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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 31. Januar 2014, 20:35:05
Beantragen Sie einfach die Zusage der UKV. Wenn es klappt, bekommen Sie sie wenn nicht, beziehen Sie weiter TG.
Autor Marc
 - 31. Januar 2014, 20:32:49
Ausgangslage:
- 28 Jahre, SaZ 12
- anerkannter Hausstand, TG-Empfänger

Ich wurde zum 01.10.13 versetzt ohne Zusage der UKV und habe eine Stube in der Kaserne bekommen. Da ich meine Wohnung behalten wollte, war die Nicht-Zusage auch in Ordnung. Nun gab es private Veränderungen und ich möchte an meinen Dienstort ziehen.
Sehe ich es richtig, dass sich die Bw dann nur freut, dass sie mir nicht mehr monatlich Trennungsgeld und Reisebeihilfe zahlen muss?
Oder gibt es eine Möglichkeit, um zumindest einen Teil der Umzugskosten erstattet zu bekommen - z.B. rückwirkend Zusage der UKV und Verrechnung mit den bis dato gezahltem TG + RBH?