Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Swobby
 - 25. Februar 2014, 10:32:04
Hab das Problem gerade selbst erklären können ;)

Ich hab unter umständen eine anerkannte Wohnung, aber diese wird nicht berücksichtigt, da die Entfernung zum Truppenteil größer ist als sie sinn macht, weil ich müsste um sie auch geltend zu machen mindestens 3 Tage die Woche zu Hause schlafen.
Und das macht es schier unmöglich von hier aus täglich zu pendeln ;)
Autor Indianer
 - 25. Februar 2014, 10:29:41
Dann ist die Wohnung nicht anerkannt. Somit sehr warscheinlich kein Trennungsgeldempfänger. Es kann durch aus möglich sein das sie es bekommen solange Sie nicht in Ihrer Stammeinheit sind, da die Verweilzeiten zu kurz sind und ein Umzug sich nicht lohnt.

Genau kann ich Ihnen dies aber nicht sagen.

Autor Swobby
 - 25. Februar 2014, 10:22:33
Nein bin nicht verheiratet und habe auch keine Kinder. Ne Wohnung habe ich ja trotzdem und soviel ich weiß, habe ich diesbezüglich nichts unterschrieben und auch nichts bei meinen Unterlagen dabei.
Autor Indianer
 - 25. Februar 2014, 10:19:14
Dazu haben Sie auch ein Formblatt bekommen und unterschrieben. Wenn nicht ist Ihr Hausstand nicht anerkannt. Sind Sie verheiratet und / oder haben Sie Kinder mit denen Sie zusammen in einer Wohnung leben?

Wenn das der Fall ist sollten Sie nochmal gründlich nachschauen ob Sie dies unterschrieben haben. Wenn nicht nochmals im KC anrufen und nachfragen. Sonst bekommen Sie kein Trennungsgeld oder erst ab dem Zeitpunkt wo Ihre Wohnung anerkannt wurde.
Ich glaube die zahlen nicht Rückwirkend!?
Autor Swobby
 - 25. Februar 2014, 10:15:09
Also Mietvertrag musste ich vorlegen, hab allerdings jetzt keine ahnung ob anerkannt oder nicht...hab das auch nicht beim einstellungstest gefragt, da ich das nicht so akut auf dem schirm hatte.
Autor Indianer
 - 25. Februar 2014, 10:12:07
Wenn Sie einen Anerkannten Hausstand haben? Ja
Autor Swobby
 - 25. Februar 2014, 08:44:15
So also ich hab das eben mal rausgesucht ;)

Der Kündigungsschutz durch diese Maßnahme gilt ab 6 Monaten vor und falls man wieder ausgegliedert für 6 Monate nach der EÜ!
Da mein Dienstantritt noch 7Monate und 1 Woche hin ist und mein AG da ein eher "NUTZE DIE CHANCE AG" ist, wollte ich das alles noch bis zum 1.4. ruhig halten ;) Also auf dem schreiben steht:
Betr. EINBERUFUNG zu einer Eignungsübung

Also ist das wohl doch schon das ganze Paket. Die Bahnfahrkarten waren ja auch schon dabei :) Dann werde ich das dem AG wohl doch mal vorlegen...

Wenn auf dem Schreiben, wie bei mir der Fall darauf hingewiesen wird, das auf Grund der kurzen Verwendung am Einstellungsort keine Umzugskostenvergütung zugesagt wird. Bin ich damit Trennungsgeldempfänger?
Autor Indianer
 - 25. Februar 2014, 08:43:29
@Ralf
hast recht der Post von mir hat sich mit deinem überschnitten.

Ja es heist Aufforderung zum Dienstantritt.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2014, 08:38:45
Zitat von: Ralf am 25. Februar 2014, 08:36:53
@Indianer: Ich hab doch schon geschrieben, dass es keinen E-Bescheid mehr gibt und dieses durch die Aufforderung zum DA geschieht.

Heißen die jetzt für Eignungsübenden auch so?
Autor Ralf
 - 25. Februar 2014, 08:36:53
@Indianer: Ich hab doch schon geschrieben, dass es keinen E-Bescheid mehr gibt und dieses durch die Aufforderung zum DA geschieht.
Autor Indianer
 - 25. Februar 2014, 08:30:43
Hallo Swobby,

plane doch einfach deinen Urlaub.
Wenn du deinem AG noch nichts davon erzählen möchtest. Es sollte wie Ralf schon beschrieben hat unverzüglich geschehen, allerdings entnehme ich deinem post das du noch keine Einberufung hast. Hier solltest du die Post abwarten da noch mehr für deinem Arbeitgeber drin ist, unter anderem auch die Urlaubsbescheinigung. Wenn du diese schon bekommen hast solltest du nicht zulange warten. Zwar hast du bist 28 Tage vor Dienstantritt Zeit aber beachte wenn was schief geht und du wieder zurück zum AG musst kann es für dich nachteile geben. Also Ralf´s rat annehmen unverzüglich und Kündigungsschutz genießen.
Solltest du mehr Urlaub genommen haben als dir nach Monaten zusteht brauchst du keine Angst haben das dir die BW für die drei Monate nochmals Urlaub gibt. Dafür ist die Bescheinigung über deinen Urlaub ja da.
Autor Swobby
 - 25. Februar 2014, 08:27:58
Ok, also muss ich praktisch meinem Arbeitgeber nun meine Unterlagen vorlegen? Da ich ja die Aufforderung zum Dienst direkt vom Einplaner samt Fahrkarte und etlichen weiteren Papierkram bekommen habe, nur eben nicht diese Unterlagen, welche vom AG auszufüllen sind.
Autor Ralf
 - 25. Februar 2014, 08:25:22
Einen E-Bescheid bekommst du auch nicht mehr (den gab es für die Grundwehrdienstleistenden). Die "Aufforderung zum Dienstantritt" ist das Gegenstück für Soldaten auf Zeit. Die "Mitteilung zum Dienstantritt" wäre für die FWDL.

Häufig bekommt man vom Einplaner einen "Einplanungsvermerk" udn die Aufforderung geht dann mit den anderen Unterlagen per Post zu.
Unabhängig davon wirst du wohl noch die Unterlagen für den AG per Post bekommen.
Autor Swobby
 - 25. Februar 2014, 08:20:09
Das mit dem Anteilmäßigen Verplanen ist immer so eine Sache ;) Wir haben ja eigentlich auch ab dem 15.10. Urlaubssperre mit Ausnahme unserer Azubis und Leuten mit Kindern. Daher wäre ich gezwungen bis zum 15.10. meinen GESAMTEN Jahresurlaub zu verplanen ;)
Autor Swobby
 - 25. Februar 2014, 08:18:31
OK DANKE!

Naja ich habe ja noch keinen Einberufungsbescheid, per Post bekommen ;) Lediglich die Aufforderung zum Dienst vom Einplaner mit meinen Daten, wo ich hin verplant bin! Wenn natürlich die Aufforderung zum Dienst mit dem Einberufungsbescheid gleich gestellt ist, werde ich diese heute in Kopie meinem Vorgesetzen weitergeben ;) Nur ich habe das so verstanden, das ich einen Einberufungsbescheid nochmals per Post zugestellt bekomme, mit den Unterlagen die vom Arbeitgeber auszufüllen sind, wie der Urlaubsanspruch etc.