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Autor Taroo
 - 24. März 2014, 00:26:39
bin auch ab 01.04 in der 2ten
Autor 1R1N4
 - 05. März 2014, 18:08:48
Ihr werdet im Teil 1 der 2 Monate geht die AGA haben...ist nicht mehr so wie früher. Ich bin im Teil 2 und mache 4 Wochen mein Truppenpraktikum. Anschließend ab 31.3. Teil 3 der 3 Monate geht wieder Sondershausen.
Mach dir nicht so viele Gedanken, ihr bekommt das alles erläutert wenn ihr am 1.4. anreist...


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Autor hannes86
 - 05. März 2014, 16:29:51
Zitat von: 1R1N4 am 01. März 2014, 14:36:49
Ich bin in der 1. Kompanie und ihr werdet sehen, dass ihr keine typische Grundausbildung habt sondern nur euren 6-monatigen Lehrgang...


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6 Monate, dachte das wären 3 Monate. In meiner Einplanung steht, dass es eine Grundausbildung ist. Hast du eine Lehrgangsplanung, in dem die Länge drin steht?
Autor Danny96
 - 04. März 2014, 12:30:17
Hallo komme aus Crottendorf bei Annaberg . Bin gerade in Seeth mache da die Grundausbildung und ab 1 April in Sondershausen . MfG Danny
Autor Christian33
 - 01. März 2014, 19:10:16
Das hört sich ja schon gut an, da stellt sich mir nur die Frage wie das unterschiedliche Niveau sich in der Ausbildung unter bringen lässt.
Bin mal gespannt.
Autor 1R1N4
 - 01. März 2014, 14:36:49
Ich bin in der 1. Kompanie und ihr werdet sehen, dass ihr keine typische Grundausbildung habt sondern nur euren 6-monatigen Lehrgang...


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
Autor Max92F
 - 28. Februar 2014, 07:31:24
zum Thema Niveau, bei den OA sollte es doch sehr ähnlich sein zu uns..
das hieße, dass es zum Teil AGA sein wird, da wir auch Neuankömmlinge unter uns haben und zum andern ein Lehrgang. wir werden wahrscheinlich keine 'ausgangssperre' haben in der Woche, auch viel besser planbare dienstpläne und dienstschlüsse (:
Autor Christian33
 - 27. Februar 2014, 21:36:29
Hallo an alle zukünftigen der 2./FA UA-BTL 1 in Sondershausen,

habe auch bescheid bekommen das ich am 01.04.14 meinen Dienst antreten darf.Wollte mal fragen ob jemand sagen kann was für Niveau von uns erwartet wird.
Stehen wir dort auf AGA oder Fw Ebene.
Würde gern mal wissen ob es möglich ist nach Hause zu fahren, würde schon mal unter der Woche nach Hause.
Autor RvM_92
 - 25. Februar 2014, 14:24:56
Dann sinds jetzt schon zwei fb-gruppen :-D

https://m.facebook.com/groups/720898164607207
Autor F_K
 - 25. Februar 2014, 13:46:51
Bei Lehrgängen wird Unterkunft unendgeldlich von Dienstherrn bereitgestellt, dass Ansetzen einer pauschale entfällt also ersatzlos.

Im Stammtruppenteil (Dauer länger als 3 Monate) kann dann kaum mit Pauschalen gearbeitet werden - sondern mit den tatsächlichen Kosten der Übernachtung - und die sind deutlich niedriger als die Pauschale.
Autor PhotoSinnThese
 - 25. Februar 2014, 13:35:09
Hallo F_K,

natürlich müssen die Strecken auch zurückgelegt wurden sein, alles andere wäre vorsätzlicher Betrug.

Bei unentgeltlicher Übernachtung haben Sie Recht man darf die 20,-€ Pauschale nicht ansetzen.
Sollte die Übernachtung etwas kosten, egal wie viel, darf man die 20,-€ ansetzen zzgl. überhängenden Rest.

So weit ich weiss darf man aber als SAZ nicht unentgeltlich wohnen (lt. Wdb) oder ist dies bei Lehrgängen anders?

MfG
Autor F_K
 - 25. Februar 2014, 13:21:07
@ PhotoSinnThese:

Die angegebenen Strecken müssen aber auch tatsächlich gefahren werden - "fiktive Erfindungen" sind Betrug.

In dem Beipiel mit 96 km einfacher Weg werden die Pauschalhöchstgrenzen überschritten. Übernachtungspauschale kann mWn bei unentgeldlich bereitgestellter Unterkunft nicht angesetzt werden ....
Autor PhotoSinnThese
 - 25. Februar 2014, 13:08:26
Hallo F_K,

das sind legale Möglichkeiten um die Steuerlast zu senken.
Wenn man also als Mitfahrer eines Kfz die Strecke ansetzt darf 0,3€ bis 4500,-€/Jahr geltend gemacht werden. Für Bahn, Fahrrad, Motorrad und Co. müssen natürlich die korrekten km Sätze angegeben werden oder man legt 1zu1 die Tickets um, dies geht sogar zusätzlich.

Auszug oberste Finanzbehörde der Länder für 2014:
"Höchstbetrag von 4 500 Euro
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Die Beschränkung auf 4 500 Euro gilt
- wenn der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird,
- bei Benutzung eines Kraftwagens für die Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft und zwar für die Tage, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen nicht einsetzt,
- bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit im Kalenderjahr insge- samt keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden (§ 9 Absatz 2 Satz 2 EStG)."

Nachweis:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Also am Womo Beispiel: bis 4500,-€ muss ich keinen Nachweis für entstandenen Kosten bringen ergo habe ich es nicht bewegen müssen aber können, möchte ich aber Kosten >4500,-€/Jahr geltend
machen muss ich es bewegt haben und die Fahrten glaubhaft belegen können (Tankrechnungen auf den Strecken).
Das Womo Beispiel hinkt in dahin gehend, dass es zu viele Kosten (selbst im Stand) erzeugt um überhaupt lukrativ zu werden.

Wenn Sie jedoch ihren Diesel mit 400,-€ Steuer/Jahr und dem Verzicht sich diesen Betrag über die gezahlte Lohnsteuer eben mittels km Pauschalen erstatten zu lassen, zahlen Sie 800,-€ effektiv.
Ein solches Fahrzeug unterhält man sich jedoch nur in der Regel weil man berufsbedingt viel fährt.
Es ist also eine Definitionssache ob man sich sagt: ich verprasse gern Geld um auf Arbeit zu kommen oder ob man sagt: schlimm genug das ich so viel fahren muss, da sollte man so wenig wie möglich draufzahlen, wenn man es mit legalen Mitteln minimieren kann.

Wie gesagt ich will hier niemandem etwas nahelegen was gesetzeswidrig wäre.
Autor Krille
 - 25. Februar 2014, 12:45:27
https://m.facebook.com/groups/395123367291776/
Autor Krille
 - 25. Februar 2014, 11:57:14
Bin auch am 01.04. Dabei

Facebookgruppe steht.