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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: miguhamburg1 am 01. Februar 2014, 17:48:48
Halten wir einmal fest: Alle mir bekannten STAN von GA-Einheiten der TSK/milOrgBer haben den Gruppenführer-Dienstposten als Fw bis StFw ausgebracht. Demnach kann ein Unteroffizier oder Stabsunteroffizier (FA) oder entsprechende Marinedienstgrade kein Gruppenführer sein, der auf diesen Dienstposten verwendet werden, sondern allenfalls Vertretungsfunktion ausüben, zum Beispiel während der Feldwebelausbildung im Truppenpraktikum. Dies unterscheidet sich auch nicht von den hier teilweise zitierten Beispielen aus der "Bundeswehr-Kriegsgeschichte", in denen die Gruppenführer im Dienstgrad Uffz/StUffz ausgebracht waren und manche aufgrund Fehlens entsprechender Soldaten von Mannschaften vertretungsweise geführt wurden. So wird nach Ausfall des Gruppenführers in Übung und Einsatz auch nicht der sofort einspringende Hauptgefreite Vorgesetzter nach § 1 VVO.
Dieser Fall wurde hier aufgebracht und hierzu führte ich meine Aussage: Diese StUffz (FA) sind dann aber nicht der stellenplanmäßige Gruppenführer nach § 1 VVO, es sei denn, sie wären auf diesen Dienstposten kommandiert und dies wäre den Soldaten dienstlich bekannt gegeben worden. Darüber gab es aber im erwähnten Beispiel keine Hinweise. Somit wäre dieser StUffz ganz allgemein Vorgesetzter nach § 4 VVO oder nach entsprechender Bekanntmachung Vorgesetzter nach § 5 VVO - wie in diesem Beispiel egenüber dem dienstgradhöheren Feldwebel in der Grundausbildung.
Genau deswegen erwähnte ich ja auch, dass es sicher zweckmäßig gewesen wäre, diesen Seiteneinsteiger einem Gruppenführer zuzuordnen, der mindestens Feldwebel ist und damit eben auch die § 1 Befugnisse hat. Denn damit wäre alles klar gewesen. Einen Seiteneinsteiger Hauptmann oder Major würde ich während der Grundausbildung aus Opportunitätsgründen immer dem Zugführeroffizier unterstellen.