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Autor BulleMölders
 - 10. Februar 2014, 07:38:09
Für die Familienangehörigen wird eine Beihilfesatz von 50-70% (meines Wissens nach) gewährt, für den Rest muss man sich privat absichern.
Autor Schnurzelchen
 - 09. Februar 2014, 22:00:23
Hallo zusammen,

ich hätte da so eine ähnliche Frage.....
Vielleicht darf die hier mit rein  ;)

Also, im Zivilen ist das ja so, dass wenn die Frau zu Hause ist, keine Leistungen von irgendwo bekommt und "nur"  ??? Hausfrau und Mutter ist, bei Ihrem Ehepartner mit krankenversichert ist....

Wie ist das bei der BW? Dort ist der Mann ja nicht "gesetzlich" versichert, hat dann die Ehefrau eine Beihilfe zu ihrer KV oder gibt es doch so etwas ähnliches wie "Familienversichert"
Und wo wären sonst auch in dem Fall die Kinder versichert?

Danke und lG Schnurzelchen  ;D
Autor F_K
 - 07. Februar 2014, 09:03:06
Nachbrenner:

Ein PKV Beitrag von ca. 400 Euro inklusive Risikozuschlag für Dauererkrankung und für eine Frau ist nicht wirklich "hoch", sondern eher normal.

Wer sich als Selbstständiger allerdings schon Gedanken um seine Pflichtversicherungen machen muss, sollte prüfen, ob dies die richtige Berufsentscheidung ist.
Als Angestellte wäre Deine Zukünftige gesetzlich versichert, als nicht arbeitende Ehefrau über "Deine" Beihilfe (wobei Du dann die 30% absichern must, also ca. 150 Euro monatlich kostet dass dann auch ...).

Wie schreiben die Stellen so schön:

ZitatSollte Ihr Ehegatte oder Lebenspartner berufstätig oder eines Ihrer Kinder älter als 18 Jahre sein, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfestelle über die Voraussetzungen einer Beihilfegewährung.
Autor KlausP
 - 07. Februar 2014, 08:55:06
Lies dich einfach mal in die Bundesbeihilfeverordnung ein.
Autor F_K
 - 07. Februar 2014, 08:37:33
Der (zukünftige) Ehepartner hat nur dann Anspruch auf Beihilfe, wenn er kein EIGENES Einkommen hat.
(da gibt es einen Grenzwert für das Einkommen - wenn es aber "zum Leben reicht", muss die Ehefrau sich selber versichern).
Autor BSG1966
 - 07. Februar 2014, 08:13:47
Plus einen Steuer-/Versicherungsberater, der sich mit Soldatenangelegenheiten auskennt. Beides sollte der Bundeswehrverband vermitteln können.
Autor Lidius
 - 07. Februar 2014, 03:52:27
Ich würde mich mit solchen Fragen an den Sozialdienst wenden. Die können da am kompetentesten weiterhelfen.

Auf derren Homepage (http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9ktSiovIyvcTStPTEpNQ8veL8qszEnJTM1LziEv2CbEdFANJrs9s!/) gibts Kontakdaten und noch weitere Broschüren.
Autor DerTommy86
 - 07. Februar 2014, 00:58:24
Hallo,

bei mir steht nächsten Monat die Hochzeit an und ich suche grad auf verschiedenen Wegen nach Informationen über die Dinge, die ich nach der Heirat beachten muss. Dabei insbesondere Sachen wie Familienzuschuss, Krankenversicherung, Wohnungsanerkennung und und und.
Ich bin gerade über die Broschüre "Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der SaZ" gestolpert, aber gerade bezüglich dem Thema Krankenversicherung haben sich ein paar Fragen ergeben...

Kurz zu den Rahmenbedingungen: Ich, SaZ 12, Dienstzeit bis 2018. Sie, selbstständig mit niedrigerem Einkommen als ich und hat Asthma, zahlt u.a. deshalb mehr als 400 euro/monat für ihre private Krankenversicherung und hatte da schon schwierigkeiten, überhaupt einen Versicherer zu finden, der sie nimmt.

Jetzt lese ich ständig etwas davon, dass ich sie ja nicht in die UTV mitnehmen kann, für Ehepartner und Kinder jedoch ein Anspruch auf Beihilfe (70%) entsteht. Im Gespräch mit einigen Kameraden wurde geäussert, dass jedoch die Bundeswehr analog zu Privatversicherern selbst entscheiden kann, wem sie Beihilfe gewährt und wem nicht. Dementsprechend könnte es passieren, dass meine Zukünftige im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung (wird so etwas beim Ehepartner durchgeführt?) abgelehnt wird. Ist dem tatsächlich so?

Und überhaupt, welches sollten unsere nächsten Maßnahmen sein? Den Antrag auf Beihilfe gibt es ja als "lang" und "kurz", wobei der lange Antrag grundsätzlich der Erstantrag ist. Muss ich den unmittelbar nach der Eheschließung ausfüllen um zukünftige Ansprüche zu begründen, oder erst wenn die erste Arzt-/Medikamentenrechnung ins Haus flattert?

Und mit welchem Stichtag sollte sie sich eine Versicherung suchen, die sie für die restlichen 30% privat versichert? Haben die entsprechenden Tarife eine bestimmte Bezeichnung? Und worauf sollte man dabei besonders achten?

Wäre schön, wenn da jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte.

Gruß!

PS.: Umfasst die o.g. Broschüre alle wichtigen Bereiche, oder gibt es sonst noch etwas, was man erfahrungsgemäß beachten sollte