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Autor Hptm. d. R.
 - 22. Februar 2014, 07:35:05
Du musst zwischen den Reisekostenerstattungen deines Dienstherren und den steuerlich abziehbaren Familienheimfahrten unterscheiden. Steuerlich sind die getätigten Heimfahrten abzugsfähig. Die mindern am Ende nur dein zuversteuerndes Einkommen. Du wirst also nur über deinen persönlichen Steuersatz entlastet. Das sind bei Normalverdienern ungefähr 20-30%. Weiterhin mindern die Erstattungen der Bundeswehr deine Werbungskosten. Daher musst du die Erstattungen im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung auch angeben. Das Finanzamt passt da auf.
Autor Lidius
 - 21. Februar 2014, 14:47:21
Der Refü hat die Reisebeihilfe im Rahmen des Trennungsgelds gemeint (oder ist einfach doof). Das hat nichts mit der steuerlichen Absetzbarkeit zu tun.
Autor Cally
 - 21. Februar 2014, 14:20:18
Hallo,

ich habe nächste Woche einen Termin bei einem Berater und wollte gerne mal wissen, auf was ich mich so gefasst machen kann. Unser ReFü sagte uns im letzten Jahr, dass als Lediger eine Heimreise im Monat und als Verheirateter zwei absetzbar sind. In Google habe ich nun aber mehrere Informationen dazu gefunden, die besagen dass alle wirklich getätigten Heimfahrten absetzbar sind.

Wie ist das denn bei euch so?