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Zitat"Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde."
Zitat von: Swobby am 23. Februar 2014, 20:29:30Wenn sie mit einem Fachwirt titel eingestellt werden, ist ihr einstiegsdienstgrad der OFw. So zu mindestens sind mir Fälle bekannt.
ZitatVon der Anrechnung der Zeit ab dem 21 Lebensjahr ist nirgends die Rede.Doch im BBGes §27.
Zitat"Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen.
Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre."