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Autor Peteronkel
 - 22. Februar 2014, 20:16:37
Danke, alle meine Fragen wurden ausführlich
beantwortet.
Autor wolverine
 - 22. Februar 2014, 20:10:36
Ich verstehe den Unterschied zwischen Frage 1 und 3 nicht?  ???
Und das Barett wird von Luftwaffensicheren getragen wenn sie im Objektschutz Dienst tun. In allen anderen Verwendungen oder un- oder irgendwo sonst beordert trägt die Luftwaffel Schiffchen.
Autor KlausP
 - 22. Februar 2014, 19:02:55
Mit Logik haben Sie es nicht, oder? Wenn die Ausbildungshöhe 7 für das Tätigkeitsabzeichen nötig ist bekommt man es bestimmt nicht mit Ausbildungshöhe 8.
Autor Peteronkel
 - 22. Februar 2014, 18:54:48
OK. Danke für die Antwort

Das mit dem Tätigkeitsabzeichen wäre dann geklärt. Wären noch die anderen Fragen offen.




ATN
« am: Heute um 18:11:29 »
AntwortZitat
Jetzt mal eine Frage an die Fachleute ( S1 ) Spezis


Ich habe eine Frage zu der  ATN  5211089 Soldat LW Sichtr.

Ich wurde folgendes gefragt, konnte aber nur bedingt Antwort geben also die Frage an die Spezialisten


Frage 1. Reicht die Ausbildungshöhe 8 für ein Tätigkeitsabzeichen aus?

Frage 2. Blaues Barett oder Schiffchen tragen??

Frage 3. Ab wann bekommt man ein Tätigkeitsabzeichen?? Ab Ausbildungshöhe 7 oder ab 8 ??? Früher gab es das nach Ausbildungshöhe 7, wie ist das heute?
Autor KlausP
 - 22. Februar 2014, 18:14:20
ZitatFrage 1. Reicht die Ausbildungshöhe 8 für ein Tätigkeitsabzeichen aus?

Nein. Die Ausbildungshöhe 7 ist dafür mindestens erforderlich.
Autor Peteronkel
 - 22. Februar 2014, 18:11:29
Jetzt mal eine Frage an die Fachleute ( S1 ) Spezis


Ich habe eine Frage zu der  ATN  5211089 Soldat LW Sichtr.

Ich wurde folgendes gefragt, konnte aber nur bedingt Antwort geben also die Frage an die Spezialisten


Frage 1. Reicht die Ausbildungshöhe 8 für ein Tätigkeitsabzeichen aus?

Frage 2. Blaues Barett oder Schiffchen tragen??

Frage 3. Ab wann bekommt man ein Tätigkeitsabzeichen?? Ab Ausbildungshöhe 7 oder ab 8 ??? Früher gab es das nach Ausbildungshöhe 7, wie ist das heute??