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Autor KlausP
 - 15. Februar 2014, 18:27:39
Zitat von: Flexscan am 15. Februar 2014, 18:25:37
Nu hakt doch nich auf dem armen Kameraden rum.
Ist doch unser neuer Experte für Rekrutenfragen  ;)

Immerhin ist er schon ein paar Wochen Soldat ...  ::)
Autor mailman
 - 15. Februar 2014, 18:26:03
Ich weiß :D

Mein Vater hat sich da hochgearbeitet. Aber in der Branche is auch nix mehr zu holen dank der Direktversicherer.

Aber jede seriöse Versicherung wird einem die Anwartschaft kritisch darstellen. Außer man will auf Teufel komm raus verkaufen.
Autor Flexscan
 - 15. Februar 2014, 18:25:37
Nu hakt doch nich auf dem armen Kameraden rum.
Ist doch unser neuer Experte für Rekrutenfragen  ;)
Autor wolverine
 - 15. Februar 2014, 18:23:27
Ich sollte Versicherungsvertreter werden; leider werden die nur für Abschlüsse und nicht für korrekte Information bezahlt! ;D
Autor mailman
 - 15. Februar 2014, 18:20:51
Und das ist ja alles nichts neues!

Ich weiß gar nicht wie oft, du das schon geschildert hast. Hätte man auch alles mit der Suche finden können, bevor man hier Halbwissen verbreitet.
Autor wolverine
 - 15. Februar 2014, 18:18:18
Zitat von: PaddyH am 15. Februar 2014, 16:58:27
Vor ca 3 Wochen der nette Herr vom DBV.
Wie gesagt: ich würde nur zwischen Vorsatz oder Fahrlässigkeit unterscheiden; Unsinn ist es allemal! Die Bw zahlt schlicht gar nichts zur GKV. Während der Dienstzeit hat man die UTV und während des BFD oder der Pension gibt es bis zu 70% Beihilfe. Zum Ausgleich der übrigen 30% ist man verpflichtet(!) und dies geschieht über eine PKV.
Arbeitet man nach der Dienstzeit in abhängiger Beschäftigung (z. B. als Angestellter oder Auszubildender) ist man ganz normal gesetzlich krankenversichert (und muss keinen Cent nachzahlen).

Anwartschaftsversicherung setzen den Eintritt auf den Abschlusstermin der Anwartschaft fest; d. h. Die Versicherung verpflichtet sich einem altersmäßig und ohne Ausschluss von weiteren Krankheiten bzw. Risikozuschlägen zu versichern. Das geht sinnlogisch nur bei Privatversicherungen (die GKV hat einen gesetzlich festgelegten Satz von ca. 15,5 (?) und darf keine Ausschlüsse erteilen).

Also immer, wenn man nach der Dienstzeit wieder  angestellt arbeitet und in die GKV eintritt, war die Anwartschaft rausgeschmissenes Geld. Nur wenn man hinter als Selbstständiger, Beamter, Berufssoldat oder über der Pflichterversicherungsgrenze Verdienender in der PKV ist kann sie sich lohnen. Wenn man das sicher weiß, sollte man sie abschließen. Weiß man, dass man dies nicht möchte, sollte man es lassen. Ist es noch ungewiss, kann man sie abschließen, muss aber bedenken, dass es eben rausgeschmissenes Geld sein kann.

Autor mailman
 - 15. Februar 2014, 17:26:15
Vllt war er auch während des Vortrages Kreide holen
Autor KlausP
 - 15. Februar 2014, 17:20:08
Zitat von: PaddyH am 15. Februar 2014, 16:58:27
Zitat von: wolverine am 15. Februar 2014, 16:19:51
An dem Beitrag stimmt eigentlich überhaupt nichts. Das ist vom ersten bis zum letzten Satz blanker Unsinn!
Wenn Ihnen einer das so erklärt hat, war er entweder völlig unbeleckt in diesem Thema oder man sollte ihn verklagen!

Vor ca 3 Wochen der nette Herr vom DBV.

