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Autor Firli
 - 16. März 2014, 12:44:25
Glaube das Thema hatten wir sogar mal. Sollte an dem Wochenende des Abiballs Dienst sein können Sie das vermutlich knicken. So ungefähr war das Resultat aus dem letzten Thread zu dem Thema. Finde ihn aber leider nicht.
Autor KlausP
 - 16. März 2014, 12:42:31
Zitatund ob ich noch zum Abiball könnte.

Diese Frage kann Ihnen der Karrierebarater nicht seriös beantworten, weil er darauf keinerlei Einfluss hat. Das kann noch nicht mal der Einplaner beim Karrierecenter, wenn Sie denn überhaupt wehrdienstfähig sind - aus dem selben Grund. Diese Entscheidung liegt einzig und allein beim Kompaniechef Ihrer GA-Einheit. Und der erfährt erst Tage oder Wochen nach Ihrer Einplanung von Ihrer Existenz, wenn nämlich Ihre Akte bei ihm eintrudelt.
Autor Wolkenbruch
 - 16. März 2014, 12:12:59
Huch, ja da hat sich während des Schreibens gestern noch die eine Frage dazugeschummelt :)

Ich danke Ihnen schon mal für ihre aufschlussreiche Antwort.
Dann werde ich wohl morgen mal beim Karriereberater anrufen und mich schlau wegen dem FWD machen und ob ich noch zum Abiball könnte.
Autor Ralf
 - 16. März 2014, 06:26:48
Zitathier mit 2 weiteren Fragen
Das sind aber 3  ;)
Zitatfür den 1.7. als Einstellungstermin interessiere. Angenommen ich möchte diesen wahrnehmen, bis wann sollte ich mich beworben haben?
Sofort bewerben, also deinen Karriereberater anrufen und ihm mitteilen, dass du -wenn es mit dem Offz nicht klappt- du dann FWD machen möchtest. Er wird dir dann weiterhelfen.
ZitatWährend der AGA erfolgt die Unterbringung ja in der Kaserne, doch wie sieht es danach aus? Sprich nach den vom FWD eingeschlossenen Ausbildungsperioden?
Auch da wirst du eine Stube gestellt bekommen. Aber du kannst nach Dienst auch nach Hause fahren und morgens zum Dienst wieder erscheinen.
ZitatIst eine Verlängerung des FWDs (beispielsweise ich bewerbe mich für den FWD auf 8 Monate, möchte aber dann gerne weitere 2 Monate bleiben) möglich?
Auch hier gibts Bedarfsvorgaben, aber das ist -wenn auch dein Chef will- i.d.R. kein Problem.
Autor Wolkenbruch
 - 15. März 2014, 23:13:48
Nabend liebe Bundeswehrforum-Community.
Ich vermeide es mal einen neuen Thread zu eröffnen und ergänze diesen hier mit 2 weiteren Fragen bezüglich des FWD.
Ich habe mich für die Offizierslaufbahn beworben, möchte jedoch jetzt schon genauere Rahmenbedingungen für meinen Alternativplan festlegen, welcher wiederrum den FWD von 7-9 Monaten mit einschließt.

Meine erste Frage bezieht sich zum Bewerbungszeitpunkt: Ich habe schon öfters gelesen, dass es viele verschiedene Einstellungstermine für den FWD gibt, ich mich aber speziell für den 1.7. als Einstellungstermin interessiere. Angenommen ich möchte diesen wahrnehmen, bis wann sollte ich mich beworben haben?
Ergänzend muss ich erwähnen, dass ich in der ersten Juliwoche noch meinen Abi-Ball habe und ich gerne an diesem teilnehmen würde. Wäre dies möglich oder müsste ich mich sonst erst für den Einstellungstermin am 1.10 bewerben?

Meine vorletzte Frage bezieht sich auf die Unterbringung während des FWD:
Während der AGA erfolgt die Unterbringung ja in der Kaserne, doch wie sieht es danach aus? Sprich nach den vom FWD eingeschlossenen Ausbildungsperioden?

Und schlußendlich:
Ist eine Verlängerung des FWDs (beispielsweise ich bewerbe mich für den FWD auf 8 Monate, möchte aber dann gerne weitere 2 Monate bleiben) möglich?




Autor KlausP
 - 14. März 2014, 09:43:39
Ich gehe mal davon aus, dass mit der Äußereung der Frau OLt gemeint war, dass für die internen Bewerber durch das BAPersBw die entsprechenden Dienstposten vorbehaltlich der erfolgreichen Eignungsfeststellung geblockt worden sind. Ist ja nun nicht sooo neu. Trotzdem gilt natürlich: Keine Feldwebeleignung - keine Stelle. Das sind dann z.B. solche Stellen, die für einen anderen geeigneten Bewerber "gerade eben frei geworden" sind.
Autor Ralf
 - 14. März 2014, 09:28:43
In aller gebotenen Kürze ein paar Dinge dazu:
"Planbar":
Es ist nunmal (leider) so, dass sich viele erst gegen Ende im Klaren sind, dass sie sich Erst- bzw. weiterverpflichten (WV) wollen. Mann/Frau stellt wohl dann erst fest, dass es garnicht so schlecht ist bzw. draußen die Trauben auch recht hoch wachsen.
Und die Bw kann es sich nicht leisten, darauf zu warten, dass der letzte sich auch noch 4 Wochen vor DZE entscheidet. Das zum Thema, beide müssen die selbe Bewerbungsfrist einhalten. Tun sie es, wäre es kein Problem, aber die Masse versucht halt im letzten Dienstjahr sich weiter zu verpflichten. Solange kann die Bw nicht warten und deshalb werden in größeren Teilen die Möglichkeit nach extern verlagert. Es gibt quartalsweise Besprechnungen, die genau darauf abzielen, hier Quoten wieder zu verlagern, damit man möglichst 100% bekommt.

