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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Fitsch am 14. Februar 2014, 16:15:10
wieso bin ich noch nicht auf die Idee gekommen mit nem Kleingewerbe ab sofort auf Netto einkaufen zu können
Zitat von: BulleMölders am 14. Februar 2014, 12:57:59
Und nach ein paar Jahren kommt dann das Finanzamt und fordert Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibt es nicht) zurück, da die gewerbliche Tätigkeit mangels Gewinn als Liebhaberei eingestuft wird.
Und dann hat man wieder einen Steuerbürger vor sich sitzen, der nicht weiß wie er die zu unrecht erhaltenen Einkommensteuer- und Umsatzsteuererstattungen zurück zahlen soll.
Zitat von: Pofi am 14. Februar 2014, 08:36:20Und nach ein paar Jahren kommt dann das Finanzamt und fordert Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibt es nicht) zurück, da die gewerbliche Tätigkeit mangels Gewinn als Liebhaberei eingestuft wird.
Gemeint ist das Kleinstgewerbe... Es geht um die Absetzbarkeit einiger Posten, was eine Gewerbeanmeldung vorraussetzt... Am Ende des Jahres wird er dann eine Aufstellung der Mehrwertsteuer einreichen, so jedenfalls habe ich das verstanden...
ZitatDenn man darf ja als FWDL zb kein Nebenjob haben.
Zitat(1Einem Soldaten, der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leistet, darf die Ausübung einer Nebentätigkeit nur untersagt werden, wenn sie seine Dienstfähigkeit gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft. 2Gleiches gilt bei einem Soldaten, der zu einer Dienstleistung nach dem Vierten Abschnitt herangezogen worden ist.
Zitat von: ZMZler am 14. Februar 2014, 08:32:50
Gewerbeanmeldung und Nebentätigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Zitat von: BulleMölders am 14. Februar 2014, 08:22:53
Um eventuelle Ausgaben als "Betriebsausgaben" zu deklarieren um dann bei der Steuererklärung einen Verlust aus Gewerblicher Tätigkeit geltend machen zu können.
Oder um einen "Gewerbeschein" zu haben, um bei Großhändlern einkaufen zu können.