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Autor ulli76
 - 26. Februar 2014, 18:59:17
Das Problem wird sich dann lösen, wenn du auf den entsprechenden Dienstposten sollst.
Autor mailman
 - 26. Februar 2014, 18:05:15
ZitatDer ITW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von siebeneinhalb Tonnen ist damit das modernste Fahrzeug am Bundeswehrzentralkrankenhaus.

Könnte mit C1 knapp werden. Aber dazu müßt eman die genaueren Daten kennen. Denke auch das C1 nicht ausreicht.
Autor Post
 - 26. Februar 2014, 17:00:53
Oha! Damit hab ich jetzt nicht gerechnet.
Schön zu wissen ;)

Dafür müsste aber bestimmt ein C- Führerschein her, oder?
Autor Pericranium
 - 26. Februar 2014, 16:20:54
Zitat von: Post am 26. Februar 2014, 16:16:28
Bei ITW s sieht das dann schon wieder anders aus, glaube aber kaum, dass der Rettungsdienst der Bundeswehr über einen ITW verfügt.  ???

Dann glaubst du falsch ;)
In Koblenz hat die BW auf jeden Fall einen ITW.
Autor Post
 - 26. Februar 2014, 16:16:28
Für einen RTW sollte der C1 auf jeden Fall genügen.
Bei ITW s sieht das dann schon wieder anders aus, glaube aber kaum, dass der Rettungsdienst der Bundeswehr über einen ITW verfügt.  ???
Autor ulli76
 - 23. Februar 2014, 22:25:10
An sich braucht man den nur, wenn man einen Dienstposten im Rettungsdienst der Bundeswehr im engeren Sinn bekommt (also eine der Rettungswachen in den BWKs) und dafür müsste sogar der C1 reichen.

Für fast alle anderen Dienstposten braucht man ihn nicht zwingend.
Autor Swobby
 - 23. Februar 2014, 22:23:02
Genau so sieht es aus. Die Ausbildung läuft wenn sowieso davor oder danach extra ab mit dem Führerschein. Das wird sich zeigen. 
Autor Firli
 - 23. Februar 2014, 22:21:23
Ist aber je nach Dienstposten irrelevant. Die Ausbildung selbst beinhaltet keinen Führerschein. Den braucht man zwar wenn man RTW fahren will aber den gibt's net automatisch dazu.

Soll heissen: Wenn Sie als SanFw das Pech haben auf einem Dienstposten zu sitzen der absolut keinen Führerschein benötigt (da fällt mir gerade keiner ein) dann bekommen Sie den auch nicht von der Bundeswehr.
Autor Phil96
 - 23. Februar 2014, 22:15:37
Zitat von: ulli76 am 23. Februar 2014, 20:30:07
Wer sagt denn, dass diese Führerscheine Pflicht sind? Es gibt viele SanFw, die keinen LKW-Führerschein haben.
Als Notfallsanitäter braucht man einen, weil man ja Krankenwagen bzw Notarztwagen fahren muss.

Aber danke für die schnellen Antworten.
Autor Jakkaru
 - 23. Februar 2014, 20:31:34
ZitatEs macht allerdings Sinn, bereits einen B-Führerschein zu haben, damit man genug Fahrpraxis hat, wenn es auch den CE geht.

Kann ich absolut bestätigen ;)
Autor ulli76
 - 23. Februar 2014, 20:30:07
Wer sagt denn, dass diese Führerscheine Pflicht sind? Es gibt viele SanFw, die keinen LKW-Führerschein haben.
Aber keine Angst- der Dienstherr wir dich entsprechend ausbilden, wenn er es für erforderlich hält.

Es macht allerdings Sinn, bereits einen B-Führerschein zu haben, damit man genug Fahrpraxis hat, wenn es auch den CE geht.
Autor KlausP
 - 23. Februar 2014, 20:19:19
Wenn Führerscheine dienstlich notwendig sind, bekommen Sie die Ausbildung vom Dienstherrn kostenlos bei einem der Kraftfahrausbildungszentren der Bundeswehr.
Autor Phil96
 - 23. Februar 2014, 20:15:00
Hallo,

ich werde im Oktober 2014 zum SanFw in München ausgebildet mit einschließender Ausbildung zum Notfallsanitäter.
Da hierfür ein Führerschein für LKW und PKW pflicht sind, und ich weder PKW- als auch LKW-Füherschein besitze, ist meine Frage ob ich die Führerscheine hierfür bezahlt bzw zum Teil bezahlt bekomme.

MfG
Phil96