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Autor Ralf
 - 04. April 2015, 13:36:22
Dann bist du also ledig, ohne dass ein Pflegekind/ Kind bei dir wohnt? Dann hat er Recht.
Autor Olympikuss
 - 04. April 2015, 12:15:19
Hallo,

ich hab ein kind welches nicht in meinen Haushalt lebt.

Steht mir eine Reisenkostenbeihilfe alle 14 Tage zu oder nicht?

Der REFÜ meine das mir die RKB nicht alle 14 Tage zustehen...
Autor Bjarka
 - 30. Januar 2014, 22:36:22
Das BRKG umfasst doch nur die Reisekostenvergütung! (Schau dazu den §1 an). Das können auch mehrtägige "Dienstreisen" sein!
Du bewegst dich aber im Rahmen einer Kommandierung und hier greift das BRKG nur füf die Hin- und Rückreise. Die TAge dazwischen regelt die TGV (Trennungsgeldverordnung)!

Du kannst diskutieren und FRagen stellen wie Du möchtest :) Es bleibt aber dabei, dass Du im Rahmen von Kommandierungen als Lediger pro Monat nur eine Reisebeihilfe bekommst.
Autor Gast1
 - 30. Januar 2014, 22:21:06
Nicht lachen aber irgendiwe stehe ich aufm Schlauch, ich nehm an Ihr werdet das schon mitbekommen haben :(

Warum bzw wann kann ich mich den auf § 8 BRKG beziehen?????? Ist der Lehrgang in diesem Sinne gar keine Reise? Denn so wie ich das verstehe ist ja einzig und allein die TGV Rechtsgrundlage....
Autor Bjarka
 - 30. Januar 2014, 21:27:31
Bei einem Lehrgang von "unter 4 Wochen" rechnet dein BwDLZ vor Ort die gesamte Maßnahme ab. Du bekommst Reisekosten für die Hin- und Rückreise der Maßnahme sowie Trennungsgeld. Da der Lehrgang aber unter 4 Wochen ist wirst du keine Reisebeihilfe erhalten, da Du den vollen Monat nicht erreichst (Hin- und Rückreisetage dürfen nicht mitgerechnet werden!).
Autor Gast1
 - 30. Januar 2014, 21:21:26
Also ich fasse nochmal zusammen:

da mein Lehrgang 6 Wochen geht steht mir eine Reisebeihilfe (Freitags vom Lehrgangsort nach Hause/ Sonntags von zu Hause zum Lehrgangsort) zu......?

in weiser vorraussicht frage ich dann gleich mal weiter.... im märz soll ich auf einen Lehrgang gehen der unter einem Monat geht......Hin- und Rückreise wären ja dann bei meiner Stammeinheit abzurechnen wenn ich meinen Refü richtig verstanden habe? Und wie siehts mit dem TG dann aus? Und steht mir hier dann auch eine Reisebeihilfe als lediger zu?

Autor Bjarka
 - 30. Januar 2014, 20:55:27
Der § 8 BRKG hat nichts mit deiner Maßnahme zu tun. Dieser regelt das Trennungsreisegeld (ersten 14 Tage) und das Trennungstagegeld (ab dem 15. Tag) einer dienstlichen Maßnahme. Bei einem 6-wöchigen Lehrgang (Kommandierung/Maßnahme unter 3 Monate) bist Du trennungsgeldberechtigt und erhälst als Lediger eine Reisebeihilfe vom Lehrgangsort nach Hause! Das regelt die Trennungsgeldverordnung (TGV).
Autor Gast1
 - 30. Januar 2014, 20:41:48
Also bezieht sich § 5 TGV auf die 6 Wochen Lehrgang weil ich ja für die Lehrgangszeit TG berechtigt bin...? Ja ich bin ledig....Und auf was bezieht sich § 8 BRKG...da steht doch was mit:

"...Als Reisebeihilfe für Heimfahrten werden für jeweils 14 Tage des Aufenthalts am Geschäftsort je nach benutztem Beförderungsmittel Fahrt- oder Flugkosten bis zur Höhe des in § 4 Abs. 1 Satz 1 oder 3 oder in § 5 Abs. 1 genannten Betrages gewährt."

Wie ist denn dann das zu verstehen? Mein Lehrgang geht doch insgesamt 6 Wochen, also dürfte mir doch eine Heimfahrt zu stehen... Oder?

Autor Bjarka
 - 30. Januar 2014, 19:52:14
Als Verheirateter oder Lediger mit Kind im Haushalt alle 15 Tage und nicht wie hier beschrieben alle 14 Tage.
Autor Bjarka
 - 30. Januar 2014, 19:49:19
Als Lediger bekommst Du bei einer dienstlichen Maßnahme von 6 Wochen eine Reisebeihilfe.
Autor Kai Rehberg
 - 30. Januar 2014, 19:48:16
Bist Du Ledig?

Bei Reisekosten sieht es so aus, dass Du als Lediger alle 4 Wochen eine Familienheimfahrt erstattet bekommst und als Lediger mit Kind bzw. als verheirateter alle 14 Tage eine Familienheimfahrt erstattet bekommst.

Nachzulesen in der Trennungsgeld Verordnung § 5 Reisebeihilfen für Heimfahrten
Autor FoxtrotUniform
 - 30. Januar 2014, 19:47:49
Ja das stimmt.

Nachzulesen im § 5 TGV (Trennungsgeldverordnung).  ;)
Autor Gast1
 - 30. Januar 2014, 17:39:57
Guten Tag,

ich bin SaZ und war auf meinem ersten Lehrgang. Der Lehrgang ging sechs Wochen und ich habe im BRKG §8 gelesen das mir eine Reisebeihilfe nach 14 Tagen zusteht. Dem ist anscheinend nicht so, da der Rechnungsführer zu mir meinte dass das nur für LEdige mit KInd bzw verheiratete zählt. Stimmt das? Wenn ja wo kann ich dies nachlesen?

Vielen Dank schon mal!