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Autor Lidius
 - 19. Februar 2014, 21:16:48
Wir hatten das Thema so ähnlich schon mal. Vielleicht steht ja was interesantes für den TE drin. http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=21109.0
Autor ulli76
 - 19. Februar 2014, 20:49:43
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass du eine laufende Privatinsolvenz angeben musst.
Autor Rabbit
 - 19. Februar 2014, 20:37:59
Ok ;)

Wirst trotzdem nicht drum rum kommen es angeben zu müssen.


Autor Stabsdiener
 - 19. Februar 2014, 20:06:13
Dein Pfändungshinweis war nicht meine Frage, aber verständnishalber:
Verheiratet, demnach 1 Unterhaltspflichtiger. Somit wird also weniger an den Treuhänder abgeführt.
Desweiteren wird nicht gepfändet, der monatlich fällige Betrag wird entsprechend des Gehalts vom Schuldner an den Treuhänder überweisen.
Über die Pfändungsgrenzen usw bin ich also bereits informiert.
Autor Rabbit
 - 19. Februar 2014, 18:34:49
Haha klar die fördern alles was man verzapft :)

Du musst es angeben. Punkt.

Wie du sicherlich weißt, wird so ziemlich alles über 1045 Euro gefändet.. Wenn Kinder dazu kommen, sieht es noch anders aus.

Angeben musst du es definitiv
Autor Stabsdiener
 - 19. Februar 2014, 16:52:38
Guten Tag.
Habe hier meinen Bewerbungsbogen für den Dienst in der Bw liegen. Möchte mich in der Manschaftslaufbahn für 8 Jahre verpflichten. Bin Ende 20.
Unter Feld D sind die finanziellen Verpflichtungen anzugeben, den man nachkommen muss. Befinde mich seit Mitte letzten Jahres in der Wohlverhaltensperiode (Privatinsolvenz), mitte 2018 ist diese beendet.
Da ich derzeit keine Zahlungen an den Treuhänder leiste auf Grund von geringen Einkommen, weiß ich nun nicht was ich hier angeben soll bzw ob ich die Insolvenz hier angebe. Muss ich dies nun hier angeben oder erst bei der eventuellen EUF mitteilen??

Danke