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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 07. April 2016, 10:36:41
Wiki sagt:

Zitat,,Massenpaniken" mit hohen Opferzahlen kamen in der Vergangenheit vor allem in Fußballstadien, bei religiösen Großereignissen oder bei Bränden in Diskotheken sowie Nachtklubs vor. Sie entwickeln sich relativ selten und unter speziellen Voraussetzungen.

Da also solche Ereignisse nicht zwangsweise eintreten, können diese nicht sicher verhindert bzw. vorausgesagt werden.
Das ist für Kausalketten im strafrechtlichen Sinn natürlich "tödlich".

Ich glaube, den Sinn des Schreibers schon verstanden zu haben - einfach die "Moralkeule ohne Rechtskenntnisse" - mehr nicht.
Vor allem hat Strafrecht erst mal nichts mit Haftung zu tun - dies ist zivilrechtlich zu klären.
Autor MMG-2.0
 - 07. April 2016, 09:58:20
@F_K:

Du hast den Sinn des Schreibers nicht erfasst, ist aber auch egal, ich möchte mich da auch nicht weiter einlassen.


Ansonsten dacore: "[...]ist unstrittig, dass wohl Fehler passiert sind. [...]", die zivilrechtlich weiter zu klären gilt.

"Anscheinend aber nicht so deutlich, dass strafrechtliche Relevanz vorliegt.", aufgrund der Komplexität des Ereignis.

Autor F_K
 - 07. April 2016, 08:54:51
@ MMG-2.0:

Vor Gericht gibt es Urteile (Recht), aber keine Gerechtigkeit (auch wenn es da oft Überschneidungen gibt).

Das Gericht hat mit seiner Nichtzulassung der Klage ja Recht gesprochen, und das hat der Schreiber deines Zitats halt nicht erkannt.

Ansonsten ist unstrittig, dass wohl Fehler passiert sind. Anscheinend aber nicht so deutlich, dass strafrechtliche Relevanz vorliegt.

Beispiel (Real):

Ein umsichtiger LKW Fahrer berücksichtigt die notwendige Umsicht um Rücksetzen, in einem unglücklichen Moment läuft aber ein kleines Kind unter den LKW (Aufsichtsfehler der Eltern?, Fehler des Kindes?), das Kind verstirbt bei den Unfall.
Fahrlässige Tötung? Natürlich! Absicht / Vorsatz? Keinesfalls. Schuld? Gering.

Da kann es durchaus vorkommen (ist es in dem Fall), dass gegen Zahlung einer kleinen Auflage das Strafverfahren eingestellt wird, es also ohne Feststellung einer Schuld endet.

Selbst wenn der LKW Fahrer zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt werden würde, würde es an der Situation nichts ändern.

Es ist immer ungünstig, wenn sich Opfer /Angehörige in ihrem Verarbeitugnsprozess auf die Justiz abstützen, um einen vermeintlich "Schuldigen" zu finden, auf den sich dann der "Hass" konzentrieren soll.
Autor MMG-2.0
 - 07. April 2016, 07:21:53
Ich denke, die Allgemeine Zeitung hat es ganz gut getroffen:

"In Duisburg droht aus einer Tragödie eine Farce zu werden. Es wäre gut, wenn ein
Strafprozess zustande kommt, wegen der Gerechtigkeit - die aber nicht so interpretiert
werden darf, dass auf Biegen oder Brechen irgendjemand schuldig und damit auch
schadenersatzpflichtig gesprochen werden muss. Aber wenn jemand juristisch schuldig
sein sollte, muss er auch verurteilt und bestraft werden und auch zahlen."
Autor MMG-2.0
 - 06. April 2016, 21:57:14
Dass das Gericht nicht die Quellen im Internet auswertet dürfte wohl doch klar sein.

Und allgemein: Natürlich ist Panik nicht planbar, denn nicht umsonst nennt sich das Panik.

Jedoch kann man Panik steuern, dafür müssen aber die Voraussetzungen stimmen und die
haben offensichtlich nicht in allen Bereichen gestimmt.
Autor F_K
 - 06. April 2016, 21:42:31
@ MMG:

Das Gericht wertet weder das Internet noch sonstige Quellen aus - es bewertet die Klageschrift der StA.

Und allgemein: Eine Panik ist nicht sicher planbar - es hätte ggf. auch gut gehen können.
Autor MMG-2.0
 - 06. April 2016, 21:39:01
Zitat von: justice005 am 06. April 2016, 18:46:01
ZitatEs gibt unvermeidbare Unglücke und vermeidbare Unglücke.

Letzteres gilt für die letzte Loveparade, denn so etwas passiert nicht einfach so.

