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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat...eines Wohnungswechsels, der notwendig ist, weil die Wohnung wegen der Zunahme der Zahl der
zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden, beim Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz
berücksichtigungsfähigen Kinder unzureichend geworden ist. Unzureichend ist eine Wohnung,
wenn die Zimmerzahl der bisherigen Wohnung um mindestens zwei hinter der zustehenden Zimmerzahl
zurückbleibt. Dabei darf für jede vor und nach dem Umzug zur häuslichen Gemeinschaft
des Berechtigten gehörende Person (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3) nur ein Zimmer zugebilligt werden.
ZitatDann bin ich zu meiner Frau gezogen (80km einfach vom Standort entfernt).Zwingt dich keiner, 80km weg zu wohnen. Das war deine eigene Entscheidung. Nämlich vom Dienstort wegzuziehen. Sorry, aber man muss schon mit der eigenen Entscheidung leben.