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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 20. März 2014, 17:38:32
Man spart sich die Frist bis zur Rechtskraft; eine Urteilsbegründung muss der Richter auch bei Rechtsmittelverzicht schreiben. Lediglich bei Vergleichen wird nur der Vergleich protokolliert aber die gibt es im Strafrecht nicht.
Autor F_K
 - 20. März 2014, 12:12:31
Lieber Schlammi,

es gibt die Möglichkeit, nach der Urteilsverkündung, gleich Rechtsmittelverzicht zu erklären (wenn diese StA und Angeklagter machen, "spart" sich der Richter die Urteilsbegründung).

Wenn kein Rechtsmittelverzicht erklärt wird, gibt es halt Fristen, bis zu denen Rechtsmittel eingelegt werden können.
Autor schlammtreiber
 - 20. März 2014, 12:02:38
Zitat von: wolverine am 19. März 2014, 16:59:58
Wenn es so eindeutig rechtswidrig war, warum haben Sie das Urteil dann akzeptiert?

Ist es nicht so, dass man unmittelbar nach dem Urteil explizit gefragt wird, ob man das akzeptiert?

Also... hab ich so gehört... von Leuten, die jemand kennen, der mal im TV Menschen gesehen hat, die schon mal vor Gericht standen  ::)
Autor Tommie
 - 19. März 2014, 19:46:12
Wolverine, gerade Du als Rechtsverdreher solltest doch genau wissen, dass unsere Gefängnisse voll sind von Justizirrtümern ;D !
Autor wolverine
 - 19. März 2014, 16:59:58
Wenn es so eindeutig rechtswidrig war, warum haben Sie das Urteil dann akzeptiert?

Der Rechtsberater muss die Tatsachenfeststellung des Urteils zu Grund legen; nichts sonst.
Autor Firli
 - 19. März 2014, 14:09:42
Und nebenbei juckt den Rechtsberater auch absolut NULL ob Sie die Tat eingestehen oder nicht. Der handelt nämlich ausschließlich nach Aktenlage und die ist , wie jetzt häufig genannt, dass Sie rechtskräftig schuldig gesprochen und verurteilt worden sind.
Autor Flexscan
 - 19. März 2014, 14:06:00

Du bist rechtskräftig verurteilt.
Revision hat dein Anwalt verpennt-Ergo SCHULDIG!

In diesem Sinne.

Meine Herren,
Kunden schickt das Arbeitsamt... ::)
Autor Rabbit
 - 19. März 2014, 14:00:56
Sag mal raffst du es nicht???? Dann hättest du deinen ANWALT beauftragen müssen Revision einzulegen. Habt ihr aber nicht. THEMA beendet.

Wir haben dich nicht verurteilt, uns musst du es jetzt nicht vorkauen. Das hättest du da machen müssen. Punkt.

So Thema ist jetzt auch beendet. Ich denke, es wurde alles gesagt.
Autor Basehunter23
 - 19. März 2014, 13:58:51
Zitat von: F_K am 19. März 2014, 13:43:34
ZitatUnd Ja, sie behauptet es jedenfalls gesehen zu haben. Aber man kann ja nix sehen was nicht passiert ist.

... was eine einzelne Person gesehen haben will, ist tatsächlich unerheblich.

HIER haben wir aber eine RECHTSKRÄFTIGE Tatsachenfeststellung durch ein deutsches Gericht.

Insoweit würde ich an Deiner Stelle die Tatsachen akzeptieren.

(Deine Schuld steht fest - so wirkst Du zusätzlich uneinsichtig - soetwas erhöht ggf. die Sperre bzw. "bringt" eine fehlende Eignung).

Ja gut für das Gericht etc steht der schuldige fest. Aber man kann doch nicht von jemandem verlangen etwas zuzugeben was nicht der Fall war. Ich meine auch in Deutschland gibt es fehlentscheidungen von Gerichten.
Autor F_K
 - 19. März 2014, 13:43:34
ZitatUnd Ja, sie behauptet es jedenfalls gesehen zu haben. Aber man kann ja nix sehen was nicht passiert ist.

