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Autor ulli76
 - 11. Februar 2014, 17:50:30
Das der TE sich nicht weiter dazu äußert, worum es geht, sind weitere Spekulationen ziemlich sinnfrei.
Autor Pofi
 - 11. Februar 2014, 16:21:14
Steht in der ZDV 10/5 nicht etwas über den Umgang untereinander?!?

ZDV 10/5 Kap.3 306... Weiter hinten steht in der ZDv, das für die Belegung der Stuben ist der KpFw zuständig, in Zusammenarbeit mit den TE-Führern und den Vertrauenspersonen...

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass dieser Personenkreis während der Dienstzeit der richtige Ansprechpartner sind. Außerhalb der Dienstzeit der UvD, in schweren Fällen auch die Wache...
Autor Jens79
 - 26. Januar 2014, 20:23:24
Danke
Autor justice005
 - 26. Januar 2014, 20:19:14
Der Sachverhalt ist mir etwas zu dünn, um das wirklich zu beurteilen. Ich tendiere dazu, mich Andi anzuschließen.

Eine Stube ist zwar keine Wohnung im Sinne des Grundgesetzes, aber trotzdem....

Wie gesagt, der Sachverhalt müsste etwas detaillierter sein.
Autor Jens79
 - 26. Januar 2014, 19:05:26
Das wirst du nirgendwo finden weil es das nicht gibt.

Eine dienstlich bereitgestellte Unterkunft, egal ob dafür gezahlt wird oder nicht, ist in keinster Weise einer Wohnung gleichgestellt wie nach dem Grundgesetz.

Somit leitet sich keinerlei Hausrecht daraus ab. Somit auch kein Hausfriedensbruch, somit keinerlei Möglichkeiten im Rahmen einer Notwehr Maßnahme für den hier geschilderten Fall.

Autor InstUffzSEAKlima
 - 26. Januar 2014, 16:52:17
Zitat von: Andi am 25. Januar 2014, 23:14:19
Jeder Soldat hat für seine ihm überlassene Unterkunft ein bedingtes Hausrecht welches natürlich im Zweifelsfall auch notwehrfähig ist. (...)

Das ganze steht wo nachzulesen?
Autor Jens79
 - 26. Januar 2014, 15:29:22
Das Dümmste was du machen kannst ist, deinen Kameraden aus der Stube zu prügeln.
Das Cleverste ist einfach den Meldeweg einhalten. Je nachdem wo du eingesetzt bist kann der etwas anders aussehen.
Z.Bsp.
- TrpFhr
- GrpFhr
- ZgFhr
- KpFw
- KpChef
während der Dienstzeit.

Sollte es außerhalb der Dienstzeit sein
- UvD
- Wache

Und wenn gar nix mehr geht rufst du bei den zuständigen Feldjägern an.
Autor FoxtrotUniform
 - 26. Januar 2014, 11:32:59
Wenn man tatsächlich massiv bedrängt wird, sollte sich keiner scheuen die Wache (nach Dienst) bzw. den OvWa zu informieren.

Näheres zum Besuchen regelt die ZDv 10/5 auch nicht.Es soll aber gegenseitige Rücksichtnahme gewahrt werden.
Autor Steve87
 - 26. Januar 2014, 11:14:29
Da gehe ich ganz stark von aus!
Autor ulli76
 - 26. Januar 2014, 11:10:14
Ah- dann hab ich sein Problem verstanden: Er ist hier im falschen Forum. Evtl. kann man ihm bei Duden-online weiterhelfen. ;D
Autor Steve87
 - 26. Januar 2014, 10:57:21
Sein Problem? Rechtschreibung, Grammatik, Absätze usw...
Autor ulli76
 - 26. Januar 2014, 10:52:06
Nachdem der TE sich nicht mehr gemeldet hat, bleiben nur Spekulationen was nun wirklich das Problem war.
Autor Steve87
 - 26. Januar 2014, 10:47:01
Leider nein. Aber neue Klage neues Glück:)
Autor BulleMölders
 - 26. Januar 2014, 10:41:07
Auf diese Frage haben wahrscheinlich schon Generationen von Soldaten versucht eine Antwort zu finden und scheinbar ist es bisher keinem wirklich gelungen.
Und deshalb wird es wohl auch jetzt keine befriedigende Antwort darauf geben.
Autor Steve87
 - 26. Januar 2014, 10:38:31
Womit wir dann wieder beim Thema wären wie kann eine Stube dann ein Hauptwohnsitz sein kann...