"auf Stelle fixiert":
Es ist nunmal häufig so, dass man gerne in seiner Einheit bleibt, weil man da alle kennt, vielleicht auch seinen Lebensmittelpunkt hat. Nunmehr bewirbt man sich auf eine bestimmte Stelle (und ist da intern wahrscheinlich auch erst einmal der einzige). Gleichzeitig kommen in ganz Deutschland zig Bewerber aus den Eignungstest und sitzen vorm Einplaner und stehen quasi bereit.

"Bedarf":
Der Bedarf ist zum einen unterschiedlich je TSK. So hat die Luftwaffe aufgrund der Spezialisierung nur einen kleinen Msch-Körper und darüber hinaus zu viele, während das Heer einen ziemlich großen hat und dort auch riesige Einstellungen oder auch WV braucht. Soviele, dass man bereits abgelehnte Soldaten der Luftwaffe dem Heer anbietet. Es geht ja um die Streitkräfte.

"Bedarf höhere Lfb":
Weiterhin halte ich es auch für falsch zu sagen, in den höheren Lfb wäre kein Nachwuchsmangel. Das mag für manche Fachrichtungen gelten, für andere überhaupt nicht. Warum sind denn einige prämienbehaftet? Und das führt zum nächsten Punkt (weswegen hier auch immer gerne und richtigerweise gesagt wird: mach erstmal einen Beruf).
Eine Vielzahl von Verwendungen ist heutzutage mit einem zivilen Beruf hinterlegt. Sicherlich bietet die Bw auch die ZAW-Maßnahme an, jedoch ist das nicht die Regel. Die Regel soll sein, dass jemand einen Beruf bereits mitbringt. Und die meisten, die sich weiterverpflichten wollen, bringen keinen Beruf mit oder einen, den man auch ohne weiteres von außen besetzen kann.

"Masse an Bewerbern":
Es ist richtig, dass prozentual der interne Bewerber öfters die gewünschte Eignung bekommt, als der externe. Von den absoluten Zahlen her ist der interne Bewerber aber nur eine kleine Zahl.

"9 Jahre Fw selbe Leistung wie 12 Jahre":
Ja, das steht außer Frage. Gleichwohl bedingt das doch einige Konsequenzen. Der Soldat ist damit auch 3 Jahre älter...die Stelle muss 3 Jahre früher nachbesetzt werden und jemand neu ausgebildet werden (mache ich das bei 4 Soldaten, habe ich eine zusätzliche "Fw-Einstellung 12 Jahre). Der Soldat wird 3 Jahre später zum BS oder OffzMilFD, damit fehlen der Bw hintenraus auch wieder 3 Jahre. Dazu kommt, dass im Personalstärkemodell die Zulassungsalter/Beförderungsalter idealtypisch ausgerechnet sind. Auch die durchschnittliche Stehzeit auf Dienstposten. Das alles erfährt Verwerfungen. Die sind zwar minimal, aber in der Masse haben sie schon Auswirkungen. Ich will garnicht anfangen von höherer Erfahrungsstufe oder Altersverschleiß und damit fehlende Einsatztauglichkeit. Das soll bloß generisch sein und die Zusammenhänge im groben darstellen. Die schlichte simplifizierte Aussage "es macht doch keinen Unterschied" ist halt eben nicht richtig.

