ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Jens79 am 29. Januar 2014, 23:11:05
Nicht ganz billig und schon ein bisschen Älter. Aber gut. Sicherlich interessante Lektüre.
Zitat von: Marcus123 am 10. Februar 2014, 23:33:20
Hallo,
Wollte kein neues Thema anfangen, deswegen frag ich hier, weil meine Frage auch etwas mit der Abwesenheit zu tun hat.
Sagen wir, dass ich am 1.1 meine FWD anfange und in zwischen (während der AGA) mich für die gehobene Dienst an einer der Behörden bewerbe.
Ich bekomme nun eine Einladung zum Auswahlverfahren während der Dienstzeit.
Glaubt ihr das es möglich ist 1-2 Tage frei zu bekommen um an den Auswahlverfahren teil zu nehmen? Werden solche spezielle Angelegenheiten berücksichtigt oder hängt es ganz alleine an dem Kompaniechef ab?
Um die frage im voraus zu antworten, die Ausbildung würde erst nach der Dienstzeit in der Bundeswehr beginnen.