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Zusammenfassung

Autor Firli
 - 25. April 2014, 14:25:45
Das könnten wir doch eigentlich mal irgendwo ganz fett anpinnen oder?
Autor justice005
 - 25. April 2014, 14:16:32
Wer Soldat oder Beamter war, kennt sich deswegen noch lange nicht mit dem Soldaten- oder Beamtengesetz aus. Letztenendes ist das aber auch völlig egal, denn das hat nicht das geringste mit den Versicherungen zu tun.

Für einen 18 oder 19jährigen SaZ 4 ist eine Anwartschaft völlig überflüssig, egal, was irgendwelche Versicherungsfuzzis behaupten.

1. Die allermeisten SaZ 4 sind nach ihrer Bundeswehrzeit wieder ganz normal gesetzlich Versicherte, deren Versicherungsbeitrag vom Einkommen abhängig ist. Für diejenigen ist eine Anwartschaft auf eine private krankenversicherung völligst überflüssig.

2. Diejenigen, die sich tatsächlich selbstständig machen, können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Diese ist bei einem 22 oder 23jährigen aber auch nicht teurer als bei einem 18jährigen. Es ist ja nicht so, dass man mit 22 zum alten Eisen gehört, welchen keine Versicherung mehr haben will. Das ist Unfug.

3. Wer Beamter wird, hat zu einem großen Teil Beihilfeansprüche. Er muss also nur circa 50% seiner Krankheitskosten selbst versichern. Viele Anwartschaften, die man aufgeschwätzt bekommt, sind auf eine Vollversicherung ausgerichtet, sodass sich selbst dann überflüssige Zahlungen ergeben.


Zum Schluss noch ein schöner Vergleich aus meinem privaten Umfeld:

Ich selbst war immer gesetzlich versichert, bis ich mich im Alter von 31 Jahren selbstständig gemacht habe. Ich habe einen vergleichweise günstigen Tarif bekommen, auch wenn ich nie eine Anwartschaft hatte.

Ein Freund von mir war SaZ 15 und hat 15 Jahre Anwartschaften bezahlt und ist nunmehr in den öffentlichen Dienst gegangen. Der zahlt ungefähr (und unter Berücksichtigung der Beihilfeansprüche) einen sehr ähnlichen Beitrag wie ich. Mit anderen Worten, die 15 Jahre Anwartschaft waren quasi für die Füße.

Gerade die gut verdienenden, auf die die PKV als Kunden aus ist, haben studiert und verdienen erst mit Ende 20 oder Anfang 30 ihr erstes Geld. Für genau diejenigen werden von den Versicherungsgesellschaften genug Policen angeboten.

Fazit:

Wann ist eine Anwartschaft auf eine PKV zwingend notwendig: 
- Bei Berufssoldaten, die sich erst im Rentenalter versichern müssen

Für wen ist die Anwartschaft weniger notwendig, aber zumindest nicht völlig überflüssig: 
- Für Saz 8-12, die Beamte werden wollen oder sich selbstständig machen wollen

Für wen ist eine Anwartschaft völlig überflüssig:
- Für alle diejenigen, die nach Ihrer Bundeswehrzeit definitiv wieder gesetzlich versichert sind.
- Für SaZ 4-8, die auch nach Ende Ihrer BW-Zeit noch jung genug sind für eine PKV


Autor wolverine
 - 24. April 2014, 23:41:50
Zitat von: Sir Grenni am 23. April 2014, 22:31:31
Der Vorteil gegenüber einem "herkömmlichen Versicherungsvertreter" besteht halt darin, dass die Leute sich mit Beamtenversorgung und Soldatengesetz auskennen, da die selbst bei der Bundeswehr sind/waren und das können dir nicht viele Marktteilnehmer bieten.
Weil man Soldat oder Beamter ist kennt man sich da aus!? :o
Autor Sir Grenni
 - 23. April 2014, 22:31:31
Hallo zusammen,

Da ja hier um Erfahrungen gebeten wurde und nicht um sinnfreie Unterstellungen, gebe ich gern mal meine Punkte weiter.

