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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 14. Februar 2014, 08:23:12
Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort sind immer Privatsache - und da es für Soldaten keine Berufsgenossenschaft gibt, macht der Terminus "Wegeunfall" nicht wirklich Sinn.
Zitat von: Wurstgesicht am 08. Februar 2014, 19:49:16
- Und selbst beim Lohnsteuerjahresausgleich kann er keine Kosten geltend machen (Mein spezieller Dank geht ans neue Reisekostenrecht), da er ja ein Dach über dem Kopf hatte und auch irgendwas zu essen bekommt, ob er will oder nicht.
Zitat von: Wurstgesicht am 08. Februar 2014, 19:49:16
Also warum diese Unterscheidung zwischen dem besonderen Dienstgeschäft und einer Kommandierung?
Zitat von: Andi am 15. Januar 2014, 15:46:53Für eine Kommandierung sehe ich hier gar keine Begründung, da nach wie vor der gleiche Dienst in der gleichen Einheit auf dem gleichen Dienstposten geleistet wird. Nur der Ort hat sich zeitlich befristet geändert, von daher wäre nach meiner Bewertung eine Kommandierung/Versetzung sachlich schlicht nicht begründbar! Die Gewährung von Trennungsgeld wäre ebenfalls aus o.g. Gründen nicht zu rechtfertigen.