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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 13. Februar 2014, 23:06:26
Bewerben Sie sich und wenn Sie eingeladen werden, wird der Arzt am KC Ihre Tauglichkeit beurteilen. Hier kann Ihnen dazu niemand etwas sagen, das wäre alles Kaffeesatzleserei.
Autor philgalex
 - 13. Februar 2014, 22:46:14
Erstmal danke für die Antwort ulli und Entschuldigung, wenn's jetzt doch schon Donnerstag ist, war unvorhergesehener Weise doch länger von zu Hause abwesend und hatte mich um dringendere Dinge zu kümmern.

Ich entnehme mal Ihrer Antwort, dass auch Sie meine Akten von damals noch für existent halten und die Vernichtung eine Falschaussage meiner Karriereberaterin ist.

1. Zum Punkt Nachmusterung: Müsste ich hier erst den Antrag auf Nachmusterung stellen, nachgemustert werden und mich dann erst bewerben können oder würde dies im Zuge eine Bewerbung anfallen?

2. Nochmal zur GNr. 42 - wissen Sie ab welchem Grad der Wirbelsäulenverkrümmung eine Gradation II und wann eine III vergeben wird?

3. Zur Patelladysplasie nochmal - bedeuten Einlagen = in Behandlung und ich würde damit immer noch "femoro-patellare Schmerzsyndrom" leiden, da ich ohne Einlagen ja wieder Schmerzen hätte? (s. GNr. 59)

Die senso-motorische Wahrnehmungsstörung und Klippel-Trenaunay sind für mich persönlich keine "Gebrechen" wie ich sie verstehe, sondern Diagnosen die mir im Kindesalter gestellt haben und von denen ich sonst nie etwas mitgekriegt habe (Ich mochte wohl als Kind nicht mit Knete und Matsch spielen...).

Vielen Dank nochmal für die Hilfe, vllt. versteht man ja diesmal auch bei den drei angesprochenen Punkten was ich beantwortet wissen möchte.
Autor wolverine
 - 08. Februar 2014, 07:14:27
Zitat von: ulli76 am 08. Februar 2014, 06:33:16
Klippel-Trenaunay-Syndrom
:-[ um diese Uhrzeit schon? Noch sind wir hier frei ab sechs Jahren!
Autor ulli76
 - 08. Februar 2014, 06:33:16
Offenbar bist du damals wegen den diesen Diagnosen untauglich geschrieben worden. Wenn sich an deinen Gebrechen nichts geändert hat-warum soll die Bundeswehr heute ander entscheiden?
Stell halt nen Antrag auf Nachmusterung,dasnn wirst du doch sehen ob du eine Chance hast oder nicht.

Aber sensomotorische Wahrnehmungsstörung und Soldatsein passt für mich auf den ersten Blick nicht gerade zusammen.

Edit:Auch das Klippel-Trenaunay-Syndrom dürfte mit einem militärischen Dienst nicht vereinbar sein.
Autor philgalex
 - 08. Februar 2014, 00:04:32
Eigentlich nur die Punkte 1. bis 5. beantwortet haben, dachte ich hätte die zu mindestens im zweiten Versuch verständlich formuliert. Vielleicht sind Sie auch einfach zu detailiert / speziell. Entschuldigung, falls ich mich so undeutlich ausgedrückt habe, ich versuche mich morgen nochmal dran, hoffentlich bringt das mehr, als es jetzt nochmal zu verschlimmbessern.
Autor Widow
 - 07. Februar 2014, 23:03:01
SOOO viel Text...was ist jetzt deine Frage? Was möchtest du??
Autor philgalex
 - 07. Februar 2014, 22:53:23
Mir ist gerade aufgefallen, dass ich beim Brief vom KWEA den Betreff "Befreiung von der Vorstellungspflicht" vergessen hatte zu erwähnen.

Meine Fragen nochmal um- und hoffentlich deutlicher formuliert:

1. Ist eine Bewerbung überhaupt sinnvoll / möglich oder wäre hierfür ein Nachmusterungsantrag nötig?

2. Weiß einer ob die Akten vom KWEA vernichtet worden sind? (Evtl. Unterteilung Gedient / Nichtgedient)

3. Ab wann gilt bei GNr.42 die Gradation II bzw. III  betreffend einer Wirbelsäulenkrümmung bzw. kann dazu hier überhaupt einer Auskunft geben?

4. Fällt eine Patelladysplasie mit nicht mehr vorhandenen Schmerzen dank Einlagen unter den Punkt "femoro-patellare Schmerzsyndrom" bei der GNr. 59?

5. Hat irgendjemand Erfahrungswerte oder kann was sagen zu senso-motorischen Wahrnehmungsstörungen und dem Klippel-Trenauney-Syndrom in Bezug auf Musterung bzw. ob ich hiermit der Einschätzung, dass dies unter GNr. 83 fällt richtig liege.

