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Zitat von: StUffz_0815 am 26. Februar 2014, 16:21:03Oder nimm einfach die dienstl. gelieferten. Man wird weder ein besserer Soldat noch bekommt man mehr Geld oder Anerkennung, wenn man die weißen trägt.
Kleiner Tipp, wenn du keine finden solltest, schnapp dir ein Paar Weiße Schulterklappen vom Nässeschutz und trenn dort vorsichtig den Klett ab, das sind nämlich stink normale Schulterklappen, aber halt nur mit Klett an der Rückseite ;-)
Zitat§ 20 Gehorsamsverweigerung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,
1.wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2.wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
(2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.
Zitat von: Andi am 25. Februar 2014, 18:11:17Zitat von: Kormoran am 25. Februar 2014, 16:51:11
Es wird ja nicht gleich der Wehrstraftatbestand des Ungehorsams erfüllt, bloß weil der Soldat statt statt eines zackigen "Jawoll!" eine flapsige Bemerkung gemacht hat.
[...] Ganz banal sogar. Das nennt sich "mit Wort gegen einen Befehl auflehnen" [...]
Zitat[...] Daraufhin guckte ich ihn an und sagte, Herr Leutnant, wir lassen für einem General 3 helis Fliegen und sie erzählen mir hier was von Umweltschutz?
Zitat von: Kormoran am 25. Februar 2014, 18:37:13
Wird der Straftatbestand nicht erst durch Eintritt einer schwerwiegenden Folge erfüllt?
Zitat von: Kormoran am 25. Februar 2014, 16:51:11
Es wird ja nicht gleich der Wehrstraftatbestand des Ungehorsams erfüllt, bloß weil der Soldat statt statt eines zackigen "Jawoll!" eine flapsige Bemerkung gemacht hat.
Zitat von: Kormoran am 25. Februar 2014, 16:51:11Völlig richtig, der Befehl wurde offenbar auch nicht wiederholt. Aber sich von einem Untergebenen anranzen zu lassen auf die Art "Sie erzählen mir hier was von..." kann auch im Einsatz ein ganz anderes Echo erzeugen - deshalb Glück gehabt.
Es wird ja nicht gleich der Wehrstraftatbestand des Ungehorsams erfüllt, bloß weil der Soldat statt statt eines zackigen "Jawoll!" eine flapsige Bemerkung gemacht hat. Befehle müssen auch durchgesetzt werden, und wäre es dem Führer der Feldjägerstreife wichtig gewesen das der Motor ausgemacht ist, hätte er seine Anweisung einfach wiederholt, der Fahrer hätte den Schlüssel gedreht und das Thema wäre erledigt gewesen.
Zitat von: Rabbit am 25. Februar 2014, 13:47:34Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte, dass DU Glück gehabt hast, mit dieser Antwort ungeschoren davonzukommen (was mich auch ein bißchen wundert). Ein Befehl muß nicht Hand und Fuß haben (was auch immer das bedeuten soll), um verbindlich zu sein. Und auch mit "bitte" ist es i.d.R. ein Befehl.
Glaube er hat selber gemerkt, dass ich recht hattewenn es nen Befehl wäre, der auch Hand und Fuß hätte, hätte ich den auch befolgt, aber auf so einen Unsinn, konnte ich nur so reagieren
aber der arme konnte ja nichts dafür, liegt in der Laufbahn :-)
Zitat von: Rabbit am 25. Februar 2014, 13:47:34Wüsste nicht, was das mit der Laufbahn zu tun haben soll.
aber der arme konnte ja nichts dafür, liegt in der Laufbahn :-)
Zitat von: Rabbit am 24. Februar 2014, 21:28:39Glück gehabt. Eine solche Antwort ginge für mich schon grob in die Richtung Ungehorsam, auch wenn der Leutnant "bitte" gesagt hat und den Befehl noch nicht wiederholt hatte.
Daraufhin guckte ich ihn an und sagte, Herr Leutnant, wir lassen für einem General 3 helis Fliegen und sie erzählen mir hier was von Umweltschutz? Er guckte mich verdutzt an, schüttelte komisch sein Kopf und ging wieder :-)))