... was eine einzelne Person gesehen haben will, ist tatsächlich unerheblich.

HIER haben wir aber eine RECHTSKRÄFTIGE Tatsachenfeststellung durch ein deutsches Gericht.

Insoweit würde ich an Deiner Stelle die Tatsachen akzeptieren.

(Deine Schuld steht fest - so wirkst Du zusätzlich uneinsichtig - soetwas erhöht ggf. die Sperre bzw. "bringt" eine fehlende Eignung).
Autor Rabbit
 - 19. März 2014, 13:42:37
Anscheinend sieht der Richter und die Staatsanwaltschaft aber anders.

Das Thema ist durch. DU wurdest verurteilt und dein Anwalt hat es verpennt.

Weiß nicht wo das Problem ist? Es ist alles rechtskräftig... Bewirb dich einfach und du wirst sehen was dabei raus kommt... Aber kann dir sagen, dass du wieder eine Sperre bekommen wirst...
Autor Basehunter23
 - 19. März 2014, 13:39:33
Zitat von: F_K am 19. März 2014, 10:23:18

Der Kumpel hatte eine Fahrerlaubnis? Die Zeugin hat den Kumpel fahren gesehen?

Nein er hatte zu dem zeitpunkt keine, was auch der Grund ist ihn nicht mit meinem Auto fahren zu lassen. Und Ja, sie behauptet es jedenfalls gesehen zu haben. Aber man kann ja nix sehen was nicht passiert ist.
Autor F_K
 - 19. März 2014, 10:23:18
ZitatAuch wenn man schon eine Sperre hatte und während dessen erneut angeklagt wurde?

Die VERURTEILUNG ist ein Problem ... Bewerbe Dich und dann schaut der Rechtsberater drauf und gibt eine Antwort.

ZitatJa angeblich ist ein Kumpel mit meinem Auto gefahren und ich als Beifahrer. Dies stimmt jedoch nicht, da mich Auf den weg Die Polizei angehalten hat. Vor Gericht wurde das alles so gedreht das wir zwischendurch mitten auf einer Hauptstraße wieder getauscht hatten. Alles ziemlich verwirrend.

Na, der Staatsanwaltschaft war der Sachverhalt so klar, dass eine Anklage erfolgt ist, die auch zugelassen wurde.
Offensichtlich hat es für eine rechtskräftige Verurteilung gereicht.

Insoweit haben da StA und Richter wohl "klar gesehen".

Der Kumpel hatte eine Fahrerlaubnis? Die Zeugin hat den Kumpel fahren gesehen?
Autor Basehunter23
 - 19. März 2014, 10:13:40
Zitat von: F_K am 19. März 2014, 10:10:05
Zitatund warten bis die  Verurteilung getilgt ist.

Dauert ja nur drei (3!) Jahre - da ist in aller Regel eine Sperre kürzer.

ZitatAber bei etwas was nicht passiert ist sehe ich das etwas anders.

Ist jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren? Hattest Du die Kontrolle über dieses Fahrzeug?

Auch wenn man schon eine Sperre hatte und während dessen erneut angeklagt wurde?

Ja angeblich ist ein Kumpel mit meinem Auto gefahren und ich als Beifahrer. Dies stimmt jedoch nicht, da mich Auf den weg Die Polizei angehalten hat. Vor Gericht wurde das alles so gedreht das wir zwischendurch mitten auf einer Hauptstraße wieder getauscht hatten. Alles ziemlich verwirrend.
Autor F_K
 - 19. März 2014, 10:10:05
Zitatund warten bis die  Verurteilung getilgt ist.

Dauert ja nur drei (3!) Jahre - da ist in aller Regel eine Sperre kürzer.

ZitatAber bei etwas was nicht passiert ist sehe ich das etwas anders.

Ist jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren? Hattest Du die Kontrolle über dieses Fahrzeug?