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Zitatund ob ich noch zum Abiball könnte.
Zitathier mit 2 weiteren FragenDas sind aber 3
Zitatfür den 1.7. als Einstellungstermin interessiere. Angenommen ich möchte diesen wahrnehmen, bis wann sollte ich mich beworben haben?Sofort bewerben, also deinen Karriereberater anrufen und ihm mitteilen, dass du -wenn es mit dem Offz nicht klappt- du dann FWD machen möchtest. Er wird dir dann weiterhelfen.
ZitatWährend der AGA erfolgt die Unterbringung ja in der Kaserne, doch wie sieht es danach aus? Sprich nach den vom FWD eingeschlossenen Ausbildungsperioden?Auch da wirst du eine Stube gestellt bekommen. Aber du kannst nach Dienst auch nach Hause fahren und morgens zum Dienst wieder erscheinen.
ZitatIst eine Verlängerung des FWDs (beispielsweise ich bewerbe mich für den FWD auf 8 Monate, möchte aber dann gerne weitere 2 Monate bleiben) möglich?Auch hier gibts Bedarfsvorgaben, aber das ist -wenn auch dein Chef will- i.d.R. kein Problem.
Zitat von: Ralf am 13. März 2014, 20:22:13
Er ist dann Wiedereinsteller.
Aber das heißt auch nicht, dass man erst wieder entlassen werden muss, um sich einstellen zu lassen. Es gibt auch einen internen Quotenausgleich.
Der Prozess der Personalgewinnung ist ein sehr komplexer Bereich. Deswegen ärgern mich so Simplifizierungen und insbesondere wenn hier manche so einen Blödsinn von sich geben.
Zitat von: Ralf am 13. März 2014, 19:56:17
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41173.msg398551#msg398551
2. Absatz
Zitat von: HunkeM. am 13. März 2014, 17:53:48Au weia. Ich verneige mich vor soviel falschem Wissen.
Ausserdem wirst du mit Sicherheit einen kleinen Vorteil gegenüber zivilen Bewerbern haben. Bei gleicher Eignung wäre es dumm nicht den bereits dienenden einzustellen. Das mit dem bereits Solda>t - nachteile bei der Stellenvergabe halte ich für ein dickes Gerücht. Das kann denke ich auch Statistisch gesehen wiederlegt werden.