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Zusammenfassung

Autor Soldat20/5
 - 02. März 2014, 21:36:26
Zitat von: ulli76 am 28. Februar 2014, 17:21:27
Was ist denn mit dem Haxn? Ist die Verletzung komplett ausgeheilt?

Ja damit ist alles bestens. Voll belastbar und keine Schmerzen mehr.
Autor ulli76
 - 28. Februar 2014, 17:21:27
Was ist denn mit dem Haxn? Ist die Verletzung komplett ausgeheilt?
Autor wolverine
 - 28. Februar 2014, 15:36:20
Zitat von: Soldat20/5 am 28. Februar 2014, 15:31:17
es gibt immer Schwarze Schafe.
Und das hilft wie weiter?! Angenommen, das sitzt ein Soldat/ Beamter/ Angestellter, der Bewerbungsakten einfach nach Gutdünken in den Schredder schmeißt. Dann ist das eben so. Kann Ihnen passieren; oder mir; oder keinem von uns. 0 - 100% eben.
Autor Soldat20/5
 - 28. Februar 2014, 15:35:30
Danke swobby für die Antwort.
Autor Swobby
 - 28. Februar 2014, 15:32:35
Sie haben natürlich das Recht sich ganz normal wie jeder andere nochmals zu bewerben! Da ja keine Vorstrafen vorliegen, wird ihre Bewerbung ganz normal behandelt. Da sie ja schoneinmal die Eignung hatten, stehen die Chancen nicht unbedingt schlechter. Unter der Vorraussetzung das die Verletzung keine weiteren Einschränkungen mit sich bringt.

Natürlich werden sie auch auf Inhalte in Ihrer Akte angesprochen werden können, dazu rate ich Ihnen einfach immer ehrlich heraus, nur damit kommen sie weiter!

Also einfach mal bewerben und dann sehen sie ja ob oder ob nicht!
Autor Soldat20/5
 - 28. Februar 2014, 15:31:17
Zitat von: wolverine am 28. Februar 2014, 15:26:21
Die Leute werden dafür bezahlt, dass Bewerbungen ordnungsgemäß bearbeitet und beschieden werden. Diese Sorgen würde ich mir also nicht machen.

Ja gut aber es gibt immer Schwarze Schafe. Das darf man ja auch nicht vergessen
Autor wolverine
 - 28. Februar 2014, 15:26:21
Die Leute werden dafür bezahlt, dass Bewerbungen ordnungsgemäß bearbeitet und beschieden werden. Diese Sorgen würde ich mir also nicht machen.
Autor Soldat20/5
 - 28. Februar 2014, 15:24:50
Okey das mit Chancen habe ich evtl falsch ausgedrückt. Anders gefragt. Macht es Sinn sich nochmal zu bewerben? Oder geht man denen dann nur auf die Nerven? Ich meine die haben meine Akten ja alle noch, da gehe ich jedenfalls von aus.

Zitat von: schlammtreiber am 28. Februar 2014, 15:22:01
Bewerbung nach der Sperre ist möglich, aber die Chancen stehen natürlich schlechter als bei einem Bewerber ohne rechtliche Vorgeschichte (bei gleicher Qualifikation).
Mehr kann man dazu kaum sagen.

Naja ich habe keine Vorstrafen oder ähnliches. Es war lediglich ein Gerichtsverfahren wegen einer Straftat im Straßenverkehr. Es wurde eingestellt.
Autor schlammtreiber
 - 28. Februar 2014, 15:22:01
Bewerbung nach der Sperre ist möglich, aber die Chancen stehen natürlich schlechter als bei einem Bewerber ohne rechtliche Vorgeschichte (bei gleicher Qualifikation).
Mehr kann man dazu kaum sagen.

Zitat von: Soldat20/5 am 28. Februar 2014, 15:12:11
bitte keine Beleidigungen

Schmetterling!! Böööööööööööser Schmetterling!!!
Autor wolverine
 - 28. Februar 2014, 15:20:16
Irgendwo zwischen 0 und 100%
Autor Lidius
 - 28. Februar 2014, 15:20:09
Die Chancen wird hier keiner realistisch einschätzen können. Bewerb dich und dann wirst du es wissen.
Autor Soldat20/5
 - 28. Februar 2014, 15:12:11
Guten Tag

Bei mir geht es um folgendes, ich war bereits von 10/2011 bis 01/2012 als SaZ bei der Bundeswehr, musste aber aufgrund einer Verletzung am Fuß mein Widerrufsrecht gebrauchen, da mir gesagt wurde ich würde mit dieser Verletzung zu lange ausfallen innerhalb der Probezeit. Und da ich kein Dienstunfähigkeitsverfahren bekommen wollte habe ich es selber getan.

Dann habe ich mich am 28/03/2012 als Wiedereinsteller beworben, habe aber eine
Sperre vom Rechtsberater der Bundeswehr bekommen, da ich mir etwas zu schulden kommen lies. Diese Sperre wurde auf 1 Jahr gesetzt und aufgrund dessen wäre es mir möglich mich im 05/2014 erneut zu bewerben. Wie stehen da meine Chancen mit der Vorgeschichte wieder Dienst leisten zu können?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bitte keine Beleidigungen