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Zitatbei jeder kleinichkeit wird man hier als depp dargestellt
ZitatFamilienheimfahrten
Kostenlose Fahrt mit der Eisenbahn in der
2. Klasse oder dem Omnibus im Schienenersatzverkehr
zwischen den Bahnhöfen/
Haltepunkten der Gemeinschaftsunterkunft
und der Wohnung. Hierzu wird ein
Bahnberechtigungsausweis ausgestellt. In
den Verkehrsverbünden sind Sonderregelungen
zu beachten.
Zahlung von Reisebeihilfen für bis zu 5
Familienheimfahrten im Kalendermonat,
wenn mangels Eisenbahnverbindung ein
anderes Beförderungsmittel (Linienbus,
ausnahmsweise auch Privat-Kfz) benutzt
werden muss.
VMBl 1990, S.
322, 382
- Erlasse BMVg
vom 01.10.1990,
11.03, 10.05.
1991, 19.08.1994,
14.03, 02.07
1996, 26.02.1998,
10.10.2000,05.10.
2001, 22.05.2002,
24.03, 04.07.
2003, 15.01,
08.10, 04.11,
09.11, 30.11,
16.12.2004,
28.01, 15.04,
10.05, 28.07,
23.11.2005,
08.03.2006
- S I 1/ PSZ V 1/
PSZ III 1 - Az 23-
04-00
Zitat von: Tommie am 13. März 2014, 10:13:43
Die erste Klasse ab einer Reisedauer von 2 Stunden bezieht sich auf Dienstreisen und nicht auf Familienheimfahrten. Grundlage hierfür ist das Bundesreisekostengesetz!
Die Familienheimfahrten für FWDLer mit dem Fahrberechtigungsausweis werden immer in der 2. Klasse durchgeführt und selbstverständlich auch im IC oder ICE, sofern dieser auf der Strecke zwischen Wohn- und Dienstort verkehrt!
Zitat von: AllStar am 13. März 2014, 09:31:20
Ah okay dann sorry dafür. Dann weiß ich ja, das ist meine ca 100 euro im Monat für hin&heim selbst bezahlen darfNaja so tragisch ist das auch nicht. Bin ich gewohnt :p
ZitatNur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine Kostenerstattung möglich. Welche das sind, weiss Ihr Rechnungsführer.