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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 12. November 2003, 14:01:34
Es heißt doch "im GeneralstabsDIENST", nicht etwa "mit bestandenem Generalstabslehrgang". Also kann m.E. auch nur ein Offz der DIENST in einem Generalstab LEISTET, ein i.G. sein, nicht aber jeder der es theoretisch KÖNNTE.

Oder versteh ich da was grundlegend falsch?

Autor Quax
 - 12. November 2003, 11:04:01
Falsch! Konkretes Beispiel:
Mein ehemaliger Kdr wurde nach dem genannten Lehrgang OTL i.G.. Als er anschließend Bataillonskommandeur wurde (was keine i.G.-Verwendung ist), trug er seine normalen Luftwaffen-Kragenspiegel. Inzwischen ist er wieder in einer i.G.-Verwendung und trägt die i.G.-spezifischen!


MkG
Quax
Autor schlammtreiber
 - 12. November 2003, 10:57:46
Würde er sich nicht in solcher Verwendung befinden, wäre er doch auch kein StOffz i.G., oder?  ;)
Autor Quax
 - 12. November 2003, 10:56:22
Noch eine Anmerkung zu den Kragenspiegeln: Ein StOffz i.G. trägt diese karminroten Kragenspiegel nur dann, wenn er sich auch in einer Generalstabs-Verwendung befindet. Ansonsten trägt er seine Truppengattungs-spezifischen Kragenspiegel
Autor schlammtreiber
 - 31. Oktober 2003, 08:46:17
*lall*

Bin auch soon baim dräning

;)
Autor PzGren
 - 30. Oktober 2003, 21:41:48
@ Schlammtreiber

Ich sehe gerade, daß in 11 Kommentaren ein Schnaps (oder wie man bei uns sagt, ein Stamper'l) fällig ist.

*bereits Speichel sammel*
Autor Timid
 - 30. Oktober 2003, 19:34:44
Hm, weise doch deine Bekannten mal darauf hin, dass sie noch bis zum 32. Lebensjahr der Wehrüberwachung unterliegen und noch bis zum 45. Lebensjahr (als Mannschaften) wieder einberufen werden können und somit auch bis zum 45. Lebensjahr der Reserve angehören ;)

Und normalerweise hätte jeder von denen auch am Ende seiner Wehrdienstzeit erfahren sollen, bis wann er Reservist ist. Dazu kommt dann normalerweise jemand vom Kreiswehrersatzamt, der dann auch direkt die freien Dienstposten für Alarmreservisten verteilt. Allerdings hören manche da nicht mehr wirklich zu, da "Abgänger".
Und aus der Tatsache, dass man nicht zur Alarmreserve einberufen wurde bzw. den Einberufungsbescheid bekommen hat, kann man nunmal nicht ableiten, dass man kein Reservist ist  ;)
Autor unme
 - 30. Oktober 2003, 18:56:22
Hehe, auch ne Möglichkeit  ;)
Aber in diesem Fall wars sicher nicht so - alles GWDL. Und die behaupten jetzt, ich bin nur deshalb d.R., weil ich FWDL war.
Autor schlammtreiber
 - 30. Oktober 2003, 08:20:35
Vielleicht waren Deine Bekannten ja BS und wurden aufgrund besonderer Leistungen bei der Entlassung zum OG degradiert  ;)
Autor unme
 - 29. Oktober 2003, 20:10:47
Zitat
"a.D." bedeutet "außer Dienst" und ist die Bezeichnung für Berufssoldaten nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
"d.R." bedeutet "der Reserve". Dieses Kürzel steht hinter dem erreichten Dienstgrad, unabhängig davon, ob jemand in einem Reservetruppenteil verplant ist oder nicht. Das gilt sowohl für wehrpflichtige Mannschaften als auch für so genannte "Dienstgrade" (Unteroffiziers- und Offiziersdienstgrade)

Gibt es das irgendwo schriftlich?
Viele meiner Bekannten widersprechen mir da und nennen sich fälschlicherweise "OG a.D.".

Gruss,
ein pseudonymer HG d.R.
Autor Ulrich Kaiser
 - 07. September 2003, 15:03:25
@prodigy

Danke für deine Berichtigungen. In der Tat ist die Farbe des Kragenspiegls eines "i.G." KARMINROT (nicht "kaminsrot"), aber streiten wir uns nicht über Farbschattierungen (wer es ganz genau wissen will, schlage in der ZDv 37/10 oder im "Reibert" nach.) Tatsächlich absolviert man an der Führungsakademie "Stabsoffizierslehrgänge", aber HOCHOFFIZIELL ist von GENERALSTABSLEHRGÄNGEN die Rede!
Korrigieren muss ich mich in dem Punkt "Heeresführungskommando". In Potsdam ist das "Einsatzführungskommando" angesiedelt. Nichts für ungut!


MkG

Ulrich Kaiser
Autor schlammtreiber
 - 18. August 2003, 09:46:11
Ach komm.
heutzutage muss man nicht mal mehr adelig sein dafür  ;D
Autor Prodigy
 - 14. August 2003, 21:39:31
Mehr oder weniger...blos ohne Garantie auch General zu werden und ziemlich schwer in diesen erlauchten Kreis zu kommen  :)
Autor schlammtreiber
 - 13. August 2003, 09:36:26
Man könnte also sagen, "i.G." ist gleich "Generalsanwärter" ?

;)
Autor Prodigy
 - 12. August 2003, 23:10:57
Hallo,

ich muss leider ein paar Sachen korrigieren, die nicht so stimmen:

Zitat von: U. Kaiser am 06. August 2003, 11:18:35
"i.G." bedeutet "im Generalstab". In der heutigen deutschen Armee ist dies weitgehend eine Traditionsbezeichnung, da es (im Gegensatz zu vielen, auch wesentlich kleineren europäischen Armeen) keinen nationalen deutschen Generalstab mehr gibt. Das kürzlich geschaffene "Heeresführungskommando" in Potsdam wird von einigen (im wesentlichen Gegnern der Bundeswehr) als verkappter Generalstab angesehen, da sie argumentieren, dass dies (wie könnte es anders sein) einen Verstoß gegen die Lehren aus Deutschlands Vergangenheit darstelle.
Das Kürzel "i.G." erhalten Offiziere, die den Generalstabslehrgang and der Führungsakademie in Hamburg erfolgreich absolviert haben. Der Generalstabslehrgang ist i.d.R. die Voraussetzung für die höheren "Generalsweihen". Erkennbar sind solche Offiziere an ihren roten Kragenspiegeln (unabhängig von ihrer sonstigen Waffenfarbe).


Offiziere, die während des Stabsoffizierlehrgang (nicht Generalstabslehrgang)besonders erfolgreich waren können zum i.G. "ernannt" werden.
Während Berufsoffiziere höchstens Oberstleutnant und selten Oberst werden haben solche die i.G. sind die Chance General zu werden...oft ist aber auch hier bei Oberst i.G. Schluß.

Kragenspiegel:
Rot ist hier etwas irritierend, da rot der Artillerie vorbehalten ist. Der Kragenspiegel von Offzieren i.G. ist kaminsrot und dicker bestickt als der anderer Offiziere.