Zu der Aussage der Frau OLt: wenn diese denn richtig wäre, dann bräuchte man ja die Leute nicht mehr ins KC einzuladen. Fakt ist natürlich auch, dass ein StUffz schon ordentlich Erfahrung hat und damit auch Lebenserfahrung und dieses vorteilhaft in den Gesprächen ist. Gleichwohl gibts dann aber auch genügend, die es trotzdem nicht schaffen.
Autor HunkeM.
 - 13. März 2014, 21:45:16
Sry für den doppelpost.
Mir fällt grad noch ein; als ich vor nicht allzu langer Zeit noch im KC Düsseldorf war, hat die Frau OLt während ihrer willkommensrede wort wörtlich zu den Stuffz Mitbewebern unter uns gesagt das bei denen eine Fw Stelle bereits sicher ist. Soviel zur Weitervepflichtung
Autor HunkeM.
 - 13. März 2014, 21:28:53
Sie schreiben externe Bewerbungen seien planbar, interne aber nicht? Wie darf man verstehen? Wenn in eine höhere Laufbahn gewechselt wird, unterscheiden sich die Ausbildungspakete ziviler + bereits gedienter Soldaten kaum. Selbst wenn die Bundeswehr eine Stelle bis auf 12 Jahre verplanen sollte, ist nichts garantiert. Kontinuierlich müssen Stellen neu besetzt/Personal verschoben werden weil Soldaten aus welchem Grund auch immer die Bw vorzeitig verlassen (Gesundheitlich, Prüfungen in Sand gesetzt, Wiederrufsrecht etc.) Bei bereits gedienten Soldaten besteht zumindest eher die Gewissheit, das sie nicht mehr versuchen werden abzuhauen.
Ausserdem wieso sollten Weiterverpflichtungswünsche später reinkommen, wenn doch beide Gruppen die selbe Bewerbungsfrist einhalten müssen? Geprüft werden sie ebenfalls zusammen, unter den selben Bedingungen, d.h. die Karten für neue Posten werden logischerweise gleichermaßen neu gemischt und neu verteilt. Und das sie angeblich nur eine auf Stelle fixiert sind stimmt auch nicht. Das kann auch auf zivile Bewerber zutreffen, als auch bereits gediente können sehr flexibel sein und eine andere Verwendung anstreben. Das jemand der sich Weiterverpflichten möchte bereits einige Zeit gedient hat und eine kürzere Laufzeit bekommt ist auch nicht immer korrekt. Ich kenne einen FA der bald die Laufbahn der OA+Studium angehen wird. Er hat die 13 Jahre drauf bekommen, sprich nun wird er 15 Jahre dienst tun müssen. Desweiteren ist es ein Unterschied wie wenn ein fwdler sich im selben jahr noch für ein laufbahnwechsel entscheidet, wie wenn es ein saz 4 am ende seiner dienstzeit tut. Nichts desto trotz erbringt der fw mit 9 jahren qualitativ die selben leistungen wie einer mit 12. Die Bw hat in den höheren laufbahnen keinen nachwuchsmangel zu beklagen, von daher sind die stellen auch wieder schnell besetzt selbst wenn einer nach "nur" 9 jahren ausscheidet.
Autor Kevin2907
 - 13. März 2014, 20:30:23
Zitat von: Ralf am 13. März 2014, 20:22:13
Er ist dann Wiedereinsteller.
Aber das heißt auch nicht, dass man erst wieder entlassen werden muss, um sich einstellen zu lassen. Es gibt auch einen internen Quotenausgleich.
Der Prozess der Personalgewinnung ist ein sehr komplexer Bereich. Deswegen ärgern mich so Simplifizierungen und insbesondere wenn hier manche so einen Blödsinn von sich geben.

Ja es ist wirklich ein sehr komplexes Thema. Und für einen Bewerber alles andere als durchsichtig.
Also war von Ihren Text auch nur die Rede von Laufbahnwechsler und nicht von Wiedereinsteller ?
Autor Ralf
 - 13. März 2014, 20:22:13
Er ist dann Wiedereinsteller.
Aber das heißt auch nicht, dass man erst wieder entlassen werden muss, um sich einstellen zu lassen. Es gibt auch einen internen Quotenausgleich.
Der Prozess der Personalgewinnung ist ein sehr komplexer Bereich. Deswegen ärgern mich so Simplifizierungen und insbesondere wenn hier manche so einen Blödsinn von sich geben.
Autor Kevin2907
 - 13. März 2014, 20:15:04
Zitat von: Ralf am 13. März 2014, 19:56:17
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41173.msg398551#msg398551
2. Absatz

Vielen dank, so macht das natürlich sinn.

Aber wenn ein FWD'ler sich nach seiner Dienstzeit als Feldwebel bewirbt, wird er dann auch wie ein interner angesehen ? Wahrscheinlich nicht weil er sich ja nicht auf einen Laufbahnwechsel bewirbt sondern auf eine Neueinstellung und er ja dann auch zum "planbaren Pool" gehört ?

Oder bin ich mit diesen Gedanke genauso auf den Holzweg ?  :D
Autor Kevin2907
 - 13. März 2014, 19:45:38
Das FWD keinen Vorteil gegenüber zivilen Bewerber haben kann ich mir gut vorstellen. Aber ich denke auch nicht das es als Nachteil gewertet wird oder ? Und wenn doch kann mir dann jemand sagen warum es ein Nachteil bei der Bewerbung zum SaZ ist ?

mfg
Autor Ralf
 - 13. März 2014, 19:29:56
Zitat von: HunkeM. am 13. März 2014, 17:53:48
Ausserdem wirst du mit Sicherheit einen kleinen Vorteil gegenüber zivilen Bewerbern haben. Bei gleicher Eignung wäre es dumm nicht den bereits dienenden einzustellen. Das mit dem bereits Solda>t - nachteile bei der Stellenvergabe halte ich für ein dickes Gerücht. Das kann denke ich auch Statistisch gesehen wiederlegt werden.
Au weia. Ich verneige mich vor soviel falschem Wissen.
Dein 2. Satz verstößt bereits gegen das GG und zum Folgesatz gibts hier wahre Abhandlungen. Da hilft dann eigentlich nur der Dieter Nuhr.