Danke.
Autor F_K
 - 07. Februar 2014, 22:34:53
Du bist derzeit untauglich. Was ist nun die Frage?
Autor philgalex
 - 07. Februar 2014, 22:14:48
Hallo alle zusammen,

kurz zu mir, bin 23 Jahre alt, studiere momentan und überlege nach dem Studium zur Bundeswehr zu gehen. Wohin genau, welche Laufbahn, bin ich noch ziemlich unentschlossen, auch da ich erst nächste Jahr mit dem Studium fertig bin. Ein paar Fragen hätte ich allerdings schon, auch da mich eine Antwort der Karriereberaterin am Telefon etwas stutzig gemacht hatte.

2008 flatterte bei mir der Brief vom KWEA zur Vorbereitung der Musterung ins Haus, welchen ich auch mit allem Gefragten beantwortete, inklusive relevanten Attesten.

Einige Zeit später erhielt ich einen Brief zurück mit dem Wortlaut:

'Sehr geehrter Herr ....,

auf Grund der mir vorliegenden Unterlagen sind Sie von der Pflicht, sich zur Musterung vorzustellen befreit.

Sie stehen nicht für den Wehrdienst zur Verfügung.

Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung.

(Rechtsbehelfsbelehrung......)'

Das hat mich damals nicht weiter gestört und ich habe einfach freiwillig einen anderen Dienst im Ausland gemacht.

1. Entspricht dies schon einer Einteilung als T5 nach Aktenlage oder muss man hierfür in Person anwesend sein - also eine Musterung am eigenen Körper über sich ergehen lassen? Kann es sich hier evtl. auch um einen komplett anderen Grund, der sich mir zu mindestens nicht erschließen würde, gehandelt haben?

2. Meinte meine KB'in mit der Auflösung der KWEAs seien die Akten vernichtet worden. Mir war so diese wären alle nach Andernach geliefert worden, oder gilt dies nur für Gediente? Denn vielleicht ließe sich darüber auch mal der Grund für den Brief erklären vom KWEA und ob's für mich überhaupt noch Sinn hätte mich zu bewerben.

Zu den Gesundheitsziffern (ich orientiere mich hier mal an der ZDV 46/1 von der Website der Zentralstelle KDV - ist diese überhaupt noch aktuell? - Stand:01.09.2010):

3. Unter GNr.42 steht bei der Gradation II "geringe Abweichungen von den physiologischen Krümmungen der Wirbelsäule" und bei der Gradation III "Skoliose unter 20° nach Cobb". Nun habe ich in verschiedenen Quellen gelesen, unter 10° würde man nicht von einer Skoliose reden (auch wenn auf meinem alten Attest vom Orthopäden 8° als Skoliose bezeichnet ist). In den Fußnoten zu GNr.42 steht auch nichts, was als "geringe Abweichung" zu sehen ist, und ab wann man von Skoliose redet, was ja einer Gradation III und damit eine Fallschirmsprunguntauglichkeit bewirken würde. Liegt dies im Ermessen des untersuchenden Arztes oder gibt's hierzu anderweitige Quellen/Vorschriften?

4. Ich kann nichts zum Thema Patelladysplasie (Typ IV) finden, vermute allerdings dass dies unter GNr.59 fallen würde. Ich hatte früher Schmerzen, welche sich allerdings mit Einlagen 'beheben' haben lassen, würde dies dann als femoro-patellares Schmerzsyndrom zählen oder nicht mehr? Ich tippe auf ersteres, denn ich gehe einfach mal davon aus, dass die Einlagen eine dauerhafte Behandlung darstellen?

5. Ich kann zum Thema senso-motorische Wahrnehmungsstörung und Klippel-Trenauney-Syndrom nichts finden. Ich tippe einfach mal auf GNr.83, was eine zusätzliche Facharztuntersuchung nach sich ziehen sollte. Beides sind Diagnosen, die bei mir im Kindesalter gestellt wurden, allerdings mich nie beeinträchtigt haben. Irgendjemand eine Ahnung dazu?

Mir geht es jetzt nicht um meine Beurteilung meiner Situation, dafür ist der Musterungsarzt zuständig. Vielmehr wollte ich mal die ZDV 46/1 durchgehen um zu schauen, um mit meinem praktisch kaum vorhandenem medizinischem Wissen mal abzugleichen, ob sich eine Bewerbung überhaupt lohnt (wobei ja gilt wer nicht wagt der nicht gewinnt). Hoffe daher, dass meine Fragen auch nicht zu generell und in Richtung Kristallkugel gestellt sind, sondern mir evtl. der oder die eine mit Erfahrungswerten oder Insiderwissen meine hoffentlich speziell genug gestellten Fragen beantworten kann.

Falls ich hier im falschen Bereich gelandet bin oder 1. & 2. nicht zu den anderen Fragen gehört, tut mir das leid und man möge mir verzeihen.