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Zusammenfassung

Autor Pericranium
 - 13. März 2014, 23:32:30
War doch noch nicht erledigt.
War beim Spieß und der hatte eine Vorschrift/Weisung o.ä., in welcher aufgeführt ist, dass SanOA sich nicht befreien lassen müssen und die WBV schon seit Jahren immer den gleichen Fehler macht und
den SanOA nach §39 (2) Geld abzieht.
Autor Pericranium
 - 13. März 2014, 12:36:04
Zitat von: Ralf am 13. März 2014, 12:31:54
Und was war es/ist es?

Ich wurde für ein Krankenpflegepraktikum kommandiert. Dies habe ich aber völlig außer Acht gelassen, weil ich das am Wohnort ableiste und somit keine GU benötige.
Jedoch wurde mir dennoch die Pauschale für die Gemeinschaftsunterkunft abgezogen. Muss mich nun also beim S1 befreien lassen, dann bekomme ich das Geld zurück.
Autor Ralf
 - 13. März 2014, 12:31:54
Und was war es/ist es?
Autor Pericranium
 - 13. März 2014, 12:30:46
Nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung hat sich alles geklärt.
Autor Pericranium
 - 13. März 2014, 11:15:16
Zitat von: Andi am 13. März 2014, 11:12:02
Bist du derzeit zum Studium beurlaubt?

Ja. Genau die Frau ist meine nächste Ansprechpartnerin.
Wollte aber nur mal davor hier nachfragen, damit ich Argumentationspunkte habe.
Autor FregattenFan
 - 13. März 2014, 11:14:25
Ich würde einfach beim Sachbearbeiter im BVA anrufen und fragen. Die Durchwahl steht auf der Bezügeabrechnung.
Autor Andi
 - 13. März 2014, 11:12:02
Bist du derzeit zum Studium beurlaubt?
Autor Pericranium
 - 13. März 2014, 11:08:51
Ja, daraus schließe ich wieder nur, dass mir das Geld zu Unrecht abgezogen wird.
Ich wohne nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft und bin auch kein TG-Empfänger.
Autor Ralf
 - 13. März 2014, 05:30:22
ZitatBei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer
Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird der in Anlage V ausgebrachte Betrag auf das Grundgehalt angerechnet.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=34429.msg321078#msg321078
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=44436.msg441865#msg441865

Noch ein Hinweis zur Teilnahme am Lehrgang :

"Die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft aufgrund einer Verpflichtung aus besonderem
Anlass (Nr. 8 ) ist unentgeltlich [Anm.: damit sind auch Lehrgänge gemeint].
Diese Unterbringung ist kein ,,Wohnen" im Sinne § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG, weshalb die Vorschrift nicht anzuwenden ist.

Bei Personen, die Reisekostenvergütung oder Trennungsgeld erhalten, ist die Reisekostenvergütung gemäß
§ 7 Abs. 2 BRKG und das Trennungsgeld gemäß § 3 Abs. 4 TGV entsprechend zu kürzen."
Autor Pericranium
 - 12. März 2014, 23:29:23
Zitat von: miguhamburg1 am 12. März 2014, 23:23:42
Schon mal ins Bundesbesoldungsgesetz geschaut? Kann man googeln...

Ja, habe ich.
Verstehen tu ichs trotzdem nicht.
Autor miguhamburg1
 - 12. März 2014, 23:23:42
Schon mal ins Bundesbesoldungsgesetz geschaut? Kann man googeln...
Autor Pericranium
 - 12. März 2014, 22:03:44
Guten Abend,
ich habe mal eine Frage bezgl. der Bezügeabrechnung.
Ich bin SaZ 18 (SanOA), unter 25 und wohne nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Diesen Monat habe ich festgestellt, dass auf der Bezügeabrechnung, unter "Laufende Kosten", ein Betrag von 99,82 € abgezogen wurde.
In den Monaten Dezember, Januar, Februar habe ich keine Abrechnung erhalten und kann deshalb nicht nachprüfen ob dies dort auch der Fall war.
In der Bezügeabrechnung von November 2013 sind keine 99,82 € abgezogen worden.

Nun meine Frage:
Für was steht der AnrechnBetr. § 39(2) BBesG und wieso wird mir dafür Geld abgezogen? Ist das falsch abgezogen?
Es wurden mir, in den 3 Monaten der AGA III. QAT 2013 monatlich 106,70 € unter dem Punkt AnrechnBetr. § 39(2) BBesG abgezogen, aber da habe ich ja auch in der Gemeinschaftsunterkunft gewohnt.

Kann mich jemand aufklären? Danke schon mal!