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Autor KlausP
 - 10. März 2014, 12:29:11
Zitat von: StuffzSAZ8 am 10. März 2014, 11:47:43
also ich habe jetzt unter Punkt 80 nur rausgelsen das es 4 Tage gibt und in Sonderfällen kann mehr gestattet werden aber es steht nicht wieviel, sonst muss ich mir mal einfach alle Punkte durchlsesen

Ja, Sie sollten ALLES lesen und dann auch noch verstehen.  ::)
Autor F_K
 - 10. März 2014, 12:26:02
Zitatnur rausgelsen das es 4 Tage gibt

SOFERN dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, KANN der Disziplinarvorgesetzte bis zu 4 Tagen Sonderurlaub gewähren.

Welcher "Sonderfall" soll hier denn vorliegen?
Autor StuffzSAZ8
 - 10. März 2014, 11:47:43
also ich habe jetzt unter Punkt 80 nur rausgelsen das es 4 Tage gibt und in Sonderfällen kann mehr gestattet werden aber es steht nicht wieviel, sonst muss ich mir mal einfach alle Punkte durchlsesen
Autor KlausP
 - 09. März 2014, 20:48:36
Wer sagt das?
Autor StuffzSAZ8
 - 09. März 2014, 20:44:58
Aber es steht nicht explizit die max. Anzahl
Autor KlausP
 - 09. März 2014, 20:18:46
Zitat von: StuffzSAZ8 am 09. März 2014, 20:14:58
Also hat der DV das zu entscheiden wenn ich das jetzt richtig raus lese

... wie Alles, was mit (Sonder)Urlaub zu tun hat. Und wie viel das sein kann und unter welchen Voraussetzungen steht in der 14/5. Wurde aber schon mehrfach geschrieben.
Autor StuffzSAZ8
 - 09. März 2014, 20:14:58
Also hat der DV das zu entscheiden wenn ich das jetzt richtig raus lese
Autor Ralf
 - 08. März 2014, 12:18:57
F511 ist Teil der 14/5! Und dort Nr. 80
Autor StuffzSAZ8
 - 08. März 2014, 12:10:08
Ich muss einfach mal versuchen in die F 511 zu schauen habe bisher nur die ZDV 14/5 gefunden, wo nur drauf hingewiesen wird das es alles in der 511 festgesetzt ist mal sehen ob ich über google etwas finden kann. 4 Tage ist klar aber es gibt auch Sonderregelungen bis zu 25 Tag pro Kind
Autor ulli76
 - 07. März 2014, 18:00:54
Und für "kindkrank" ist auch nicht der Truppenarzt,sondern der DV zuständig.
Autor F_K
 - 07. März 2014, 13:47:05
@ StUffz:

.. Du hast maximal (sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen) vier Tage Sonderurlaub im Jahr, Deine Frau halt nach zivilen Bestimmungen.

Ein "Übertrag" dieser Tage von einem zum anderen Ehepartner Soldat / Zivilist geht, mangels Grundlage, natürlich NICHT.
Autor StuffzSAZ8
 - 07. März 2014, 13:40:36
Also meine Frau ist nicht im öffentlich Dienst normal in einer Kanzlei und sie hat Anspruch auf 10 Tage, ich werde den Theard mal durchblättern
Autor F_K
 - 07. März 2014, 12:14:56
@ AGSHP:

Das "Nein" bezog sich auf Übernahme Soldat > Zivil.

.. im Zivilen:

- PKV keine "Krankheitstage"
- ÖD / Beamte zwar Freistellung, aber kein Übertrag nach PKV / GKV
- wenn GKV / GKV gibt es ggf. unterschiede in der Höhe des Krankentagegeldes - da wird nicht jede GKV "mitspielen"

Wo soll da die Falschaussage gewesen sein?
Autor AGSHP
 - 07. März 2014, 11:43:39
Zitat von: F_K am 07. März 2014, 10:59:03
Nein, und auch "im Zivilen" geht das nur in eng begrenzten Sonderfällen.


das stimmt so nicht.
Die übernahme der Krankentage ist ohne weiteres möglich, muss man nur kurz bei der Krankenkasse abklären.
Quelle bin ich selbst da die Mutter meiner Kinder und ich das schon so hatten.

Autor KlausP
 - 07. März 2014, 11:36:26
Zitat von: StuffzSAZ8 am 07. März 2014, 10:57:54
Ich Soldat, Frau nicht

Wieviel Anspruch habe ich auf Kindkrankheitstage?
Meine Frau hat im zivilen 10 Tage, wenn man verheiratet ist kann man im zivilen die Krankheitstage als Ehepartner vom anderen übernehmen. Gilt dies auch bei der Bundeswehr?

Dann fragen Sie mal Ihren Spieß, ob Sie einen Blick in seine ZDv 14/5, F 511 "Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung" werfen dürfen. Da ist das geregelt.