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Autor BSG1966
 - 04. Februar 2014, 11:36:14
Die Frage ging ja nur teilweise richtung Zulassungsberechtigung, sondern eben auch inwieweit eine Bewerbung als Offizier hier sinnvoll ist. Wenn Köln sagt, "kommen se erstmal rum und machen se die Eignung klar", kann man ja in der Zwischenzeit a) Alternativen und b) Möglichkeiten, via Ausnahmegenehmigung o.ä. (und hier ist der Hebel von Köln nen Zacken länger als der des TE) zum Ziel zu kommen, prüfen.
Autor Ralf
 - 04. Februar 2014, 10:08:29
Das Prüfungsamt an der UniBw Mü ist dafür zuständig.
Autor BSG1966
 - 04. Februar 2014, 09:53:12
Okay, die Frage hätte ich mit etwas intensiverem googlen auch selbst beantworten können. Aber siehe oben. Rufen Sie einfach mal in dem Laden an. Dann wird Ihnen auch geholfen.
Autor Ralf
 - 04. Februar 2014, 05:45:27
Zitat von: BSG1966 am 03. Februar 2014, 23:58:00
Wäre im Falle des Studiums das ganze an einer zivilen FH oder an der der Bundeswehr?!
Wenn es die der Bundeswehr sein sollte - untersteht die dann dem Freistaat Bayern oder der Bundeswehr (sprich: ist die Länder- oder Bundesangelegenheit?!)
Die UniBw München hat eine FH-Fakultät und richtet sich nach den länderseitigen Vorgaben, also hier Bayern.
Autor BSG1966
 - 03. Februar 2014, 23:58:00
Wäre im Falle des Studiums das ganze an einer zivilen FH oder an der der Bundeswehr?!
Wenn es die der Bundeswehr sein sollte - untersteht die dann dem Freistaat Bayern oder der Bundeswehr (sprich: ist die Länder- oder Bundesangelegenheit?!)

Und: bemühen Sie in der Tat ERST das Telefon und DANN das Internet.
Autor Büdi
 - 03. Februar 2014, 15:53:06
Klar, ich meinte natürlich "offenstehen".
Autor Ralf
 - 03. Februar 2014, 15:20:16
Zustehen tut ihm garnichts.
Er erfüllt damit die Mindestvoraussetzung für die Bewerbung für die Laufbahn der Offiziere (wenn er ein komplettes FH-Abi hat, dazu gehört auch ein Praxis-Anteil).
Dessen ungeachtet darf man aber bei aller Euphorie nicht aus den Augen verlieren, dass hier nur recht wenig eingestellt werden, denn die Regelausbildung ist nunmal mit Studium.
Autor Büdi
 - 03. Februar 2014, 15:14:54
Ich habe zwar keine Ahnung davon, würde aber vermuten das Ihnen trotzdem die Laufbahn der OffTrD ohne Studium zusteht.
Autor KlausP
 - 03. Februar 2014, 14:40:16
ZitatMeine Frage ist nun soll ich trotzdem hin fahren oder die Stelle informieren das ich ,,kein Interesse" an der Offiziers Laufbahn habe?

Was hat man Ihnen denn am Telefon gesagt? Ich hätte nämlich dort in Köln angerufen ...
Autor 1337
 - 03. Februar 2014, 14:37:34
Hallo zusammen,
ich habe diese Woche eine Eignungsfeststellung für die Offizier Laufbahn und habe folgendes Problem. Ich habe letzten Monat mein Fachabitur bekommen und auf dem Zeugnis ist mir aufgefallen das unten klein gedruckt drauf steht das mein schulischer Teil der Fachhochschulreife nicht in den Ländern Bayern usw gilt. Da mein Studienstandort aber in Bayern wäre kann ich den Offizier wohl auf den Weg vergessen.

Ich habe meine Bewerbung offen gelassen für andere Verwendungen bei der BW.
Meine Frage ist nun soll ich trotzdem hin fahren oder die Stelle informieren das ich ,,kein Interesse" an der Offiziers Laufbahn habe?
Wenn ich dort einfach hinfahre und ich ja definitiv nicht den Offizier machen darf werde ich dann für den Feldwebel getestet oder muss ich dafür nochmal extra eingeladen werden?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter Helfen!
Vielen Dank schon mal vorab!