Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 21. Februar 2014, 10:53:59
Dann ist es zumindest mit der Ferienzeit der Bw-Fachschulen nicht vergleichbar.
Autor Dani77
 - 21. Februar 2014, 10:52:17
Die aber schon aufeinander aufbauen.
Autor Dani77
 - 21. Februar 2014, 10:49:52
Das sind einzelne Maßnahmen.
Autor wolverine
 - 21. Februar 2014, 10:46:40
Nur zum Verständnis: Sind das einzelne Maßnahmen oder eine längere mit Unterbrechungen?
Autor Dani77
 - 21. Februar 2014, 10:30:56
Hab das gerade auf der Seite vom BFD gefunden:

[Während Ihres Bundeswehrfachschulbesuchs dienen die Schulferien bzw. die unterrichtsfreie Zeit der Abgeltung des Erholungsurlaubs und dem Selbststudium. Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach der Soldatenurlaubsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Ich kannte bisher keinen Soldaten der während seiner Ferienzeit Dienst machen musste, weil er zu wenig Erholungsurlaub hatte....aber woher haben diese Soldaten denn ihren Anspruch auf Erholungsurlaub?
Autor Swobby
 - 21. Februar 2014, 09:36:22
Also ich hab jetzt auch nochmal ein wenig gesucht, aber mehr finde ich dazu auch nicht. Habe allerdings Teil F der ZdV 14/5 gefunden.

https://www.dbwv.de/C125747A001FF94B/vwContentByKey/W292UJ29787DBWNDE/$FILE/Dienstzeitausgleicherlass.pdf
Autor Dani77
 - 21. Februar 2014, 09:16:21
Und die Soldaten die z. B. eine Bundeswehrfachschule besuchen haben doch auch Ferienzeiten....
Autor Swobby
 - 21. Februar 2014, 09:09:21
Hi Dani,

damit hat dein Spieß leider Recht.

In § 4 Abs. II SUV (Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung) ist folgendes geregelt: Soldatinnen und Soldaten, die eine Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in Anspruch nehmen wollen, wird vor Beginn der Maßnahme Erholungsurlaub für dieses Urlaubsjahr nur anteilig gewährt. Für jeden vollen Monat der militärischen Dienstleistung vor Beginn der Maßnahme ist ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs zu gewähren."
Autor Dani77
 - 21. Februar 2014, 09:02:26
Hallo!
Ich hab da mal eine wichtige Frage...
Seit dem 23.12.13 bin ich (HptFw, SaZ 12) in BFD (vorher Elternzeit), DZE 30.09.2015. Ich werde in der Zeit verschiedene Fortbildungsmaßnahmen machen, die immer so zwischen 6 und 8 Wochen lang sind. Ab Januar mache ich dann meinen Lohnbuchhalter, dieser Lehrgang geht 34 Wochen. Ich mache die Kurse in Teilzeit, allerdings sind es genugend Stunden in der Woche das es beim BFD als Vollzeitmaßnahme gilt. Nun habe ich zwischen meinen Lehrgängen auch mal ein paar Tage, im August 3 Wochen (Krippenferien), frei. Nun war ich vor ein paar Tagen bei meinem Disziplinarvorgesetzten und Spieß und dort wurde mir dann gesagt das ich zwischen meinen Lehrgängen im Dienst sein muss. Lt. Aussage von meinem Spieß habe ich keinen Anspruch auf Urlaub, den muss ich mir erst "erdienen" und zwar mindestens einen vollen Kalendermonat um 1/12 Urlaubsanspruch zu erhalten. Ich werde aber zwischen meinen Fortbildungen nie so lange Zeit haben um mindestens einen vollen Monat zu dienen. Seitens des Institutes an denen ich diese Fortbildungen mache, gibt es keine freien Zeiten bzw. Urlaub.
Nun meine Frage, habe ich wirklich keinen Anspruch auf Erholungsurlaub? Ich meine ich bin ja noch in meiner aktiven Dienstzeit. Mein Spieß meinte es ist ja meine eigene Entscheidung diese Fortbildungen zu machen oder nicht und schließlich hätte ich ja auch immer ab 13 Uhr frei...das ich zu Hause dann auch noch Nachbereitungen/Hausaufgaben mache und zwei Kleinkinder habe, hat nicht wirklich interessiert. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das mir bis September 2015 nicht ein freier Tag zusteht...
Ich bin zwar selber PersFw aber so eine Problematik hatte ich während meiner Zeit leider nicht. Ich wollte von meinem Spieß auch gerne den Auszug der ZdV 14/5 Teil F haben, aber er meinte nur da würde eh nichts drin stehen und es wäre so wie er es mir gesagt hat....leider finde ich die ZdV nicht im www.
Vielen Dank schon mal im voraus für hoffentlich positive Antworten...
Lieben Gruss
Dani