ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat"Du verwechselt bzgl. des Kinderfreibetrags was. Dieser beträgt tatsächlich 485 Euro - PRO KIND. Das gilt allerdings nur für Kinder, die entweder schulpflichtig oder jünger sind, was beim TE offensichtlich nicht der Fall ist."Ich hab mich da etwas unglücklich ausgedrückt - es sollte eher heißen
Zitat"Du verwechselt bzgl. des Kinderfreibetrags was. Dieser beträgt tatsächlich 485 Euro - PRO KIND. Das gilt allerdings nur für Geschwister, die entweder schulpflichtig oder jünger sind, was beim TE offensichtlich nicht der Fall ist."
ZitatNicht zu berücksichtigen sind Auszubildende, die eine Universität der Bundeswehr oder Verwaltungsfachhochschule besuchen, sofern diese als Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten.Soweit ich weiß, sieht man eine BW-Universität als ROA höchstens von außen, und damit ist dieser Absatz m. M. n. für uns nicht relevant.
Zitat(6) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildendeund dabei vermute ich doch stark, dass Soldaten darunter fallen. Auch § 2 Abs. 1 spricht wohl gegen dich.
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3. als Beschäftigter im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhält oder
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