Ich hab nur positive Erfahrung damit gemacht. Bin schon seit mehreren Jahren bei denen und kann mich nicht beklagen. Der Vorteil gegenüber einem "herkömmlichen Versicherungsvertreter" besteht halt darin, dass die Leute sich mit Beamtenversorgung und Soldatengesetz auskennen, da die selbst bei der Bundeswehr sind/waren und das können dir nicht viele Marktteilnehmer bieten.
Natürlich muss man heutzutage selektieren, da es durchaus "Schwarze Schafe" auf dem Markt gibt, aber das darf ja jeder für sich selbst gern tun.

@ griesgrenni: Bevor du hier andere in ein schlechtes Licht rückst, solltest du dich vlt. selbst erstmal betrachten. Einem jungen Menschen eine private Altersvorsorge nahezulegen, ist im Gegensatz zu deinem Weltbild sogar mehr als zweckmäßig, denn auf die gesetzliche Rente zu hoffen ist zwar erlaubt, aber ziemlich blauäugig. Aber dazu muss man auch mal über den Tellerrand schauen können.

Alles in allem kann ich es nur empfehlen...vielleicht hab ich auch einfach nur Glück mit meinem Berater.
Der hat mir zumindest geholfen, auch in Dingen, die die dienstliche Absicherung übersteigen.

In diesem Sinne...dran, drauf, drüber!




Autor Andi
 - 03. Februar 2014, 22:40:44
Zitat von: Siggi_Smallz am 03. Februar 2014, 22:21:14
Wichtig dabei, es gibt nur ein oder zwei Versicherer, die die Kriegsklausel nicht beinhalten. Bei einem Auslandseinsatz egal ob Humanitär oder sonstiges ist man nicht versichert.
Da natürlich fasst alle Versicherer der Auffassung sind: Soldat+Waffe+Ausland= Krieg oder ähnliche Verhältnisse = keine Leistung

Da muss man aber auch zwischen aktiver und passiver Kriegsklausel unterscheiden. Aber sofern man immer seinen Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer nachkommt ist es grundsätzlich kaum relevant, wenn der Versicherer nicht zahlt, da dann der Bund bei Einsatzschädigungen (bis zu bestimmten Maximalwerten, die von den persönlichen Lebensumständen abhängen) finanziell einspringt.

Gruß Andi
Autor Siggi_Smallz
 - 03. Februar 2014, 22:34:50
Ach ja alle Konzepte wie z.b. Lebensstandard sichern, Expertise, 360 Grad , 7 Punkte Konzept und vieles mehr ist ein Ergebnis was scih Versicherer überlegt haben um Kunden von A-Z zu Versichern und an sich zu binden, denn der Markt ist überfüllt mit Vertretern die gegen einander Kämpfen. Es wird natürlich geguckt mehr zu verkaufen und keine Türen für andere Gesellschaften offen zu lassen.
Das ist der Sinn dahinter, mit realen reinen Nutzen des Kunden zu verkaufen machen kaum noch welche. Quelle bin ich selber, hab ich gelernt und ein paar Jahre Selbstständig.
Autor Siggi_Smallz
 - 03. Februar 2014, 22:21:14
Also die wichtigsten Dinge wurden genannt, Pflegepflichtvers. / Anwaltschaft bei Saz 4 muss nicht.
Wozu ich noch Rate ist eine Berufsunfähigkeit-/Dienstunfähigkeitsvers. gibt es auch schon als ein Produkt.
Vorteil wenn es ein Produkt ist, die Dienstzeit ist versichert und es mehr oder wenige eine Anwartschaft für das zivile Arbeitsleben danach.
Gerade das Alter spielt eine Rolle bei einer BU/DU, für die Berechnung einer Prämie. Die versteckte Anwartschaft spart schlussendlich viel Geld.
Für mich persönlich ist eine Risikolebensversicherung wichtig (Auslandseinsätze), dass meine Hinterbliebenen abgesichert sind.
Wichtig dabei, es gibt nur ein oder zwei Versicherer, die die Kriegsklausel nicht beinhalten. Bei einem Auslandseinsatz egal ob Humanitär oder sonstiges ist man nicht versichert.
Da natürlich fasst alle Versicherer der Auffassung sind: Soldat+Waffe+Ausland= Krieg oder ähnliche Verhältnisse = keine Leistung

Das ist das wichtigste eigentlich...
Autor Lidius
 - 03. Februar 2014, 22:20:52
Meiner Meinung nach gilt hier das gleiche was im Gespräch mit Karriereberater, BFD-Berater, Bankberater etc. gilt.

