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Autor nobody92
 - 28. Januar 2014, 20:50:21
Klingt logisch  ;D ;D
Autor Steve87
 - 28. Januar 2014, 20:31:34
Natürlich wenn sie an Bord eines Schiffes sind.
Autor nobody92
 - 28. Januar 2014, 19:58:25
Achso okay.
in welchem Fall würde ich die denn bekommen?
Autor Steve87
 - 28. Januar 2014, 19:48:14
In der Personalergänzung bekommen sie keine Erschwerniszulage für Bordpersonal. Stellenzulage gibt es auch nicht.
Autor nobody92
 - 28. Januar 2014, 19:37:55
Moin
ich hab jetzt schon einiges gelesen, bezüglich der besoldung eines Obermaats... aber ich bin mir nicht wirklich sicher ob ich das jetzt wirklich aufm schirm hab obs in etwa hinkommt was ich da gefunden hab....  :o
Also wenn ich das richtig verstanden hab steigt man als Obermaat bei A6 ein und kann dann wenn man sich "für würdig" gezeigt hat in A7 aufsteigen.
D.h. das ich dann bei A6 einmal das Grundgehalt bekomme, die Amtszulage (glaube ich das das so heist), Erfahrungsstufe 1 -> ich bin 21, Erschwerniszulage für Bordpersonal Marine (PersErg F123) und dann noch ab dem 16. Dienstmonat eine Stellenzulage?
Stimmt das soweit? oder eher nicht...?  :D

Ps.: Wenn das so nicht stimmt kann mir vllt jemand mal ein Besoldungsbsp. geben? wäre super...  :)