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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 11. März 2014, 14:22:50
.. der Unterschied zwischen externen und internen Maßnahmen WÄHREND der Dienstzeit bzw. am Ende der Dienstzeit ist Dir klar?

Die Förderhöchstgrenzen sind Dir klar?

Dann ist Dir auch klar, dass eine Übernahme der gesamten 24.600 Euro nicht möglich ist? (Warum fragst Du dann?)

Wenn nicht, geh zum Berater.
Autor Deathwalker
 - 11. März 2014, 13:48:25
Also Saz 8 Status.
Ab 1.10.2015 kann ich freistellung vom Dienst bekommen für BFD maßnahmen. D.h. 3 Jahre insgesamt bis 01.10.2018
Habe vor der Bundeswehr eine Zivile Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann absolviert und dort noch 4 Jahre weiter gearbeitet.
Die Frage ist ob die Umschulung zum Fachinformatiker von den ausgerechneten ca. 8800 euro abgerechnet werden oder komplett übernommen werden, Vollzeit 24 Monate.
Autor F_K
 - 11. März 2014, 12:59:46
... ab zum BfD Berater.

(hier fehlen unabhängig von der Zuständigkeit noch eine Menge Angaben um überhaupt die Basis für eine Aussage zu haben ...)
Autor Deathwalker
 - 11. März 2014, 11:06:10
Liebes Bundeswehrforum,

ich gehe (solange der BFD mit macht) am 01.10.2015 in meine BFD zeit.

Nun habe ich ne Frage udnzwar:
Ich würde gerne eine Umschulung auf den Fachinformatiker Anwendungsentwicklung machen und davor 3 Lehrgänge absolvieren (C++ , JAVA, Apps - Programmierung und Programmiersprachen lernen)
Die Lehrgänge kosten alle zusammen 7760 Euro.
Diese würden in meinem Buged von ca 8800 Euro liegen. (Saz 8)
Nun ist die Frage ob diese Umschulung auf Fachinformatiker komplett vom BFD getragen wird (kosten auf anfrage 24600 €).
Obliegt die Umschulung dem ausgerechneten BFD anspruch oder wird das seperat abgerechnet?