenn man sich später privat versichern lassne möchte. Zum Beispiel bei einer Selbstsätndigkeit. Aber selbst da kann man heutzutage ja in die gesetzliche Krankenkasse. Rentiert sich die Anwartschaft dann überhaupt?
Autor Abt.Fw
 - 27. Januar 2014, 17:43:47
Macht Sinn!!! Danke!
Autor wolverine
 - 27. Januar 2014, 17:39:05
Dann dürfte der Ex-Soldat höchstwahrscheinlich ein Sozialfall sein und dementsprechend von Sozialhilfe (SGB XII) oder Leistungen gem. SGB II leben. Darin sind auch seine Heilbehandlungskosten enthalten.

Er wird sicherlich keine private Krankensicherung abschließen und nur und ausschließlich dann (!) nützt einem eine Anwartschaft.
Autor Abt.Fw
 - 27. Januar 2014, 17:14:42
Kurze Nachfrage:

Wie sieht der Fall aus, wenn der Soldat während der Dienstzeit, aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung (nicht dienstlicher Natur) dienstunfähig wird und aus der Bw ausscheidet. Aufgrund der Erkrankung oder Verletzung keine sozialversicherungsfähige Tätigkeit aufnehmen kann und auch keine Möglichkeit der Mitversicherung (z.B. Familienversicherung) hat. In diesem Fall könnte oder sollte eine Anwartschaft vielleicht sinnvoll sein ?!?
Schließlich ist es wie bei vielen (Risiko-)versicherungen immer rausgeschmissenes Geld, wenn der Ernstfall nicht (aber glücklicherweise) eintritt.
Bitte verbessern, sollte ich einer Fehlannahme erlegen sein!
Autor F_K
 - 27. Januar 2014, 15:25:45
@ wolverine:

Zitatund mittlerweile in der Versicherungsbranche tätig.

Er hat nirgentwo geschrieben, dass der beraten würde - ich gehe eher von VERKAUF aus.

(Ich halte es eher für unwahrscheinlich (und es soll keine Beratung sein), dass man als SaZ 4 Mannschafter eine Anwartschaft benötigt).
Autor wolverine
 - 27. Januar 2014, 15:13:02
Ich schrieb bisher immer, dass eine Anwartschaft sinnvoll sein kann wenn man hinterher privat krankenversichert ist (Eintrittsalter, keine Gesundheitsprüfung, keine weiteren Risikozuschläge). Das ist bei Beamten, Selbstständigen bzw. Beschäftigten mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze der Fall.

Bei allen anderen ist dies nicht der Fall und für alle diese ist eine Anwartschaft während der Dienstzeit schlicht rausgeschmissenes Geld!

Zitat von: C.Weiss am 27. Januar 2014, 14:26:59
ABER was ist, wenn nach seiner aktiven Zeit in den öffentlichen Dienst wechselt?
Das ist schon wieder zu unpräzise formuliert! Was hat ein TVÖD-Angestellter von einer Anwartschaft bei einer PKV? Selbst mit TVÖD 13 ist man noch pflichtversichert. Von einer ordentlichen Beratung in Versicherungsfragen würde ich mehr erwarten.
Autor C.Weiss
 - 27. Januar 2014, 14:26:59
Nach seiner Aktiven Zeit hat er Anspruch auf Übergangsgebührnisse.
Während dieser Zeit hat er Anspruch auf Beihilfe. Sollte er allerdings eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben fällt der Beihilfeanspruch weg und er muss sich ganz normal krankenversichern.
In diesem Falle gebe ich Dir Recht, hier hätte die Anwartschaft keinen Sinn.

ABER was ist, wenn nach seiner aktiven Zeit in den öffentlichen Dienst wechselt?
Autor wolverine
 - 27. Januar 2014, 13:49:06
Und wenn er nach seiner Dienstzeit abhängig beschäftigt in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, dann nützt ihm seine Anwartschaft bei einer privaten KV genau was?
Autor C.Weiss
 - 27. Januar 2014, 13:42:41
Hallo Zusammen,

ich bin ehemaliger Soldat und mittlerweile in der Versicherungsbranche tätig.

Zur Klarstellung deiner Fragen:

Die Pflegepflichtversicherung ist für Dich gesetzlich vorgeschrieben. Diese kannst Du entweder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherer abschließen.

Die Anwartschaftsversicherung kannst Du NUR bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, da die Gesetzlichen dir keine beihilfekonforme Absicherung anbieten können, sondern nur einen 100-%-Tarif.
Und für die Zeit, in der Du Beihilfeanspruch hast, benötigst Du ja nur eine sogenannte Restkostenversicherung.

Ob Die Anwartschaft für Dich sinnvoll ist oder nicht, musst Du für Dich selbst entscheiden.

Ich persönlich halte Sie für sehr sinnvoll, da weder Du, noch sonst irgend jemand dir garantieren kann, dass Du nach Deiner aktiven Zeit noch gesund bist.
Falls Du nämlich irgend welche Erkrankungen bekommst kann es zu sogenannten Risikozuschlägen kommen.

Ich stimme in soweit der Aussage zu, dass wenn du nach deiner aktiven Zeit gesund bist, du die Anwartschaft nicht gebraucht hättest, aber wer kann das schon garantieren.
Autor wolverine
 - 23. Januar 2014, 21:18:42
Ich habe nach meiner Dienstzeit für 100% im "Luxustarif" satte 34 bezahlt (weiß nicht ob Mark oder Euro ;D).
Autor Bolli88
 - 23. Januar 2014, 20:40:45
Gut vielen dank Tommie. Dann sind jetzt alle meine fragen geklärt. Endlich mal jemand der es mir genau erklären konnt  :D :D
Autor Tommie
 - 23. Januar 2014, 20:37:14
Diese 30 % können Sie privat absichern, das ist richtig! Aber ob es sich dafür lohnt, vier Jahre lang in eine Anwartschaft einzuzahlen, sollte wohl ein Versicherungsspezialist berechnen! Wenn Sie z. B. jetzt 18 Jahre alt sich und danach 24 Jahre alt wären, wäre wahrscheinlich eine Anwartschaft teurer über 4 Jahre, als der Mehrpreis auf Grund des Altersunterschiedes für die Zeit der Übergangsgebührnisse ;) !
Autor Bolli88
 - 23. Januar 2014, 20:34:55
Ahh ok danke. Manchmal versteht mans eben erst nach dem zweiten mal lesen.^^

Dann noch ne andere Frage. Die Versicherung hat mir gesagt das wenn ich nach meiner Dienstzeit übergangsgebührnisse erhalte. Das ich dann ja Beihilfe von 70% kriege und die restlichen 30% selber zahlen muss, fals ich erkranke. Was muss ich für diesen fall machen?? Das konnten die mir nich so richtig sagen