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Autor Andi
 - 13. Februar 2014, 08:13:31
Ach nee. ;)
Und das waren keine Tipps, das war die Erlasslage.
Autor D.M.
 - 13. Februar 2014, 08:12:37
Vielen Dank für die Tips. Ich habe auch noch etwas gefunden... §25 SG regelt da die Grundvoraussetzungen...
Autor Andi
 - 12. Februar 2014, 12:44:24
???
VMBl Gesamtstichwortverzeichnis in der Formulardatenbank der Bundeswehr. Einfach mal unter "Politik gucken".

"Kommunalpolitische Tätigkeit und Übernahme von öffentlichen Ehrenämtern sowie Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten durch Soldaten" Neufassung 2001, S116

"Politische Betätigung von Soldaten, insbesondere bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen." Neufassung 1980, S553; Änderung 1988 S25

Gruß Andi
Autor D.M.
 - 12. Februar 2014, 12:31:48
Weißt du wie es heißt Andy?
Autor Andi
 - 12. Februar 2014, 12:16:14
Da gibt es ein VMBl zu, dass sich dein Chef mal schnellstens zu Gemüte führen sollte!
Autor D.M.
 - 12. Februar 2014, 11:50:15
@bayern bazi
Das ist die Information, nach der ich gesucht habe. Das Problem, dass ich damit habe ist: Diese Regelung habe ich nur für Soldaten im Status eines Berufssoldaten gefunden, nicht aber für einen Zeitsoldaten...
Autor bayern bazi
 - 12. Februar 2014, 11:41:10
es ist sogar so, das wenn du als aktiver Soldat, in einem Kommunalparlament (etwas hochgestochen für Gemeinde-,Stadt- oder Kreistag) sitzt, der  Dienstherr dich für diese Veranstaltungen freistellen muss und du nicht ohne weiteres versetzt werden kannst

falls du hauptamtlicher Bürgermeister werden solltest - ruht einfach deine Dienstzeit (ähnlich einer Schwangerschaft) ;)
Autor Pofi
 - 12. Februar 2014, 11:26:10
Zitat von: D.M. am 12. Februar 2014, 08:32:46Mein KpChef meinte, es wäre mir verboten, mich für eine politische Tätigkeit zur Wahl zu stellen.
Dein KpChef ist Autor des Grundgesetzes?!?

Solange du keiner verfassungsfeindlichen Partei beigetreten bist, gibt es auch keine Probleme. Wenn du Soldat, vor allem Vorgesetzter bist, darfst du nicht auf Kameraden einwirken oder sonst irgendwie Werbung machen. Ausserdem ist es verboten, in Uniform auf politischen Veranstaltungen zu erscheinen.

Hier noch mal ein Auszug aus der SUrlV  http://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.html
Diese berücksichtigt politische Aktivitäten, somit kann man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass es dir erlaubt sei...  ;)
Autor F_K
 - 12. Februar 2014, 08:51:42
@ Ulli76:

Keine Ahnung - ich bin aber ein Fan davon, Probleme dann zu lösen, wenn man diese auch hat.

Sollte er die Wahl gewinnen, meldet man dies dem BfD und dem Dienstherrn, und die werden dann schon wissen, was  zu tun ist.
Autor ulli76
 - 12. Februar 2014, 08:46:11
@F_K: Weisst du wie das dann mit den BFD-Ansprüchen ist? Und läuft die Dienstzeit einfach weiter oder wird sie durch das Amt unterbrochen?
Autor schlammtreiber
 - 12. Februar 2014, 08:44:51
Zitat von: D.M. am 12. Februar 2014, 08:32:46
Mein KpChef meinte, es wäre mir verboten, mich für eine politische Tätigkeit zur Wahl zu stellen.

Diese Aussage ist definitiv falsch.
Autor KlausP
 - 12. Februar 2014, 08:44:34
ZitatWerde ich für die Dauer der Tätigkeit wie ein BS auf den Status "a.D." gesetzt?

Verstehe ich nicht. Was soll das bringen?
Autor F_K
 - 12. Februar 2014, 08:43:23
Na, dann viel Erfolg bei der Wahl.
Autor D.M.
 - 12. Februar 2014, 08:41:38
Es wäre eine bezahlte Vollzeitstelle...
Autor F_K
 - 12. Februar 2014, 08:38:47
Klar kannst Du Dich zur Wahl stellen - wenn Du gewählt wirst, muss man sehen, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt.
(Vollzeit bezahlt oder Ehrenamtlich usw.).