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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Rainbowflower am 01. März 2014, 21:05:27
Ach...und eine Frage fällt mir gerade auch noch ein:
Wo genau beantrage ich die Anerkennung meines Hausstandes?
Zitat von: wolverine am 01. März 2014, 20:20:04Ab A9 darf man Erster Klasse heimfahren.![]()
Zitat- Beantrage ich die Anerkennung meines Hausstandes sowie das Trennungsgeld VOR Dienstantritt oder DANACH?
Zitat- Gibt es bzgl. des TG Unterschiede in den Laufbahnen?
Zitat von: ulli76 am 27. Februar 2014, 16:14:45Das war bezogen auf einen Hausstand mit mehreren Personen. Da er nach eigenen Angaben alleine lebt dürfte er keinen Anspruch auf oben genannte Hilfen haben....
Dass das Gehalt eines Soldaten hinten und vorne nicht für eine angemessene Wohnung reichen soll, halte ich für ein Gerücht.
Zitat von: Rainbowflower am 27. Februar 2014, 11:33:02Unwahrscheinlich ...
Ich verfüge als Alleinmieter ...im Mehrfamilienhaus meiner Mutter