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Autor Kamerad Schnürstiefel
 - 14. März 2014, 13:00:45
Ich nichts, wollte das nur für die Interessierten nachtragen.
Autor Cally
 - 14. März 2014, 11:38:45
Und was möchtest du nun genau wissen?
Autor Kamerad Schnürstiefel
 - 14. März 2014, 08:17:20
Da mich dieses Thema auch sehr interessiert, da ich wohl Trennungsgeldempfänger sein werde und nach Möglichkeit jede Wochenende nachhause fahren möchte.
Damals im Gwd hat man alles bezahlt bekommen und mir ist klar, dass das als SaZ(12) anders ist.

Zur BahnCard kann ich nur den Reibert zitieren:
"[...] Der Zuschuss beträgt für die Bahncard 25 oder die Bahncard 50 die Hälfte des jeweiligen Preises der Bahncard 2. Klasse für ein Jahr.[...]
Anspruchsberechtigt sind:
- SaZ bis einschließlich Besoldungsgruppe 6
- verheiratete SaZ der Besoldungsgruppe A 7 bei Entfernung zwischen Dienst- und Wohnort von mindestens 200km und
- ausländische Soldaten mit entsprechendem Dienstgrad im Rahmen von Auslandshilfe
nach Vorlage der auf ihren Namen ausgestellten Bahncard. Der Disziplinarvorgesetzte oder sein Beauftragter informiert die Anspruchsberechtigten zu Beginn des Wehrdienstes oder bei Bedarf über die entsprechenden Bestimmungen." Der Reibert - Ausgabe 2013
Autor nobody92
 - 27. Februar 2014, 18:08:46
Zitat von: Indianer am 27. Februar 2014, 10:30:21
stimmt,

ich hätte mich besser ausdrücken können und anstelle bzw. zusätzlich zum Wort"Eigenverantwortlich" Privatzahler dazu schreiben sollen.

Vielen Dank für den Hinweis, aber ich glaube der TE ist nun schlauer, oder?
ja bin ich gut erklärt :-)
Da ke dafür :-)
Autor Indianer
 - 27. Februar 2014, 12:26:04
Auch das ist richtig Andi,
hier bin ich von mir ausgegangen, ich sag ja zu wenig Informationen vom TE hier kann man bestimmt noch mehr aufzählen!!! :-\
Autor Andi
 - 27. Februar 2014, 12:17:59
Zitat von: Indianer am 27. Februar 2014, 08:41:06
Es sei denn, dass Sie Trennungsgeldempfänger sind. Hier bekommen Sie zwei Familienheimfahrten im Monat bezahlt.

Nein, als Lediger eine, als Verheirateter zwei...
Autor wolverine
 - 27. Februar 2014, 11:35:45
Das kann ich nicht bewerten.
Autor Indianer
 - 27. Februar 2014, 10:30:21
stimmt,

ich hätte mich besser ausdrücken können und anstelle bzw. zusätzlich zum Wort"Eigenverantwortlich" Privatzahler dazu schreiben sollen.

Vielen Dank für den Hinweis, aber ich glaube der TE ist nun schlauer, oder?
Autor wolverine
 - 27. Februar 2014, 10:25:50
Ja, in der Regel sind private Fahrten auch privat zu bezahlen.
Autor Indianer
 - 27. Februar 2014, 08:46:23
habe ich doch
...grundsätzlich sind Sie eigenverantwortlich... ...es sei denn Sie sind Trennungsgeldempfänger....

Der Regelfall ist doch die Eigenverantwortung und Ausnahmen das Trennungsgeld oder?
Autor wolverine
 - 27. Februar 2014, 08:42:49
Eigentlich erklärt man den Regelfall, von welchem es dann Ausnahmen geben kann, und nicht umgekehrt. ;)
Autor Indianer
 - 27. Februar 2014, 08:41:06
@nobody92

die Informationen reichen nicht aus die sie gegeben haben. Grundsätzlich bekommen Sie eine Fahrkarte für den Dienstantritt. Für alle anderen Fahrten sind Sie grundsätzlich alleine Verantwortlich. Es sei denn, dass Sie Trennungsgeldempfänger sind. Hier bekommen Sie zwei Familienheimfahrten im Monat bezahlt. Voraussetzung ist das Ihre Wohnung anerkannt wurde. Und wenn Ihre AGA Einheit nicht Ihre Stammeinheit ist müssen Sie für die Unterkunft während der AGA auch nichts bezahlen. Bleibt also nur die Verpflegung, die müssen Sie bezahlen.

Das steht aber alles in der Aufforderung zum Dienstantritt, bzw. wurde beim Einplaner Ihnen mitgeteilt.
Autor Andi
 - 26. Februar 2014, 20:33:29
Und für die Unterkunft werden dir jeden Monat ca. 90€ vom Brutto direkt abgezogen.
Autor Ralf
 - 26. Februar 2014, 20:30:12
Autor nobody92
 - 26. Februar 2014, 20:15:09
ah okay
gut zu wissen :)
danke für die schnellen Antworten :)