ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Andi am 04. Februar 2014, 23:16:54Ja so ist es geplant. Aberr wenn man jetzt derzeit eine Weiterverpflichtung von SaZ 04 auf SaZ 08 macht, gilt die noch alte Regelung. Im Erlass heißt es nämlich "erstmalige Ernennung zum SaZ". Es ist derzeit eine novellierung des Gesetztes in Arbeit, aber halt eben noch nicht erlassen.
Ja, aber dieses Problem ist ja zeitlich begrenzt und dürfte bereits für viele aktive SaZ4 Mannschaften obsolet sein, da sie nach der Neuregelung ihren BFD-Zeitraum ausschließlich nach DZE haben. Deswegen bin ich gerade etwas irritiert. Gerade mit der Neuregelung ist die Längerverpflichtung von Mannschaften für die Bundeswehr attraktiver geworden.
Zitat von: Ralf am 04. Februar 2014, 20:33:50
denn die in BFD zählen dazu, auch wenn sie keinen aktiven Dienst leisten. Diese fehlen dann im Endeffekt der Truppe.
Zitat von: kanonenrohr 0815 am 04. Februar 2014, 17:51:37
...aber naja