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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 12. Februar 2014, 08:35:21
... in der Mannschaftslaufbahn zählen quasi "alle Tage".

Gegenbeispiel: Ein Hptm d. R., als KpChef beordert, macht einen Lehrgang "Winterkampf" als Lehrgangsteilnehmer. Selbst wenn dieser Lehrgang auf "Unterführer" ausgerichtet ist, so ist die Tätigkeitshöhe als Lehrgangsteilnehmer nicht mit der eines KpChef vergleichbar.

Insoweit stimme ich HC Renegade zu: Beorderung bei naTrT - und dann ggf. woanders wehrüben.
Autor Matze 78
 - 11. Februar 2014, 22:39:51
Mannschaftslaufbahn.

Erstmal danke für die Antworten. Ich geb das so mal weiter.

MfG
Autor F_K
 - 11. Februar 2014, 21:43:12
@ Klaus:

... Es kommt auf Laufbahn, Verwendung und Anzahl der Tage an - bei Mannschaften z. b. Ist es ziemlich egal, Hauptsache Anzahl Tage stimmt.
Autor KlausP
 - 11. Februar 2014, 21:39:00
ZitatSprich, er ist also bei der n.a. Einheit beordert, brauch aber deren Zustimmung um im Verband der Lw einen Reservedienst leisten zu können.

Ja. Der BeordTrTl prüft, ob im Zeitraum der RDL bei der anderen Einheit keine eigenen Vorhaben liegen, bei denen er evtl. gebraucht wird.

ZitatFür die Beförderung setzt das aber doch sicherlich auch den entsprechenden DP in beiden Einheiten vorrausm zB Staabsdienst, wenn die ATN vorhanden ist. Oder ist das irrelevant?

Soweit mir das noch in Erinnerung ist, zählen nur die Tage der RDL, nicht aber die Verwendung dabei.
Autor Matze 78
 - 11. Februar 2014, 21:20:40
Sprich, er ist also bei der n.a. Einheit beordert, brauch aber deren Zustimmung um im Verband der Lw einen Reservedienst leisten zu können.
Für die Beförderung setzt das aber doch sicherlich auch den entsprechenden DP in beiden Einheiten vorrausm zB Staabsdienst, wenn die ATN vorhanden ist. Oder ist das irrelevant?
Autor KlausP
 - 11. Februar 2014, 20:04:08
Zitat von: Matze 78 am 11. Februar 2014, 20:01:30
Wenn er beim Verband der Lw übt, werden diese Tage aber nicht angerechnet für eine Beförderung. Die Beorderung gilt ja nur für die n.a. Einheit.

Das stimmt nicht, die Beförderung setzt lediglich voraus, dass er beordert ist aber nicht, dass er auf seinem Beorderungsdienstposten oder in seinem Beorderungstruppenteil üben muss. Wenn er woanders übt, muss sein BeorTrTl zustimmen.
Autor Matze 78
 - 11. Februar 2014, 20:01:30
Wenn er beim Verband der Lw übt, werden diese Tage aber nicht angerechnet für eine Beförderung. Die Beorderung gilt ja nur für die n.a. Einheit.
Autor HCRenegade
 - 11. Februar 2014, 07:20:12
Also ich würde mich für den N/A-TrT entscheiden - WÜs kann er doch auch dann noch im LwVerband ableisten, das ist doch kein Hindernis - zusätzlich hat er dann noch das N/A-Programm, das er nutzen kann.
Autor Matze 78
 - 11. Februar 2014, 00:05:18
Gruß.

Ich hab hier mal ne Anfrage von nem Bekannten, da ich ihn auf seine Frage keine Antwort geben kann.

Mein Bekannter hat letzte Woche eine Einverständniserklärung für eine Beorderung abgegeben, nachdem man ihn einen Beorderungsdienstposten anbieten konnte. Handelt sich um ein nicht aktiven Truppenteil im Heer. Dort könnte er 4x im Jahr am Wochenende an DVags des Truppenteils teilnehmen sowie eine 14 tägige Wehrübung (Reservedienst).
Gestern erhielt er einen Anruf von einem Verband der Lw. Man könnte ihn ab Mitte des Jahres einen Beorderungsdienstposten anbieten, wo er dauerhaft bzw längere Zeit am Stück Reservedienst leisten könnte.
Wenn er jetzt in naher Zukunft seine Beorderung für den n.a. Truppenteil erhält, kann er dann diese Beorderung widerrufen, wenn zu 100% fest steht, das er einen Beorderungsdienstposten in dem Luftwaffenverband erhält. Derzeit kann wegen der Umstruktuierung noch keine zugesicherte Aussage getroffen werden.
Wie genau läuft das dann ab, wenn er die feste Zusage von Lw Verband hat??

MfG