Sie meinen den "Rahmenvertragsbeauftragten des Deutschen Bundeswehrverbandes"?  Oder meinen Sie so einen Fuzzie von der DBV-Versicherung? Letzterer hätte in der Kaserne gar nichts zu suchen ...  ::)
Autor Nachtmensch
 - 15. Februar 2014, 17:17:14
Erkundige dich bei den Privaten Krankenkassen nach einer Anwartschaft in Verbindung mit einer Pflegeversicherung. Das kostet so um die 10€ im Monat. Die Anwartschaft selber ohne Pflegeversicherung liegt bei 2€ in etwa. Du hast den Vorteil das dein jetziger Gesundheitszustand eingefroren wird und ggf. in ein paar Jahren wieder ausgepackt wird.
Man weiss ja nie was bis dahin passiert.
Da die Nutzung des BFD jetzt nach der Dienstzeit stattfindet müsstest du dich sowieso während des Zeitraumes der Übergangsgebührnisse privat versichern.

Wer weiss wie hoch die Chance in 13 Jahren ist entweder BS oder Beamter zu werden... ::)
Autor ulli76
 - 15. Februar 2014, 17:00:53
Entweder hat der gute Mann keine Ahnung, oder du hast da was völlig falsch verstanden.
Autor PaddyH
 - 15. Februar 2014, 16:58:27
Zitat von: wolverine am 15. Februar 2014, 16:19:51
An dem Beitrag stimmt eigentlich überhaupt nichts. Das ist vom ersten bis zum letzten Satz blanker Unsinn!
Wenn Ihnen einer das so erklärt hat, war er entweder völlig unbeleckt in diesem Thema oder man sollte ihn verklagen!

Vor ca 3 Wochen der nette Herr vom DBV.
Autor ulli76
 - 15. Februar 2014, 16:53:16
Volle Zustimmung @Wolverine.

Ich glaub,das war in der Forengeschichte der Top-Beitrag was fehlerhafte Informationen angeht.
Autor wolverine
 - 15. Februar 2014, 16:19:51
An dem Beitrag stimmt eigentlich überhaupt nichts. Das ist vom ersten bis zum letzten Satz blanker Unsinn!
Wenn Ihnen einer das so erklärt hat, war er entweder völlig unbeleckt in diesem Thema oder man sollte ihn verklagen!
Autor PaddyH
 - 15. Februar 2014, 16:12:10
Hallo.
Also ich bin mir so ziemlich sicher dass die Anwartschaft sehr wohl nötig ist. Unabhängig von dem was Sie an Zusatzversicherungen haben, zahlt die BW 70% für die GKV, die anderen 30% SOLLTEN Sie via Anwartschaft zahlen! Es ist zwar keine Pflicht, aber ein sehr großes Risiko wenn Sie dies nicht tun!
Denn wenn Sie aus welchen Gründen auch immer mal DU werden oder bei der BW aufhören, hat die BW die 70% während Ihrer Dienstzeit gezahlt, haben Sie dann nicht die 30% zusätzlich mit einer Anwartschaft dazugezahlt kann dies zu einer sehr hohen Nachzahlung kommen, desweiteren werden Sie in horrende Tarife eingestuft UND die Versorgung ist obendrein auch noch bis zur Zahlung der Ausfälle gefährdet!

Also lieber AW mit Priv. Pflegeplicht abschliessen damit man nie ein Risiko eingeht! Kostet je nach Versicherung 15-20€ pM, Achtung: Nicht bei einer GKV diese beiden Versicherungen abschliessen! Denn diese Versichern nur Ihre 100% und keine 30% !

Hoffe ich konnte helfen.

Gruß
Autor wolverine
 - 12. Februar 2014, 19:28:41
Dabei muss man sich aber nur zu 30% versichern! kann alle möglich Schüler- und Studentenrabatte nutzen und ist meistens noch jung genug für attraktive Angebote.
Man muss das halt sehen als Möglichkeit wenn man nach der Dienstzeit als Selbstständiger oder Beamter (oder über der Versicherungsfreigrenze Verdienender Angestellter) privat versichert ist. Sonst ist es eben rausgeworfenes Geld. Eine konkrete schwarz-weiß-Antwort gibt es hier nicht. Für Z4/ 8 halte ich die Anwartschaft meistens für überflüssig.