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Autor AGSHP
 - 17. März 2014, 22:13:20
vielen dank
Autor justice005
 - 17. März 2014, 21:19:47
Zivilverfahren müssen selbstverständlich nicht angegeben werden. Danach wird im Fragebogen mit Sicherheit nicht gefragt.

Der Dienstherr interessiert sich nur für Strafverfahren.

Autor Ralf
 - 17. März 2014, 21:19:14
Im Bewerbungsbogen ist doch klar beschrieben, was anzugeben ist.
Autor BSG1966
 - 17. März 2014, 21:09:10
Muss der Dienstherr das begründen? (Fänd ich jetzt in der Tat mal interessant...)
Autor Interesse 1977
 - 17. März 2014, 20:41:05
Warum?


Gesendet von meinem C 64
Autor BSG1966
 - 17. März 2014, 18:32:50
Ja.
Autor AGSHP
 - 17. März 2014, 13:36:06
Hallo.

Folgender Sachstand.

Autounfall mit Personenschaden vor geraumer Zeit.

Staatsanwaltschaft hat ermittelt gegen den Fahrer es wurde eingeräumt das der Fahrer keine Schuld trifft beim Unfall.
Ermittlungen eingestellt.

Jetzt klagt die Krankenversicherung des Unfallgeschädigten gegen den Fahrer wegen Behandlungskosten für´s Unfall Opfer.

Muss das bei der Bewerbung mit angegeben werden?

Weil Zivilklage und der Staat hat damit so gesehen nix zu tun.

Beste Grüße