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Autor Flexscan
 - 25. Februar 2014, 19:52:20
richtig und damit würde ich sagen beenden wir das Ganze.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2014, 19:38:02
5 (!) Seiten, wobei dem TE bereits auf der ersten Seite Möglichkeiten genannt wurden. Der Rest läuft bei mir unter "Profilierungssucht eines einzelnen, nicht näher bezeichneten Herrn".  Ich glaube kaum, dass der TE sich diesen Käse nochmal gönnt.
Autor F_K
 - 25. Februar 2014, 19:29:22
.... migu - der TE schreibt von der Beihilfe stelle, die Scans akzeptiert - lesen Sie halt nach.
Autor miguhamburg1
 - 25. Februar 2014, 17:26:40
F_K, ich schrieb doch mehrmals, dass Sie sich in Ihren Denkrillen befinden und das Geschriebene nicht mehr auswerten.

Es geht weder um Beihilfe, noch um Zusatzversicherungen für private Auslandsreisen.
Autor F_K
 - 25. Februar 2014, 16:20:11
Zitatdadurch dass die eingescannten Unterlagen nicht mehr akzeptiert werden.

Letztendlich muss sich der TE erneut äußern und die Sachlage darstellen.

Ich konnte lediglich entnehmen, dass die Beihilfe (! - also Angehörige ohne UTV im Ausland !?) in der Regel Scans bei Beträgen oberhalb 250 Euro akzeptiert, da stellen sich doch dann die Fragen:

- was akzeptiert die (private) Versicherung?
- hat die Bundeswehr jemals Scans akzeptiert?
- Warum sind die Postlaufzeiten so lang (selbst aus China bekomme ich meine Bestellungen unter zwei Wochen, und das sind Warensendungen)?
- was sagen die Kameraden dazu, die schon länger an dem Standort sind?
- was sagen die Kameraden aus Nachbarländern zu der Situation?
Autor ulli76
 - 25. Februar 2014, 15:49:26
Das mit der Versorgung über Vertragsärzte ist im Inland kein Problem,auch wenn diese Möglichkeit eher selten genutzt wird (abgesehen von den Vertragsärzten,die als Honorarkräfte beauftragt sind,aber die sind nicht gemeint). Die Abrechnung läuft in der Regel problemlos und es sogar einen Rahmenvertrag mit der kassenärztl. Vereinigung.
Der TE befindet sich aber im Ausland. Je nach Land wird die Versorgung über Vertragsärzte und damit direkte Abrechnung einfach nicht möglich sein.

Ich glaube aber auch nicht,dass das das Hauptprobem des TE ist. Sondern die unnötige Verzögerung der Kostenerstattung dadurch dass die eingescannten Unterlagen nicht mehr akzeptiert werden.

Autor F_K
 - 25. Februar 2014, 15:25:49
@ Andi:

... man kann natürlich alles überprüfen lassen, aber der Forendoc sieht die Situation so:

Zitat1. An der Tatsache, dass die Kosten direkt vor Ort beglichen werden müssen und die Ärzte vor Ort nicht mit der WBV abrechnen können oder wollen wird man nichts ändern können. Offenbar kann auch keine truppenärztliche Versorgung durch das Gastgeberland genutzt weredn. Also ist es unsinnig, darüber zu diskutieren.

Gerade für Kleinststandorte im "ferneren" Ausland habe ich mit Beispielen belegt, warum es auch kaum anders realisierbar ist - jedenfalls nicht mit vertretbarem Aufwand - und das der "Zusatzaufwand" für den Soldaten ja vergütet wird.

Aber wie schon oft von mir geschrieben: So soll der TE sich beschweren - ist sein Recht, viel Erfolg.
Autor Andi
 - 25. Februar 2014, 15:15:15
Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 15:08:49
... es ist die letzte Möglichkeit, es wird von den Verwaltungsbestimmungen als solche angesehen.

Eben deswegen lohnt es sich überprüfen zu lassen, ob hier in pflichtgemäßem Ermessen vergegangen wurde.

Autor F_K
 - 25. Februar 2014, 15:08:49
@ Christoph1972:

Du hast schon verstanden, dass es hier ums "Ausland" geht? Im Inland hat die Bw (die WBV als Abrechnungstelle) quasi eine eigene Kassennummer - nur deshalb sind Überweisungen von Truppen- oder Vertragsärzte an "zivile" Kollegen möglich.

@ Andi:

... es ist die letzte Möglichkeit, es wird von den Verwaltungsbestimmungen als solche angesehen.

Ohne die genauen Zahlen zu kennen, vermute ich mal, dass da insgesamt nur ca. max. 500 Soldaten betroffen sind - bei 185.000 ist das tatsächlich und gewollt der "Auffangtatbestand".
Autor Andi
 - 25. Februar 2014, 14:38:43
@F_K: Das ist alles nicht das Problem des Soldaten. Der (zeitweise) Rückgriff auf Privatvermögen kann und darf immer nur die letzte Möglichkeit sein.
Autor christoph1972
 - 25. Februar 2014, 14:28:53
9 Wochen sind inakzeptabel.