So wie ich das in den Berichten gelesen habe

Na Gott sei Dank holt sich das Gericht seine Überzeugungen nicht aus Presseberichten.

[...]
Weder habe ich gesagt, dass das Gericht sich auf Presseberichte gestützt hat noch das ich das Urteil in irgendeinerweise kommentiert habe.

Mittlerweile können im Internet "alle" planerischen Unterlagen sowie die späteren dokumentierten Abläufe des Unglücks gesichtet werden, was auch der Presse zu Verfügung stand. Daher dürften die Quellen von Gericht und Presse sich gleichen.

Planerisches menschliches Versagen auf allen Ebenen lässt sich nicht anklagen.
Autor wolverine
 - 06. April 2016, 21:30:04
Zitat von: justice005 am 06. April 2016, 18:46:01
ZitatDie Opfer / Angehörigen müssen sich davon lösen, von der Strafjustiz ein Seelenheil zu erhalten.

100%ige Zustimmung. Ich hätte es nicht treffender ausdrücken können.
"Louis, that's the beginning of a beautiful friendship."  ;)
Autor justice005
 - 06. April 2016, 18:46:01
ZitatEs gibt unvermeidbare Unglücke und vermeidbare Unglücke.

Letzteres gilt für die letzte Loveparade, denn so etwas passiert nicht einfach so.

So wie ich das in den Berichten gelesen habe

Na Gott sei Dank holt sich das Gericht seine Überzeugungen nicht aus Presseberichten.

ZitatDie Opfer / Angehörigen müssen sich davon lösen, von der Strafjustiz ein Seelenheil zu erhalten.

100%ige Zustimmung. Ich hätte es nicht treffender ausdrücken können.
Autor F_K
 - 06. April 2016, 08:55:23
Bahnunglück Eschede und Brand Flughafen Düsseldorf haben zwar ein gerichtliches Nachspiel gehabt, dann ist dort aber eingestellt worden.
Bei beiden Fällen waren die Kausalketten wesentlich kürzer und die Verantwortlichkeiten deutlich klarer.

Insoweit ist die Entscheidung des Landgerichtes zweifelsfrei richtig (und der Professor halt nicht für deutsche Gutachten geeignet).

Die Opfer / Angehörigen müssen sich davon lösen, von der Strafjustiz ein Seelenheil zu erhalten.
Autor Cally
 - 06. April 2016, 08:25:06
Zitat von: justice005 am 06. April 2016, 06:30:51
[...]
Ich kann nicht irgendjemanden an einem Baum aufhängen, nur weil der Wutbürger ohne jeglichen Sachverstand nach Rache und Vergeltung schreit. [...]

Ich finde das Internet wäre für Gustave Le Bons Buch Psychologie der Massen prädestiniert gewesen. Schade, dass es erst ziemlich lange nach seinem Tod erfunden wurde :D
Autor MMG-2.0
 - 06. April 2016, 07:14:16
Es gibt unvermeidbare Unglücke und vermeidbare Unglücke.

Letzteres gilt für die letzte Loveparade, denn so etwas passiert nicht einfach so.

So wie ich das in den Berichten gelesen habe, sind viele Fehler von verschiedenen Stellen
im Vorfeld und später beim Ablauf gemacht worden.

Autor justice005
 - 06. April 2016, 06:30:51
Die Entscheidung ist richtig. Sie mag zwar (mal wieder) gegen das Volksempfinden der Internetbevölkerung verstoßen, aber Gott sei Dank ist das nicht ausschlaggebend.

Ich kann nicht irgendjemanden an einem Baum aufhängen, nur weil der Wutbürger ohne jeglichen Sachverstand nach Rache und Vergeltung schreit. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft wird den politisch motivierten Befehl bekommen haben, irgendjemanden anzuklagen. Zum Glück sind aber zumindest die Gerichte in diesem Land noch unabhängig.

Manchmal muss man einsehen, dass Unglücke einfach passieren, ohne das jemand die juristische Schuld trägt.

Autor StOPfr
 - 05. April 2016, 21:40:45
Tagesschau.de berichtet heute (Stand: 05.04.2016, 17:20 Uhr):

Gericht lehnt Loveparade-Prozess ab
"Wir empfinden das als Justizskandal"

Quelle

Autor schlammtreiber
 - 14. Februar 2014, 12:05:51
Zitat von: Flexscan am 14. Februar 2014, 10:36:08
würd ich gerne aber das sind Stadtinterner, an die man denke ich nicht so einfach herankommt.

Zitat von: Flexscan am 14. Februar 2014, 11:43:05
Nein ich habe diese Unterlagen gesehen.


Was jetzt?