ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: FEC am 27. August 2024, 12:24:43
Der Schwerbehindertenzusatzurlaub zählt vermutlich auch mit in die 20 Tage oder? Das erschließt sich mir noch nicht vollständig.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 23. August 2024, 07:12:16
Damit das nicht falsch verstanden wird: Natürlich besteht ein Anspruch auf Urlaub und dieser wird nicht aus Kulanz gewährt, aber es ist ja nicht selbstredend, dass der Urlaubsanspruch auch bei fehlender dienstlicher Tätigkeit im Krankheitsfall bestehen bleibt, obwohl derjenige ja sowieso zu Hause ist im Fall von heimkrank.
Zitat von: FEC am 22. August 2024, 12:07:11
Moin,
@Ralf ich brauch da nochmal Unterstützung.
Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit 30.06.2024
KzH seit 01.05.2022, Schwerbehindert wieder seit 01.04.2022
Berechnung Dienststelle
2022 7 Tage genommen 20-7=13
2023 0 Tage genommen 20
2024 0 Tage genommen 10
Berechnung BVA gibt finanziell abzugeltenden Urlaub von 30 Tage an. Der Urlaub aus 2022 sei verfallen. Ist das so korrekt? (Verfall, weil 30.06.2024 Verfalldatum für Urlaub aus 2022 und 01.07 erster Tag im Status a.D.?)
Vielen Dank!