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Zusammenfassung

Autor TheAdmin
 - 08. August 2003, 15:02:19
Auftrag der ISAF:

ISAF unterstützt im Auftrag der Vereinten Nationen die afghanische Interimsregierung bei der Wahrung der Menschenrechte, bei der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit und bei der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter sowie der geregelten Rückkehr von Flüchtlingen.
Autor Peter Bommel
 - 08. August 2003, 14:26:14
Früher oder später werd ich wohl auch nach München reisen, und dieses Gespräch wird auf mich zukommen....

Wohl eher später, mein WDB spricht von Bearbeitungszeiten von bis zu acht Monaten. Aber egal.

Sieht wohl so aus, als wäre es sinnvoll die diversen "Propagandaschriften" die man so ordern kann zu verinnerlichen, oder?

@con
könntest du mir vielleicht mehr über die ganze Prozedur erzählen?Gern auch per email.
Autor schlammtreiber
 - 08. August 2003, 11:14:58
Warum die Bw in Afghanistan ist?

???

wegen der schönen Berglandschaften?

Vielleicht war die Antwort nicht juristisch korrekt, hätte lauten sollen "Aufgrund eines Entschlusses unserer Exekutive und Legislative zur Sicherung des demokratischen Aufbaus in Kabul und gleichzeitig (nicht ISAF, sondern KSK !) zur munteren terroristenhatz"

:P
Autor Barbarossa
 - 07. August 2003, 23:05:16
Kann mir bitte jemand eine Antwort auf die Frage geben, wenn die vorigen falsch sein sollen.
Autor CoN
 - 07. August 2003, 22:09:30
Naja in meinem Vorstellungsgespräch lief auch nicht alles so wie ich dachte...

Zum Teil meine Schuld, aber zum großen Teil auch Schikane

Frage: "Warum ist die Bundeswehr in Afghanistan?"
Antwort von mir: "Als Schutztruppe"
seine Antwort: "nein, warum sonst?"
Antwort von mir: "Schutz der Bevölkerung und Übernahme von humanitären Aufgaben"
und es kam wieder ein nein

das hat mich dann schon ein bisschen aus dem Konzept gebracht. Man ist ja auch ne Spur Nervös und dann geht das Gespräch gleich so gut los....

Ausserdem war wohl das letzte Bier vom Vortag schlecht.


Was soll's man kann das ja alles nachholen...
Autor Timid
 - 07. August 2003, 13:19:37
Nunja, wenn man an dem besagten Tag z.B. mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden und völlig durch den Wind ist, kann es durchaus passieren, dass man sich einfach unter Wert verkauft ... Dafür kann man sowas ja normalerweise irgendwann nochmals wiederholen.

Ein Kamerad aus meiner alten Einheit hatte z.B. auch die EUF (?) für die FA-Laufbahn nicht geschafft und wurde UA. Gut, Allgemeinbildung war nicht unbedingt seine Stärke  ::)
Autor Gast11
 - 07. August 2003, 12:13:07
Was kann denn da so schief laufen, dass man zwar genommen wird, aber nicht für die gewünschte Laufbahn?
Autor Simon
 - 07. August 2003, 12:10:39
@someone

Zitat...auf das Grundgehalt angerechnet (§ 39 Abs. 2 BBesG)...

angerechnet wuerde ich jetzt als "erhaelt der Soldat zusaetzlich" interpretieren....mit anderen Worten das bekommt man, das muss man nicht auch noch zahlen.

mfg, Simon
Autor Marco
 - 07. August 2003, 10:14:01
naja, du musst zumindest ne stube da haben... ob du da wohnst is ne andere sache...
Autor schlammtreiber
 - 07. August 2003, 09:34:29
Nur wenn man unverheiratet ist, keinen eigenen Haushalt hat, und keinen Antrag auf Befreiung von der Gemeinschaftsunterkunft stellt.
Autor CoN
 - 06. August 2003, 18:51:53
Danke für die Antworten und das Rechenexempel  ;D

Hab ich das jetzt richtig verstanden ?!? Bis 25 Jahre muss man in der Kaserne wohnen?
Autor TheAdmin
 - 06. August 2003, 15:43:40
Bis dahin ist man verpflichtet in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Danach kann man echter Heimschläfer werden und hat dann halt keine Stube mehr, sondern nur noch irgendwo seinen Spind im Keller.
Autor someone
 - 06. August 2003, 14:50:12
steht in den Besoldungstabellen und in "Arbeitgeber Bundeswehr"

Hinweis:
Bei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, werden

in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 89,21 EUR
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 94,70 EUR
auf das Grundgehalt angerechnet (§ 39 Abs. 2 BBesG).

also das mit dem 25. Lebensjahr hab ich auch schonmal gelesen - aber wie und wo das zur geltung kommt... kA

Vielleicht kann jemand dazu etwas sagen....
Autor Simon
 - 06. August 2003, 14:44:47
Wir dem 22 jaehrigen Uffz wirklich etwas fuer die Unterbringung abgezogen?...meine mich da an einen schoenen Satz zu erinnern "Soldaten wohnen bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei in der Gemeinschaftsunterkunft.." oder so aehnlich??

Simon
Autor someone
 - 06. August 2003, 09:32:15
da mir gerade eh langweilig ist...  :)
rechne ich mal Beispiel 1 - ohne Gewähr natürlich. ;D

Uffz/22 = BesGrp A5 = 1.516,08 € Brutto

abzüglich ca.
Unterkunft (§39 (2) BBesG) -89,21 €
und Steuern -200 €

macht netto ca. 1226,27 €

aber dass kann natürlich durch Zulagen oder weiteren Abzügen indivduell variieren. :P