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Autor KlausP
 - 06. Februar 2014, 21:28:40
Zitat von: Rabbit am 06. Februar 2014, 21:24:23
Bin Grade leicht verwundert, weil er mir die Lehrgänge für meine Verwendungsreihe gezeigt hat. Delitzsch, Hannover und irgendwas noch. Aber von nen da Bataillon war nie die rede :)

Aber egal. Wenn es so gewollt ist, mach ich auch das :)

Die Feldwebelausbildung im Heer ist seit 01.01.14 geändert worden! Alle UA und FA des Heeres und die HUT der SKB (hier bis auf einpaar Ausnahmen) beginnen ihre Laufbahn beim UA/FA-Bataillon, die FA mit dem 6monatigen Feldwebelanwärterlehrgang, ähnlich wie die OA ihren OAL im OA-Btl absolvieren.

Zitat von: Swobby am 06. Februar 2014, 21:25:15
Ja also doch an die Stelle der Anschlussverwendung. Da dies meine Stammeinheit ist ;)

Ja, so gesehen  richtig. Hab ich wohl falsch interpretiert.
Autor Swobby
 - 06. Februar 2014, 21:25:15
Ja also doch an die Stelle der Anschlussverwendung. Da dies meine Stammeinheit ist ;)
Autor Rabbit
 - 06. Februar 2014, 21:24:23
Bin Grade leicht verwundert, weil er mir die Lehrgänge für meine Verwendungsreihe gezeigt hat. Delitzsch, Hannover und irgendwas noch. Aber von nen da Bataillon war nie die rede :)

Aber egal. Wenn es so gewollt ist, mach ich auch das :)
Autor KlausP
 - 06. Februar 2014, 21:21:57
ZitatIn meiner Einberufung, ist das nicht extra getrennt aufgeführt.

Das wird es ja auch nicht, weil jede EÜb 4 Monate dauert.

ZitatAber es kann auch sein das die Vorgesehene Anschlussverwendung als zweiter Dienstposten anzusehen ist.

Nein, weil Sie ja dann immer noch in der EÜb sind. Sie werden dann sicher in Ihre zukünftige Einheit kommandiert (wenn ich das bisher richtig verstanden habe für einen Monat). Bei den ungedienten EÜb ist das nicht anders.
Autor Swobby
 - 06. Februar 2014, 21:16:45
Sorry, meinte natürlich ÜBUNG!
In meiner Einberufung, ist das nicht extra getrennt aufgeführt. Aber es kann auch sein das die Vorgesehene Anschlussverwendung als zweiter Dienstposten anzusehen ist. Dieser ist allerdings nicht mit einem Datum versehen.
Autor KlausP
 - 06. Februar 2014, 21:13:10
Zitat von: Rabbit am 06. Februar 2014, 21:10:54
Mein Berater hat gesagt, dass ich die Eignungsübung bei meiner stammeinheit abhalte, da ich die aga schon habe und nicht mehr brauch. Aber ich lass mich überraschen und warte mal ab was mir beim Zentrum gesagt wird

Richtig, das wird dort entschieden und nicht beim Karriereberater.
Autor KlausP
 - 06. Februar 2014, 21:12:18
Zitatund werde zu einer 4-Monatigen Eignungsprüfung in ein UA/FA-Btl eingestellt.

Einspruch! Zu einer 4monatigen Eignungsübung! Wobei Sie nicht die ganze Zeit im UA/FA-Btl bleiben sondern einen Teil der EÜb in Ihrer zukünftigen Einheit Dienst leisten werden, das ist ja der Sinn der EÜb.
Autor Rabbit
 - 06. Februar 2014, 21:10:54
Mein Berater hat gesagt, dass ich die Eignungsübung bei meiner stammeinheit abhalte, da ich die aga schon habe und nicht mehr brauch. Aber ich lass mich überraschen und warte mal ab was mir beim Zentrum gesagt wird
Autor Swobby
 - 06. Februar 2014, 21:03:12
Rabbit diese 4 Monatige Eignungsprüfung ist eine Ausbildung in einem der UA/FA-Btl. Daher wirst du dich auf einen der beiden Termine einstellen müssen. ;) So zumindest ist es bei mir. Bin ja auch wiedereinsteller von Mannschafter auf Fw-Laufbahn. Neuer Dienstgrad wird der SU (FA) und werde zu einer 4-Monatigen Eignungsprüfung in ein UA/FA-Btl eingestellt. Und erst danach geht es in die Stammeinheit.
Autor Ralf
 - 06. Februar 2014, 20:59:41
Zitat von: Rabbit am 06. Februar 2014, 20:35:47
Die sdbw stellt die Stellen immer frei wenn sie gebraucht werden.
Streiche SDBw, setze BAPersBw.
Und die Stellen sollen zu 100% spätestens 6 Monate, zu 75% spätestens 9 Monate und zu 50 spätestens 1 Jahr vorher eingestellt sein. Dazu kommen noch die Stellen, die aufgrund kurzfristiger Änderungen eingegeben werden.
Autor ulli76
 - 06. Februar 2014, 20:59:07
Ne ich meine die Lehrgänge in den neuen UA/FA-Btl- wo die Grundausbildung inclusive ist.
Kann aber auch sein, dass die die schon eine Grundausbildung haben, unabhängig davon eingestellt werden können und beim nächsten Durchgang ins UA/FA-Btl gehen.
Autor Swobby
 - 06. Februar 2014, 20:57:26
Ok das würde aber bedeuten das Rabbit einen UA/FA Lehrgang schon besucht hat?!?

Sollte dies nicht der Fall sein muss er sich nach einem der UA/FA-Btl richten, das wiederum würde also bedeuten 1.7. oder 1.10. je nachdem ob ein Dienstposten da ist ;)
Autor Rabbit
 - 06. Februar 2014, 20:56:00
Ulli wie meinst du das mit den Lehrgängen ? Meinst du die fw Anwärterlehrgänge? Habe ja eh 4 Monate Eignungsübung da geht man sowieso nicht auf Lehrgänge jedenfalls in der Regel nicht
Autor Rabbit
 - 06. Februar 2014, 20:54:15
Ist möglich.. Hat mir der karriereberater heute nochmal gesagt  ;D

Es sei denn er weis nicht was er sagt  :o

Er war schon sehr kompetent und ich denke, er weis wovon er spricht  :)
Autor ulli76
 - 06. Februar 2014, 20:52:27
Doch, ist möglich.
Immer dann, wenn keine AGA oder einer der neuen UA/FA-Lehrgänge (das was die OAs in ihren OA-Btl schon länger machen) erforderlich ist.