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Zitat von: StuffzSAZ8 am 10. März 2014, 11:47:43
also ich habe jetzt unter Punkt 80 nur rausgelsen das es 4 Tage gibt und in Sonderfällen kann mehr gestattet werden aber es steht nicht wieviel, sonst muss ich mir mal einfach alle Punkte durchlsesen
Zitatnur rausgelsen das es 4 Tage gibt
Zitat von: StuffzSAZ8 am 09. März 2014, 20:14:58
Also hat der DV das zu entscheiden wenn ich das jetzt richtig raus lese
Zitat von: F_K am 07. März 2014, 10:59:03
Nein, und auch "im Zivilen" geht das nur in eng begrenzten Sonderfällen.
Zitat von: StuffzSAZ8 am 07. März 2014, 10:57:54
Ich Soldat, Frau nicht
Wieviel Anspruch habe ich auf Kindkrankheitstage?
Meine Frau hat im zivilen 10 Tage, wenn man verheiratet ist kann man im zivilen die Krankheitstage als Ehepartner vom anderen übernehmen. Gilt dies auch bei der Bundeswehr?