Man sollte in so ein Gespräch nie mit: "Was können sie mir denn anbieten?" rein gehen. Grundsätzlich sollte man sich immer vorher informieren und klare Fragen zu Dingen stellen die man noch nicht richtig verstanden hat und auch die Aussagen des Beraters kritisch hinterfragen.

Außerdem ist ja nicht alles was unnötig ist gleich Abzocke. Es kann auch einfach nur unnötig sein.
Autor Büdi
 - 03. Februar 2014, 21:42:58
Jemand der beruflich Versicherungen oder Finanzanlagen verkauft macht niemals etwas anderes.
Das liegt in der Natur der Sache.

Man muss nicht abgezockt worden sein um anderen davon abraten zu können, man muss sich nur halbwegs damit auskennen.
Autor Bumblebee
 - 03. Februar 2014, 19:30:03
Ich danke Dir für Deine Antwort, aber das sind jetzt ne Menge Unterstellungen ohne Belege.

Hat irgendjemand persönliche Erfahrungen gemacht (wurde abgezockt oder so)?
Autor griesgrenni
 - 03. Februar 2014, 19:23:21
Dieses 7 Punkte Konzept ist es eigentlich nicht wert, darüber zu schreiben, aber da hier viele unerfahrene Kameraden mitlesen: Finger weg! Es handelt sich hier um eine von mehreren auf dem Versicherungsmarkt präsenten kleinen Gesellschaften, in denen sich ehemalige und aktive Soldaten, die es zu nichts gebracht haben, tummeln, um jungen Soldaten das Geld aus der Tasche zu ziehen!

Vermeintlich erfahrene (ehemalige) Soldaten suggerieren ganz viel Verständnis für dich und deine Situation und empfehlen zum Beispiel (siehe Homepage), schon mit 20 Jahren monatlich 100€ in eine fondsgebundene Rentenversicherung einzuzahlen -dass das für den SAZ 4 wahrscheinlich nicht sinnvoll ist macht ja nichts, denn die vier Jahre reichen um die Provision und damit den neuen BMW des Maklers zu bezahlen!

Sucht euch Experten denen ihr vertraut könnt, zum Beispiel durch Empfehlungen aus dem Wohnort, und rennt nicht zu diesen abzockenden Amateuren. Mir geht da der Puls hoch und wehe, ich erwische mal einen dieser "Spezialisten" bei mir im Kompaniegebäude ohne (wasserdichte) Genehmigung!
Autor Bumblebee
 - 03. Februar 2014, 17:43:49
Hallo,
es geht um den Anbieter "xxxx". Hat da irgendjemand negative Erfahrungen gemacht?
Autor Tobi7594
 - 17. September 2013, 21:27:45
Trifft dies auch zu wenn ich nach meinen 4 Jahren Dienstzeit ein Jahr im BFD bin und zb. auf einen Schule gehe?
Autor KlausP
 - 17. September 2013, 21:08:32
Zitat von: Tobi7594 am 17. September 2013, 21:04:17
Zitat von: Bummler60 am 17. September 2013, 20:52:52
Pflegepflicht und kleine Anwartschaft würden vollkommen bei 4 Dienstjahren ausreichen .

Das mit der Pflegeversicherung war mir bekannt, nur bei der kleinen Anwartschaft bin ich mir nicht sicher da es teilweise empfohlen wird teilweise aber (bei nur SAZ 4) eben nicht. Auch als ich bei meiner (bisherigen) gesetzlichen Krankenversicherung angerufen habe sagten die mir das dies nicht notwendig/sinnvoll ist.

Nein, wenn Sie im Anschluß an Ihre Dienstzeit wieder gesetzlich krankenversichert sind, brauchen Sie auch keine Anwartschaftsversicherung.
Autor Tobi7594
 - 17. September 2013, 21:04:17
Zitat von: Bummler60 am 17. September 2013, 20:52:52
Pflegepflicht und kleine Anwartschaft würden vollkommen bei 4 Dienstjahren ausreichen .

Das mit der Pflegeversicherung war mir bekannt, nur bei der kleinen Anwartschaft bin ich mir nicht sicher da es teilweise empfohlen wird teilweise aber (bei nur SAZ 4) eben nicht. Auch als ich bei meiner (bisherigen) gesetzlichen Krankenversicherung angerufen habe sagten die mir das dies nicht notwendig/sinnvoll ist.