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Autor wolverine
 - 12. August 2014, 13:29:55
Zitat von: 1D´er am 12. August 2014, 13:21:57
hier findet dann auch kein Datenschutz und keine Fürsorgepflicht gegenüber Untergebener statt,
Das ist barer Unsinn. Wenn man etwas absetzen möchte, steht man in der Erklärpflicht. Das ist eben gerade das Gegenteil von Datenschutz. Und warum sollte das Finanzamt "fürsorglich" gegenüber einem Soldaten sein? Oder warum ist man Untergebener des Finanzamtes? :o
Zitat von: 1D´er am 12. August 2014, 13:21:57Kann man die steuerliche Entschädigung nicht als eine Art "Schmerzengeld" sehen?  :D :P 8)
Sehen kann man das wie man möchte. Aber das Finanzgericht sieht es eben anders ... ::)
Zitat von: F_K am 28. Juli 2014, 14:40:51
Thema Friseur:
ZitatDas FG Hamburg hat den Abzug dieser Kosten als WK mit Urteil vom 16.12.1988 verneint.
Autor 1D´er
 - 12. August 2014, 13:21:57
Zum Thema Einzelverbindungsnachweis würde ich mich auch streiten wollen, da es das FA absolut nichts angeht, Was ich mit wem auch immer dienstlich zu klären habe, hier findet dann auch kein Datenschutz und keine Fürsorgepflicht gegenüber Untergebener statt, zumal es in einigen Verwendungen auch dazu kommt, das man mit ausländischen Dienststellen telefoniert.

Ich rate eine zu einer guten Argumentation gegenüber dem FA, ggf. auch zu Hilfe eines Fachmannes für Steuern  ;)

Wieso sollte man den monatlichen Besuch eines Frisöres nicht absetzen können?
Klar, ich trage die Frisur zu 2/3 des Tages privat, aber dennoch kann ich mich durch die ZDv nicht frei entfalten, wie andere Bürger!
Kann man die steuerliche Entschädigung nicht als eine Art "Schmerzengeld" sehen?  :D :P 8)

Autor Tommie
 - 28. Juli 2014, 15:53:53
Meiner Meinung reicht es schon vollkommen aus, dass man bei einem in der Kaserne vorhandenen Frisörsalon sich während der Dienstzeit die Haare schneiden lassen kann! Und ja, es gibt solche Kasernen mit Frisörsalon noch.

So manch einer steht in dieser Angelegenheit auf dem Standpunkt, dass die Haare ja auch während des Dienstes wachsen ;D !
Autor Iceman81
 - 28. Juli 2014, 14:49:55
Wenn dem so ist umso besser immerhin trägt man seine Frisur auch privat und nicht nur im Dienst.
Autor F_K
 - 28. Juli 2014, 14:40:51
Thema Friseur:

ZitatDas FG Hamburg hat den Abzug dieser Kosten als WK mit Urteil vom 16.12.1988 verneint.
Autor Iceman81
 - 28. Juli 2014, 14:35:10
mit so nem ABO kommt man aber bestimmt nicht auf über 1000 € die man alleine braucht um auf über den Pauschbetrag zu kommen.

Sachen die sich wirklich lohnen sind Kilometerpauschale, Betreuungskosten f. Kinder, berufliche Weiter/Fortbildung etc. selbst 12 mal im Jahr für 20 € zum Friseur gehen bringt effektiv nix wenn man keine größeren Posten aufzubieten hat.
Autor F_K
 - 28. Juli 2014, 13:56:28
Wie wolverine schon schrieb: Es gibt eine Arbeitnehmerpauschale - und die "gilt" auch für Soldaten.

Es gibt wohl keinen DV, der seinem Soldaten die dienstlich notwendige KOSTENpflichtige Nutzung seines Mobiltelefons bestätigt - denn dann müßte dieser DV auch die Kosten tragen .... (Mobiltelefon ist in der Breite kein Führungsmittel in der Bw - oft wird es aus "Komfortgründen" genutzt - aber aufgrund eigener Entscheidung des Soldaten, nicht auf Basis eines Befehls.)

Ohne Steuerfachmann zu sein - "AutoMotorSport" ist wohl eher "Hobby", jedenfalls aber überwiegend Hobby, und daher nicht steuerlich absetzbar.
Autor Cally
 - 28. Juli 2014, 13:44:01
Zitat von: benba am 28. Juli 2014, 00:01:12
Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
...
Fachliteratur:
es handelt sich um die Zeitschrift "Auto Motor Sport" mit nen extrateil für KFZ-Mechatroniker was es so nicht im Einzelhandel/Fachhandel zu kaufen gibt!!!
...

Versteh ich das richtig, du setzt eine einzelne Ausgabe einer Zeitschrift ab und streitest u.a. deswegen mit dem FA?