Das Hauptproblem dürfte wohl eher die Frage sein, wie geht die zuständige Dienststelle mit den Belegen um und welche Bearbeitungsschwierigkeiten oder -hindernisse führen zu 9 Wochen bis das Geld wieder da ist.

An Kleinststandorten könnte man die Sache einfach mit der Ausstattung der Soldaten mit einer elektronischen Gesundheitskarte lösen wobei die Bw eine eigene "Kassennummer" bekommt. Alles keine Hexerei, nur müsste das BMVg hier vielleicht einfach mal "Druck" bekommen.

Das kann nur über den WBdDBT und/oder den Gesetzgeber oder die Justiz erfolgen.
Autor F_K
 - 25. Februar 2014, 13:55:21
Zitat...und offenbarst damit nur mal wieder selektive Wahrnehmung, denn das kann bei vorhandenen Vertragsärzten eben nicht sein.

Beispiel: Kleinststandort Botschaft in "Whatever" - da gibt es einen Militärattachee (Stabsoffizier) und seinen Feldwebel. Anzahl Soldaten genau zwei (2).
Diese benötigen als Dienstleister: Einen Allgemeinmediziner, einen HNO Arzt, einen Chirug, eine Apotheke, ein Krankenhaus, einen Optiker, einen Dermatologen, einen  Zahnarzt, einen Zahntechniker, .... you name it.

Anzahl deutlich größer als zwei - selbst an den großen Botschaften gibt es maximal einen Attachee pro TSK, dazu einen "Chef" und die entsprechenden Feldwebel - in aller Regel unter "zwei Handvoll" Soldaten.

(.. und wenn im Idealfall (keine Erkrankung des Soldaten) nur eine Handvoll Behandlungen im  Jahr stattfinden, ist die Suche und Festlegung eines Vertragsarztes "weit weg im Ausland" nicht kosteneffektiv. Da gäbe es dann Ärger mit dem Rechnungshof).

Es ab einer Anzahl Soldaten in Größenordnung Zug / Kp wird dieses Verhältnis anders sein.
Autor Andi
 - 25. Februar 2014, 13:45:33
Zitat von: F_K am 25. Februar 2014, 13:32:18
Ich würde spielend dagegenhalten, dass es an Kleinststandorten mehr Ärtzte / Krankenhäuser / Behandler / Apotheken gibt, als Soldaten.

...und offenbarst damit nur mal wieder selektive Wahrnehmung, denn das kann bei vorhandenen Vertragsärzten eben nicht sein.
Autor F_K
 - 25. Februar 2014, 13:32:18
ZitatHeißen in deiner Welt alle Menschen gleich, haben die selbe Adresse und die selben Kontoverbindungen? Bei mir nicht

Du willst bei der Menge der Daten nunmehr damit argumentieren, dass das eine Objekt "Kontoverbindung" einen Unterschied macht?

Ich würde spielend dagegenhalten, dass es an Kleinststandorten mehr Ärtzte / Krankenhäuser / Behandler / Apotheken gibt, als Soldaten. Insoweit ist die Anzahl der Kontoverbindungen der Soldaten geringer als die Anzahl der Kontoverbindungen der Dienstleister.

Unabhängig davon, die Datensätze der Soldaten (Name, PK, Personalnummer, ...) werden benötigt, um zu prüfen, ob überhaupt eine berechtigte Person behandelt worden ist. Ob da jetzt noch ne Kontoverbindung "dranhängt", macht dann keinen Unterschied ...

Bei einer professionellen Abrechnungsorganisation werden diese personenbezogenen Daten des Antragsstellers einfach über eine "Kundennummer" vorbelegt - ist dann ein Deckblatt, das vorgeheftet wird.
Die Masse der Daten ist:
- wer hat wann was und warum behandelt, was soll es kosten ...

@ MMG:

Genau - der im Ausland behandelte Soldat bleibt bei Privatreisen ggf. auf Kosten "sitzen", daher wird ja eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend angeraten.

Der im Ausland dienstleistende Soldat wird ja vom LSO beraten, daher sollte der Fall nicht eintreten.

Ich würde meinem Arzt jedenfalls klarmachen, dass ich ein entsprechendes Zahlungsziel wünsche und eine Behandlung gemäß den erstattungsfähigen Kosten - will der Arzt das nicht, suche ich mir halt einen anderen ... ist nicht wirklich ein Problem.
Autor MMG
 - 25. Februar 2014, 13:23:34
ZitatZitat von: F_K am Heute um 13:03:06<blockquote>dass System wird sogar anfälliger für Betrug - weil weniger Kontrollmöglichkeiten vorhanden sind. </blockquote>
Zitat
Und das ist das Problem des Soldaten?
Schlechtesten Fall bleibt der Soldat gerade auf diesen Kosten sitzen.