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Autor F_K
 - 17. März 2014, 19:56:39
... Weil es gesetzliche Anforderungen an einen Mietvertrag gibt und die Mietsache exakt beschrieben sein muss?
Autor bayern bazi
 - 17. März 2014, 19:39:57
wieso überhaupt nen neuen Mietvertrag machen ;)

ist doch im selben Gebäude und es ändert sich ja nicht in der Adresse  ;D

den vom amt kann es doch egal sein ob Wohnung 5 im OG oder im EG ist ;)
Autor Owntez
 - 17. März 2014, 14:52:56
Ja ist ja gut, war nur eine Frage :P

Ihr habt mir schon geholfen :)
Autor Flexscan
 - 17. März 2014, 14:51:21
Zitat von: Muegge75 am 17. März 2014, 14:48:15
Wie würden Sie denn das Erschleichen von Leistungen, welche einem von Rechtswegen nicht zustehen, sonst nennen? Ich und die wohl größte Mehrheit hier nennen das Betrug. Da spielt es keine Rolle wie lange man schon in dem Haus wohnt! Mit Abschluss eines neuen Mietvertrages beginnt ein neues Rechtsverhältnis zum Vermieter. Dieses auf ein Datum vorzudatieren, um Leistungen zu erschleichen ist dann wieder: Richtig, Betrug. Es gibt ja auch nicht das berühmte bißchen schwanger.
!!
Autor Muegge75
 - 17. März 2014, 14:48:15
Wie würden Sie denn das Erschleichen von Leistungen, welche einem von Rechtswegen nicht zustehen, sonst nennen? Ich und die wohl größte Mehrheit hier nennen das Betrug. Da spielt es keine Rolle wie lange man schon in dem Haus wohnt! Mit Abschluss eines neuen Mietvertrages beginnt ein neues Rechtsverhältnis zum Vermieter. Dieses auf ein Datum vorzudatieren, um Leistungen zu erschleichen ist dann wieder: Richtig, Betrug. Es gibt ja auch nicht das berühmte bißchen schwanger.
Autor F_K
 - 17. März 2014, 14:45:47
Zitataber erst den Vertrag ab 1.4 laufen lassen habe

Bei der Fallgestaltung würde ich allerdings einen Anfangsverdacht sehen.
Autor Owntez
 - 17. März 2014, 14:43:48
Das wär ja nicht das Problem, nur alles zahlen wär schon blöd.
Autor Owntez
 - 17. März 2014, 14:42:55
Betrug nicht unbedingt, da ich ja schon seit dem 10.03 hier drin ´Hause´, aber erst den Vertrag ab 1.4 laufen lassen habe, da ich dann erst ab 1.04 Miete zahlen würde.
Habe ja am 01.03 die Miete für die alte Wohnung bezahlt, deswegen erst ab 01.04
Autor F_K
 - 17. März 2014, 14:41:07
.. und es gäbe auch nur 70 von 100, bis maximal 209 Euro - weil keine 6 Monate.
Autor Flexscan
 - 17. März 2014, 14:39:58
nein. sowas nennt man dann Betrug.
Autor Owntez
 - 17. März 2014, 14:39:27
Und wenn ich den Mietvertrag bisschen ändern lasse, da ich gut mit dem Vermieter bin ;)

Dh. den Vertrag auf 01.03 laufen lasse?, dann müsste ja die Chance darauf bestehen , richtig?
Autor F_K
 - 17. März 2014, 14:37:55
Ich hatte nicht genau genug gelesen - dies ist aber GENAU DER FALL, den das USG "verhindern" will, nämlich dass "Spezialisten" in Kenntnis der Mietkostenübernahme "noch schnell" in eine teuere / größere Wohnung ziehen.

Der TE wird also KEINE Mietkostenbeihilfe erhalten.

(Ratschlag: Mit Vermieter reden und "darum betteln", in der alten Wohnung bleiben zu dürfen ... )
Autor Flexscan
 - 17. März 2014, 14:30:52
hat er ja schon mit Unterschrift getroffen ;)
Autor F_K
 - 17. März 2014, 14:29:53
Genau - fängt es zum Wehrdienst an, gibt es NICHTS (sondern ist von Deinen Sold zu bezahlen).

Deine Entscheidung.
Autor Owntez
 - 17. März 2014, 14:27:42
Okay alles klar.
Ich bin halt nur etwas stutzig, da das Mietverhältsnis nicht vor dem Dienstantritt an fängt, sondern genau am gleichen Datum :D

Aber Danke :)