Zitat
ok...also nachweise für Übungsplatz hab ich denen gegeben...genauso wie Telefon...aber nichts hat sich getan...
die Fachliteratur ist sogar vertraglich so ausgeschrieben...

Scheint n Abo zu sein und auch Kleinvieh macht Mist ;)
Autor benba
 - 28. Juli 2014, 00:01:12
Zitat von: PzInstUffz am 02. Februar 2014, 12:25:33
...
Fachliteratur:
es handelt sich um die Zeitschrift "Auto Motor Sport" mit nen extrateil für KFZ-Mechatroniker was es so nicht im Einzelhandel/Fachhandel zu kaufen gibt!!!
...

Versteh ich das richtig, du setzt eine einzelne Ausgabe einer Zeitschrift ab und streitest u.a. deswegen mit dem FA?
Autor wolverine
 - 27. Juli 2014, 21:01:44
Zitat von: Veranlager am 27. Juli 2014, 18:47:35
Aber da 200 €, dort 100 €, da 400 € da ein bisschen was, da kommen schnell ein paar Tausend an Pauschalen zusammen ohne einen € dafür tatsächlich (beruflich) aufgewandt zu haben.                               
Naja, Pauschalen sind Pauschalen. Die bekommt man - meistens von Amtswegen ohne zutun - angerechnet. Der Rest vom Satz begründet dann eben eine Steuerverkürzung und da kann es dann auch mal zu Heulen und Zähneklappern kommen.

Wenn etwas keine berufliche Veranlassung hat, ist es auch nicht abzusetzen. Privater Spaß wird vom Staat nicht gefördert.
Autor Veranlager
 - 27. Juli 2014, 18:47:35
Es gibt keine Telefonkostenpauschale. Weis dem FA nach das du dein Handy als Führungsmittel einsetzen darf und welchen Aufwand du beruflich veranlasst damit hattest und du bekommst deine Kosten, 20 % der gesamten Aufwendungen, das darf aber max. 20 € im Monat sein. Eine Telefonpauschale von 240 € p.a. gibt es so nicht.
Leg einen Einzelverbindungsnachweis vor, markier die dienstlichen Gespräche, nenne die Gesprächspartner und gib an was daran dienstlich veranlasst war. Anders wirst du den Aufwand nicht kriegen.

Frisörkosten sind nicht abziehbar, Finanzgericht Hamburg so entschieden.
Bei deinem Kameraden hat das in der Summer vllt nur 15 € Steuererstattung ausgemacht.

Auto/Motor/Sport als steuerliche Fachliteratur ist ja lächerlich.


Aber da 200 €, dort 100 €, da 400 € da ein bisschen was, da kommen schnell ein paar Tausend an Pauschalen zusammen ohne einen € dafür tatsächlich (beruflich) aufgewandt zu haben.

Ein bisschen Gerechtigkeit und Selbstreflexion muss schon auch sein.                                       
Autor Lidius
 - 02. Februar 2014, 16:41:25
Die Pauschale für die Telefonkosten ist dafür gedacht, das du nicht jedes Telefongespräch einzeln nachweisen musst bzw. kannst. Das endbindet dich aber nicht davon, dem FA erstmal nachzuweisen, das es überhaupt eine dienstliche Nutzung gibt. Das sollte deine Einheit, genauso wie die Übungsplatzaufenthalte, aber problemlos bestätigen können.
Autor PzInstUffz
 - 02. Februar 2014, 13:59:13
Telefonkostenpauschale                                           kein Nachweis über dienstliche Nutzung (Nachweis für Pauschale? seit wann das?)



Kenne ich so nicht. Gibt es da ein Urteil zu, dass eine solche Pauschale festsetzt? Und wenn du keinen Nachweis deiner Dienststelle erbringen kannst, dass du dein privates Telefon regelmäßig auch dienstlich nutzen oder vorhalten musstest (kann deine Einheit ja problemlos ausstellen), dann kannst du diese Werbungskosten eben nicht nachweisen.


in meinen Steuerprogram (Elster-vom FA miterarbeitet) steht die Telefonpauschale so auch drin...
Autor Paule79
 - 02. Februar 2014, 13:46:41
Denk mal drauf rum einen Steuerberater drauf anzusetzen. Der kostet zwar was, das bekommst du aber in der Regel durch eine bessere Rückvergütung wieder raus. Außerdem kann der auch dann mit dem Finanzamt streiten.
Autor PzInstUffz
 - 02. Februar 2014, 13:43:36
ok...also nachweise für Übungsplatz hab ich denen gegeben...genauso wie Telefon...aber nichts hat sich getan...
die Fachliteratur ist sogar vertraglich so ausgeschrieben...