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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 14. Februar 2014, 17:22:04
Zitat von: Fitsch am 14. Februar 2014, 16:15:10
wieso bin ich noch nicht auf die Idee gekommen mit nem Kleingewerbe ab sofort auf Netto einkaufen zu können  ;D

Darum!

Zitat von: BulleMölders am 14. Februar 2014, 12:57:59
Und nach ein paar Jahren kommt dann das Finanzamt und fordert Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibt es nicht) zurück, da die gewerbliche Tätigkeit mangels Gewinn als Liebhaberei eingestuft wird.

Und dann hat man wieder einen Steuerbürger vor sich sitzen, der nicht weiß wie er die zu unrecht erhaltenen Einkommensteuer- und Umsatzsteuererstattungen zurück zahlen soll.
Autor Fitsch
 - 14. Februar 2014, 16:15:10
wieso bin ich noch nicht auf die Idee gekommen mit nem Kleingewerbe ab sofort auf Netto einkaufen zu können  ;D
Autor Pofi
 - 14. Februar 2014, 14:45:41
Darum sollte man sich auch vernünftig beraten lassen... Ein Gewerbe ist schnell angemeldet, wer aber nicht weiß worauf man achten muss kann schnell ein Problem bekommen...
Autor BulleMölders
 - 14. Februar 2014, 12:57:59
Zitat von: Pofi am 14. Februar 2014, 08:36:20
Gemeint ist das Kleinstgewerbe... Es geht um die Absetzbarkeit einiger Posten, was eine Gewerbeanmeldung vorraussetzt... Am Ende des Jahres wird er dann eine Aufstellung der Mehrwertsteuer einreichen, so jedenfalls habe ich das verstanden...
Und nach ein paar Jahren kommt dann das Finanzamt und fordert Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibt es nicht) zurück, da die gewerbliche Tätigkeit mangels Gewinn als Liebhaberei eingestuft wird.

Und dann hat man wieder einen Steuerbürger vor sich sitzen, der nicht weiß wie er die zu unrecht erhaltenen Einkommensteuer- und Umsatzsteuererstattungen zurück zahlen soll.
Autor KlausP
 - 14. Februar 2014, 09:41:15
ZitatDenn man darf ja als FWDL zb kein Nebenjob haben.

Und das steht genau wo? Im § 20 SG (8) jedenfalls nicht.

Zitat(8) 1Einem Soldaten, der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leistet, darf die Ausübung einer Nebentätigkeit nur untersagt werden, wenn sie seine Dienstfähigkeit gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft. 2Gleiches gilt bei einem Soldaten, der zu einer Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt herangezogen worden ist.

von hier:  http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31656.htm

Autor ZMZler
 - 14. Februar 2014, 09:34:13
Ohne nähere Infos vom TE ist das Kaffeesatzleserei. Meine Kristallkugel hat den letzten Weltuntergang leider nicht überlebt...
Autor wolverine
 - 14. Februar 2014, 08:40:31
"Nebengewerbe"ist aber keine Unternehmensform.
Autor Pofi
 - 14. Februar 2014, 08:36:20
Zitat von: ZMZler am 14. Februar 2014, 08:32:50
Gewerbeanmeldung und Nebentätigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Gemeint ist das Kleinstgewerbe... Es geht um die Absetzbarkeit einiger Posten, was eine Gewerbeanmeldung vorraussetzt... Am Ende des Jahres wird er dann eine Aufstellung der Mehrwertsteuer einreichen, so jedenfalls habe ich das verstanden...
Autor ZMZler
 - 14. Februar 2014, 08:32:50
Gewerbeanmeldung und Nebentätigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Du zeigst dem Dienstherrn nicht das Gewerbe an, sondern die Nebentätigkeit. Wenn diese Eigenschaft einer ausgeübten Nebentätigkeit fehlt, dann ist auch nichts anzuzeigen.

Ich denke, Du möchtest nach dem 7-monatigen Wehrdienst gewerblich tätig werden?
Autor Pofi
 - 14. Februar 2014, 08:30:27
Zitat von: BulleMölders am 14. Februar 2014, 08:22:53
Um eventuelle Ausgaben als "Betriebsausgaben" zu deklarieren um dann bei der Steuererklärung einen Verlust aus Gewerblicher Tätigkeit geltend machen zu können.
Oder um einen "Gewerbeschein" zu haben, um bei Großhändlern einkaufen zu können.

Klingt nicht ganz sauber...^^ Aber wenn es um Gewerbeanmeldungen geht, ruf ruhig mal beim Gewerbeamt an. Hab ich auch schon gemacht... Die können dir auch sagen, ob ein Nebengewerbe ausreichend ist, oder eine andere Unternehmensform nötig ist...
In deinem Fall würde ich die kleinste Unternehmensform nehmen. Du bist ja "krankenversichert" und auch alle anderen Sozielversicherungen dürften gedeckt sein. Einzig die Unternehmensversicherungen, wie zum Beispiel eine Haftpflicht musst du klären... Wenn du das Gewerbe aber nur brauchst um irgendwelche Ausgaben zu decken, was sich letztlich nur bei der Mehrwertsteuer bemerkbar macht und um günstiger einkaufen zu können, entfällt das wohl...

Ein Steuerberater kann auch helfen...

Wenn es etwas so spezielles ist, lass dich besser vernünftig beraten, nicht das du hinterher irgendwelche unnötigen und oft auch hohe Ausgaben hast...
Autor BulleMölders
 - 14. Februar 2014, 08:22:53
Um eventuelle Ausgaben als "Betriebsausgaben" zu deklarieren um dann bei der Steuererklärung einen Verlust aus Gewerblicher Tätigkeit geltend machen zu können.
Oder um einen "Gewerbeschein" zu haben, um bei Großhändlern einkaufen zu können.
Hab da in meiner Laufbahn schon die kuriosesten Erklärungen erlebt, wenn das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung dann die entsprechenden Steuererklärungen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen) angefordert hat.
Autor wolverine
 - 14. Februar 2014, 08:19:20
Wieso dürfen FWDL keine Nebenbeschäftigung haben? Steht das irgendwo?

Anmelden und genehmigen lassen ist klar. Aber grundsätzlich untersagt?
Autor Fitsch
 - 14. Februar 2014, 07:05:37
wieso willst Du ein Gewerbe anmelden wenn Du es nicht ausübst?
Autor JoB
 - 14. Februar 2014, 05:35:30
Guten morgen! :)

Ich weiß, dass Thema wurde schon einmal besprochen hab auch in der suFu was gefunden, jedoch scheint es so, dass der Link defekt ist oder der Thread gelöscht wurde.

Hier die Lage:

Ich FWDL 7, würde gerne ein Gewerbe anmelden.
Ich werde vorerst nicht an dem Gewerbe arbeiten, es geht nur um die Anmeldung!
Ist es mir als FWDL überhaupt gestattet, ein Gewerbe anzumelden?
Denn man darf ja als FWDL zb kein Nebenjob haben.
Gilt dies auch für ein Gewerbe?

Ich hoffe jemand kann mir helfen und bedanke mich schon einmal im voraus!

Liebe Grüße.