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Zusammenfassung

Autor Botman
 - 18. Dezember 2014, 14:03:52
 ???
Wäre nach meiner Rechnung Stufe 5.
Da nach 2 Jahren nach dem 21 LJ ja die Stufe 2 kommt, Stufe 1 ist die Anfangsstufe.
Mit etwas logischem Denken kommt man da auch selbst drauf.
Autor kretzsche79
 - 18. Dezember 2014, 13:58:43
also Stufe 4???
Autor Ralf
 - 18. Dezember 2014, 13:42:48
Rechne halt vom 21 Geburtstag hoch.
2J
2J 3 M
3J
4J
5J
Autor kretzsche79
 - 18. Dezember 2014, 13:36:33
Hallo hier kommt mein Fall ausgescheiden als SU SAZ 08
Wiedereinsteller mit Beruf als Ofw und ich bin 35Jahre alt. Was für eine Stufe bekomme ich???
Laut rechnung müsste es ja Stufe 6 sein???!!

Danke für die Antwort.
Autor Ralf
 - 25. Februar 2014, 11:05:40
Dienstgrad: HptFw nicht HFw

4 oder 5. Kommt da auf das genaue Datum des Geb und der Ernennung an.
Auf die bisher beschriebenen Stufenschritte wird jeweils ein Jahr drauf gerechnet, weil Besoldungsstufe >A08.
Also fiktiv auf das 21 Lj runterrechnen und dann
3J
3J3M
4J
5J
6J
Autor RAPS
 - 25. Februar 2014, 09:29:32
SO, jetzt muss ich auch mal fragen, obwohl ich die Seiten

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/stufen.html

und

https://bezuegerechner.bva.bund.de/index.php

zu Rate gezogen habe, werde ich nicht schlau!!


Ich würde Wiedereinsteller, SaZ8 werden, DG HFw, war jedoch schon SaZ 12, Entlassdienstgrad Hfw d.R. 36 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind SK3.

Welche Erfahrungsstufe hätte ich denn? Da komm ich immer aus dem Takt....

Für ne kleine Hilfe wäre ich dankbar!

Autor Swobby
 - 23. Februar 2014, 20:54:02
Danke, das ist jetzt alles soweit aufgeklärt. Ich habe nicht gesagt das sie automatisch OFw werden, ich sagte nur das mir mehrere solcher Fälle bekannt sind. 
Autor OG.a.D
 - 23. Februar 2014, 20:52:58
Ah ok, dann habe ich es missverstanden ;)

Und Ralf (und alle, die auch der Meinung sind) hat recht.
Hab es soeben durchgelesen.
Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad zählt die Erfahrung ab dem 21 Lebensjahr.
Autor Tommie
 - 23. Februar 2014, 20:51:27
Und die Aussage von "Ralf" bezog sich auf § 27 BBesG und dort genauer auf den Absatz 4, Satz 4:

Zitat"Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde."

Da sollten jetzt für jeden des Lesens kundigen keinerlei Fragen mehr offen bleiben ;) !
Autor Tommie
 - 23. Februar 2014, 20:48:52
Meine Antwort bezog sich auf diese Aussage, die so einfach nicht stimmt!

Zitat von: Swobby am 23. Februar 2014, 20:29:30Wenn sie mit einem Fachwirt titel eingestellt werden, ist ihr einstiegsdienstgrad der OFw. So zu mindestens sind mir Fälle bekannt.

Und der Fachwirt kann einen nach dem von mir zitierten § also sogar zum Stabsfeldwebel machen, wenn entsprechende Erfahrungen vorliegen! Und die Erfahrungsstufen waren meines Erachtens vorher schon geklärt!
Autor OG.a.D
 - 23. Februar 2014, 20:44:01
Also ich hab auch schon beide Varianten gehört. Und die mit Einstieg in Stufe 1 klingt plausibler und entnehme ich auch so von der gelinkten seite wie MeinerEiner.

@ Tommy
Es geht ja nicht um den Dienstgrad / Besoldungsgruppe sondern um die Stufe.
Diesbezüglich kann ich nichts aus dem zitierten Text entnehmen.

Und @ Swobby
Ich hab nen Fachwirt, der macht mich aber nur zum Fw, nicht OFw.

@ Ralf
Werde ich mir gleich mal durchlesen, danke.
Autor Ralf
 - 23. Februar 2014, 20:38:31
Es steht dir frei zu glauben was du willst. Auch in "diesem anderen Forum". Es gibt immer "Profis", die viel behaupten.

ZitatVon der Anrechnung der Zeit ab dem 21 Lebensjahr ist nirgends die Rede.
Doch im BBGes §27.
Nun kannst du all die Ungläubigen "in den anderen Foren" bekehren.
Autor Tommie
 - 23. Februar 2014, 20:32:41
Näheres dazu regelt u. a. die Soldatenlaufbahnverordnung in ihrem § 17, Absatz 2 ;) !

Zitat"Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen.

Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre."
Autor Swobby
 - 23. Februar 2014, 20:29:30
Wenn sie mit einem Fachwirt titel eingestellt werden, ist ihr einstiegsdienstgrad der OFw. So zu mindestens sind mir Fälle bekannt. Eben weil ich auch schon des öfteren hörte das die stufen den Erfahrungen im militärischen Dienst unterliegen habe ich nochmal spezifisch nachgefragt. Wie ist denn jetzt die lage dazu?
Autor Tommie
 - 23. Februar 2014, 20:28:43
Die Lösung ist relativ einfach ;) : Im anderen Forum wird Müll erzählt ;D !

Bei einer Einstellung im untersten Mannschaftsdienstgrad, die normalerweise nur bei ungedienten Bewerbern vorkommt, werden sie gemäß Dienstgrad in A3 und in Erfahrungsstufe 1 bezahlt! Bei einer Einstellung mit höherem Dienstgrad werden Sie so behandelt, als wären Sie schon seit dem 21. Geburtstag bei der Bundeswehr!

Beispiel: Ein einsatzgeschädigter Reservist mit 51 Jahren wird wieder eingestellt. Es wird die Besoldung gemäß seinem Dienstgrad bekommen, also z. B. als Oberstleutnant A14, und in Erfahrungsstufe 8 landen, weil ihm diese bei einer Einstellung mit einer Stufe von größer oder gleich A8 ab dem Alter von 50 Jahren und drei Monaten zusteht! BASTA!